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Visum für Ehemann abgelehnt (Gelesen: 1.909 mal)
blessing
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Beiträge: 7

Schweinfurt, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.07.2008 um 20:03:11
 
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Meine Tochter hat im Januar in Ägypten geheiratet. Die Ehe ist offiziell (Staat und Kirche) geschlossen.
Nun wollten wir sie und ihren Mann einladen, um auch mit der deutschen Verwandschaft zu feiern. Die Papiere für das Besuchervisum hat mein Schwiegersohn vollständig vorgelegt, aber heute kam die Nachricht, dass das Visum abgelehnt wurde.  Traurig
Nachdem sie in den nächsten Jahren in Ägypten leben wollen, haben wir kein FZV gestellt - dafür hätte er ja auch noch den Sprachkurs gebraucht, den er noch nicht machen konnte (er lernt momentan schon Tag und Nacht für die Uni)
Gibt es irgendeine Möglichkeit Beschwerde gegen die Ablehnung einzureichen? Oder müssen wir uns damit abfinden?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 21.07.2008 um 20:28:25
 
blessing schrieb am 21.07.2008 um 20:03:11:
Gibt es irgendeine Möglichkeit Beschwerde gegen die Ablehnung einzureichen? Oder müssen wir uns damit abfinden?  


Nein, das müsst Ihr nicht. Es gibt die Möglichkeit der Remonstration. Näheres dazu findest Du
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2008 um 19:59:06
 
blessing schrieb am 21.07.2008 um 20:03:11:
Die Papiere für das Besuchervisum hat mein Schwiegersohn vollständig vorgelegt, aber heute kam die Nachricht, dass das Visum abgelehnt wurde.  Traurig
Nachdem sie in den nächsten Jahren in Ägypten leben wollen, haben wir kein FZV gestellt - dafür hätte er ja auch noch den Sprachkurs gebraucht, den er noch nicht machen konnte (er lernt momentan schon Tag und Nacht für die Uni)


Bei der Remonstration ggf. Visazeitraum auf wenige Tage einschränken und Hochschulprüfung in Ägypten in den Folgetagen belegen.
Er kann zusätzlich noch schreiben, daß er kein Deutsch kann, demzufolge wird er hier einstweile keine AE bekommen, und die Auslandsvertretung muß nicht fürchten, jemand umgehe das große FZF-Verfahren.

Gruß, ULF
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blessing
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.07.2008 um 20:21:33
 
Danke für eure Antworten. Mein Schwiegersohn hat bereits eine Remonstration abgegeben. Wir haben auch bei der Botschaft angerufen und es wurde uns versichert, dass die Bearbeitung innerhalb der verbleibenden zwei Wochen bis zum Flug erledigt wird.
Jetzt hoffen wir, dass es etwas bringt.....
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