Martinius schrieb am 24.07.2008 um 21:15:58:Kann man sich von der Verpflichtung entbinden lassen, wenn man rechtzeitig die Nichtausreisebereitschaft meldet?
Nein, eine Entbindung aus der
VE wäre nur dann möglich,wenn sich ein anderer
VE Geber findet. Nur wird keiner dieses Risiko eingehen.
Martinius schrieb am 24.07.2008 um 21:15:58:Was habe ich für Kosten zu erwarten, wenn die Eingeladene tatsächlich in Deutschland bleibt?
Wenn sich aus einem legalen Aufenthalt ein illegaler Aufenthalt wird, kann es bis zur Abschiebung kommen. Die Kosten sind schwer abschätzbar, aber durchaus im 5 stelligen Bereich zu suchen.
Martinius schrieb am 24.07.2008 um 21:15:58:Welche Möglichkeiten hat man, die "Folgekosten" eines solchen dann illegalen Aufenthaltes mit anschließender Ausweisung zu minimieren?
Ich sehe keine Gründe die Kosten zu minimieren, außer dass du die Krankenversicherung verlängerst, weil dies günstiger sein dürfte, als wenn eine Privatrechnung zu begleichen ist.
Martinius schrieb am 24.07.2008 um 21:15:58:wie man sich in diesem Fall "korrekt" verhalten kann/soll/muss?
Außer positiv auf die Frau und deren Familie einzureden, dass sie pünktlich ausreist, hast du kaum Möglichkeiten. Mit der
ABH rechtzeitig das Gespräch aufnehmen, damit die gleich tätig werden kann, wenn die Frau nicht rechtzeitig ausreist, wäre sinnvoll.
trixie