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Erfahrungen mit Botschaften in Ländern, wo es keine Möglichkeit gibt... (Gelesen: 1.359 mal)
arfe
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26.07.2008 um 17:47:08
 
Erfahrungen mit Botschaften in Ländern, wo es keine Möglichkeit gibt einfache Deutschkenntnisse zu erlernen

Hallo,

hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei dem Heiratsvisum und die erforderlichen einfachen Deutschkenntnissen in Ländern, wo es als normaler Bürger nicht möglich ist Deutsch zu lernen bzw. die Infrastruktur dazu nicht vorhanden ist?

Der Flyer vom BaMuF sagt, dass man dann per Radio DW oder Buch und CD Deutsch lernen soll. Ich denke mal, dass es jedem klar sein wird, dass das absolut unrealistisch ist, um im Visumsverfahren damit durchzukkommen.

Wie verhalten sich Botschaften in Zusammenarbeit mit der ABH bei solchen Fällen, die ich oben genannt habe? Es gibt tatsächlich Länder, wo es keinen Zugang für normale Bürger zum Deutschlernen gibt.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn die ABH'ler und Botschaftsangehörigen etwas dazu schreiben könnten.

Grüße,
Arfe
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Muleta
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Antwort #1 - 26.07.2008 um 18:10:32
 
Zitat:
hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei dem Heiratsvisum und die erforderlichen einfachen Deutschkenntnissen in Ländern, wo es als normaler Bürger nicht möglich ist Deutsch zu lernen bzw. die Infrastruktur dazu nicht vorhanden ist?


in Myanmar(?) Deutschkenntnisse zu fordern ist schon reichlich ***** - aber wenn die Botschaft das tut und die Deutschkenntnisse nunmal überhaupt nicht erworben werden können, dann bleibt nur der Klageweg. Ich verstehe insofern die Zielrichtung der (Userforum-verdächtigen) Frage nicht.

Muleta
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arfe
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Antwort #2 - 26.07.2008 um 18:27:41
 
Muleta schrieb am 26.07.2008 um 18:10:32:
Ich verstehe insofern die Zielrichtung der (Userforum-verdächtigen) Frage nicht.


Hallo Muleta,

Du hast schon recht, dass es ein Unding ist, wenn man das bei Myanmar fordern würde.

Mir ist allerdings bekannt, dass die Botschaft und ABH einen Ermessensspielraum haben. Und für mich ist die Frage interessant wie die bei solchen Fällen umgeht.

Grüße,
Arfe
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Muleta
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Antwort #3 - 26.07.2008 um 18:37:39
 
Zitat:
Mir ist allerdings bekannt, dass die Botschaft und ABH einen Ermessensspielraum haben. Und für mich ist die Frage interessant wie die bei solchen Fällen umgeht.


sie haben keinen vom Gesetz vorgesehenen Ermessensspielraum. Entweder die beteiligten Stellen finden eine "kreative" Lösung am Gesetz vorbei oder eben nicht. Und hinsichtlich der ersten Variante wird das kaum jemand in einem öffentlichen Forum breit treten - ist zumindest meine Meinung.

Muleta
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arfe
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Antwort #4 - 26.07.2008 um 19:39:11
 
Muleta schrieb am 26.07.2008 um 18:37:39:
Und hinsichtlich der ersten Variante wird das kaum jemand in einem öffentlichen Forum breit treten - ist zumindest meine Meinung.


In Ordnung, ich habe das verstanden.

Grüße,
Arfe
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