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VE für Ehemann erforderlich? (Gelesen: 2.357 mal)
Saida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.07.2008 um 02:18:55
 
Sorry, aber jetzt möchte ich hier nochmal nachfragen. Wie sieht es aus, wenn eine Mutter von 5 Kindern, 2 arbeiten schon und sind aus dem Haus, also zahlen Steuern, und 3 minderjährige befinden sich in ihrem Haushalt ( knapp 10, 3 und 2 J.), sich noch im Erziehungsurlaub befindet und zur Zeit von ALG 2, Kindergeld und Kindesunterhalt lebt? Miete wird auch vom Amt übernommen. Ich kann keine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mein Mann ist Marokkaner, wir haben am 15. Juli den Antrag fürs Visum zur FZF gestellt. Das macht mir aber Angst jetzt. Soviel könnte ich nie verdienen, um so eine Verpflichtungserklärung von 2085 Euro zu unterschreiben. Muss ich jetzt mit meinen Kindern nach Marokko ziehen?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2008 um 02:36:02
 
Kurz und bündig: der Ehegatte einer Deustchen
kann grundsätzlich ohne sichergestellten Lebens-
unterhalt zur Frau zuziehen. Stöber mal hier.

Wurde 113 x behandelt. Also mach dir keine Sorgen,
zumindest wegen der Kohle.
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Saida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.07.2008 um 09:46:36
 
Danke, ich hab das schon so oft gelesen, aber auch schon oft gehört, dass die Ausländerbehörden Einkommensnachweise verlangen. Das ist sicher unterschiedlich und nicht überall gleich. Bei meiner AB sagte man mir im März, man hättte irgendwo eine Nachfrage hingeschickt, um zu klären, ob das Einkommen eine Rolle spielt oder nicht.
Sollte ich nun abwarten, bis sich die AB bei mir meldet, wir haben am 15. Juli den Antrag fürs Visum zur FZF gemacht? Kenne mich leider überhaupt nicht damit aus.
Könnte ich für meinen Mann nach Arbeit suchen? Hat jemand Erfahrung damit? Darf ich das, bevor er die Arbeitserlaubnis bekommt von der AB?
Tut mir leid, dass ich soviel frage, aber ich hab keine Ahnung und möchte auch nichts falsch machen.
Danke
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.07.2008 um 10:40:49
 
@ mods

Vielleicht macht ihr aus Saida einen neuen Thread auf. Da scheinbar einige Fragen vorhanden sind, ist eine Vermischung mit den Ausgangsthread sonst unvermeidbar.

Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Könnte ich für meinen Mann nach Arbeit suchen?

Wer oder was sollte dich daran hindern, für deinen Mann eine Arbeit suchen?

Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Darf ich das, bevor er die Arbeitserlaubnis bekommt von der AB?

Also für das Suchen von Arbeit - auch wenn es eine illegale wäre - ist noch keiner bestraft worden, bzw. hat sich damit strafbar gemacht. Zwinkernd

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2008 um 11:07:46
 
jepp, done.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.07.2008 um 11:16:37
 
Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Bei meiner AB sagte man mir im März, man hättte irgendwo eine Nachfrage hingeschickt, um zu klären, ob das Einkommen eine Rolle spielt oder nicht.Das ist sicher unterschiedlich und nicht überall gleich
Wozu sollte das gut sein ? Wieso nachfragen ? Steht doch alles im Gesetz . Das sollte man zumindest kennen, und nicht noch extra nachfragen müssen. Und das Gesetz ist auch überall gleich ! Ich gebe ja zu, das einige ( viele ? ) ABH´s das in letzter Zeit verlangen. Mir erschließt sich auch kein RECHTLICHER Grund, warum dies nachgefragt wird. Einen Grund zur Visa / AE Ablehnung ist es auf jeden Fall nicht, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden. Also bleib ruhig, und verlasse dich auf die Infos, die du hier von Experten ( zb. Fons) bekommst . Einziger Ablehnungsgrund des Visums, wenn die Eheschließung gültig ist, wäre eine Scheinehe, oder dessen Verdacht.

