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Scheineheverdacht. (Gelesen: 1.858 mal)
Schleswiger
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Beiträge: 122
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheineheverdacht.
12.07.2008 um 16:15:45
 
Hallo zusammen,

man nehme an eine ABH hat einen Scheineheverdacht (was jedoch nicht stimmt). Der Ausländer hat eine AE nach einer FZF schon bekommen.

Kann die ABH die AE wieder zurücknehmen, und wie würde das Konkret passieren?

Gruss
Schleswiger
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Alles wird gut.
 
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nicky
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheineheverdacht.
Antwort #1 - 12.07.2008 um 16:31:36
 
Also ich habe das Problem, dass das Visum abgelehnt wurde wg. des Verdachts.

Ich habe aber gelesen, dass es im Nachgang auch geprüft werden kann - dabei müssen aber bestimmte Sachen gewahrt werden -

Euer Umfeld darf nicht so befragt werden, dass man anschließend "mit dem Finger" auf Euch zeigt uvm. Ich schicke Dir mal einen Link, vielleicht findest Du dort interessante Sachen...

Änderung:
An dieser Stelle wurde ein kommerzieller Link entfernt.


www.aufenthaltstitel.de/stichwort/scheinehe.html

Viel Erfolg!!!



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« Zuletzt geändert: 09.08.2008 um 23:10:18 von i4a-team »  
 
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ralf9000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.07.2008 um 17:10:21
 
nicky schrieb am 12.07.2008 um 16:31:36:
Euer Umfeld darf nicht so befragt werden, dass man anschließend "mit dem Finger" auf Euch zeigt uvm.

Worauf begründet sich dies denn?

Bei uns waren wir machtlos dagegen, das tritt halt irgendwie ein, wenn 3 Nachbarschaftsfamilien befragt werden und den Nachbarn kann man ja auch nicht das Weitertragen der Information, dass die "Behörden" wegen uns da waren, an andere Nachbarn verbieten ... ich denke damit muss man sich abfinden.

Grüße, Ralf.
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 18:48:55
 
Schleswiger schrieb am 12.07.2008 um 16:15:45:
Kann die ABH die AE wieder zurücknehmen, und wie würde das Konkret passieren?


Ein einmal erteilter Aufenthaltstitel kann zurückgenommen werden, wenn die Erteilung aufgrund von falschen Angaben des Ausländers erfolgte. Hauptanwendungsfall ist die Zweck- oder Scheinehe. Die Rücknahme hat rückwirkenden Charakter, d.h. der Ausländer wird so gestellt, als wenn er nie einen Aufenthaltstitel erworben hat. Sein Aufenthalt war von Beginn an nicht legal und er ist in der Regel zur Ausreise verpflichtet. Zudem droht eine Ausweisungsverfügung.

trixie
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