Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:51:31:hmmm ... wenn ich das also richt verstehe ist in diesem fall das nationale öffentliche interesse dem eu recht unter zu ordnen, auch wenn die voraussetzungen unterm strich die gleichen sind? gilt das ausschließlich für das ausländerrecht?
Nein und Nein. Wenn zumindest ein EU Bürger involviert ist, gilt EU Recht. Ist kein EU Bürger Involviert, gilt Deutsches Recht. Bist du zb. Holländischer KFZ Mechaniker, und könntest nach NL Recht in NL eine Werkstadt aufmachen, kannst du das auch in Deutschland. Bist du Deutscher, kannst du das nach Deutschem Recht nicht, weil du Meister sein musst. ( oder du musst einen Beschäftigen)
Es gibt zwar auch Rechtsgutachten, wo einige Jura Profs. der Meinung sind, das auch ein Deutscher in Deutschland EU Bürger ist, aber solange sich das BVG nicht dieser Meinung anschließt, bleibt es so, wie es ist. Eine Inländerdiskriminierung in vielen Bereichen.
Aber in anderen Ländern ist es auch nicht besser. Im Beispiel NL zb. brauchst du weitaus mehr Sprachkenntnisse und Kurse, VOR dem Nachzug nach NL. Außerdem muss der Holländische Ehepartner 125 % des Holländischen Durchschnittseinkommens nachweisen, damit der Ausländische Ehepartner nachziehen kann.
Einen anderen Weg haben die Ösis beschritten. Dort ist in ihr
GG aufgenommen worden, das ein Austria Staatsbürger NICHT schlechter behandelt werden darf, als ein Ausländer. ( Auch EU )
Ich wünschte mir dies auch für Deutschland, nicht nur wegen dem Ausländerrecht.
Michael