Michael
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Saida
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Antwort #6 - 27.07.2008 um 14:38:30
 
Danke euch!
Ich hab das schon gehört, dass man das dann über einen Scheineheverdacht versucht abzulehnen.
Ich weiß nicht, ob es hilft, wenn ich mit hunderten Fotos dort ankomme, wo mein Mann mit den Kindern zusammen ist, sie sich küssen und umarmen und natürlich auch mit mir. Wir haben auch selbstgedrehte Videos. Ich hab ein paar Briefe und auch meinem Mann mehrere Pakete geschickt auch mit Briefen und vielen Sachen für meine Schwiegereltern und die Geschwister. Mein Mann hat auch Kontakt zu meinen großen Kindern und meiner Mutter im MSN und auch Handy. Ich hab seine ganzen SMS auf meinem PC mit Datum und Uhrzeit. Und 1 Tüte voll mit Global Telefonkarten. Dann noch Tickets, ich war 3 Mal dort mit den Kindern. Ich hoffe, das reicht,um den Verdacht einer Scheinehe auszuräumen.
Zudem möchten die Kinder und ich in nächster Zeit seinen Namen annehmen.
Was könnte ich noch tun oder sagen?
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trixie
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Antwort #7 - 27.07.2008 um 14:48:37
 
Saida schrieb am 27.07.2008 um 14:38:30:
Was könnte ich noch tun  

Vor allem nicht verrückt machen. Zwinkernd

Wenn die Botschaft Zweifel hat, dann ist immer noch Zeit, ihnen den ganzen Container mit den Belegen zu schicken.

Saida schrieb am 27.07.2008 um 14:38:30:
Zudem möchten die Kinder und ich in nächster Zeit seinen Namen annehmen.  

... was aber mindestens das alleinige Sorgerecht voraussetzt.

trixie
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Saida
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Antwort #8 - 27.07.2008 um 15:24:17
 
Ich hab für die beiden Kleinsten das alleinige Sorgerecht. Für die Großen kommt das nicht infrage, sie tragen ihren Namen schon so lange und sollen ihn behalten. Die beiden Kleinen sind aus einer Beziehung nach meiner Scheidung (mit einem Deutschen). Mit diesem Mann (Deutschen) war ich nicht verheiratet.
Die Botschaft hat uns schon zusammen befragt. Wo wir uns kennengelernt haben und wie wir mit dem Altersunterschied zurechtkommen ( Mein Mann ist 10 Jahre jünger), ob mein Mann sich stark genug fühlt sich um meine Kinder zu kümmern. Er hat gut geantwortet. Es wären ja nur 2 Kleine, die anderen sind ja schon groß. Lach.Und ob wir eine Hochzeitsfeier gemacht haben, in welcher Sprache wir uns verständigen. So eine Seite hat sie geschrieben und mein Mann hat auch von selbst alle Namen und das Alter meiner Kinder gesagt. Und noch mehr.
Ob sie ihn wohl nochmal vorladen zur gleichzeitigen Befragung, wenn ich zur Ausländerbehörde muss? Habe gehört, das soll sich geändert haben. Stimmt das?

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trixie
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Antwort #9 - 27.07.2008 um 15:43:37
 
Saida schrieb am 27.07.2008 um 15:24:17:
Habe gehört, das soll sich geändert haben. Stimmt das?

Ich weiss zwar nicht, was du genau meinst, was sich geändert haben soll. Auch ist eine Befragung nicht grundsätzlich Bestandteil des Visumsverfahren, sondern eine Einzelfallsache.

Wart's doch erst einmal ab, was auch dich zukommt. Du kennst ja den Weg ins Forum schon sehr gut und hier wird dir bestmöglich geholfen.

trixie
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Saida
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Antwort #10 - 27.07.2008 um 15:50:44
 
Vielen lieben Dank. Ich weiß das sehr zu schätzen und ich werde auch weiterhin hier schreiben und mitteilen und auch später anderen helfen und über meine Erfahrungen berichten. LG
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