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FZF: Zollfragen zur Einreise (Gelesen: 1.367 mal)
Dvergar
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF: Zollfragen zur Einreise
11.07.2008 um 17:54:11
 
Wenn jetzt nichts mehr dazwischenkommt, wird meine Frau hoffentlich nächsten Monat nach Deutschland kommen.

Nun stellen sich die nächsten Fragen: was ist bei der Einreise nach Deutschland Zoll-technisch zu beachten? (sie reist mit leichtem Gepäck, sprich 1 Koffer und 1-2 Taschen)

Keine Waffen, Drogen, Antiquitäten, etc. Keine Lebensmittel. Soweit alles klar. 175 EUR Freigrenze für Import-Artikel für den Privatgebrauch. Artikel müssen mindestens 6 Monate im Besitz meiner Frau sein.  Problem: wie weist man sowas beim Ehering nach, wenn man keine Quittung hat?

Und was muss man sonst noch so alles bei der Einreise beachten (wobei meine Frau noch nie ausserhalb Chinas war, und dementsprechend keinerlei Erfahrung mit Zollkontrollen etc hat, und sich eh nur gerade so auf dt verständigen kann)?

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb... ist zwar ein interessanter Link, aber richtig schlau werde ich da nicht draus. Vor allem was die Anmeldung betrifft. Unsere Hochzeit war im Januar 08, und da haben wir bisher natürlich überhaupt nichts angemeldet - war ja noch überhaupt nicht klar, wann Sie denn endlich das Visum bekommen würde. Müssen wir da noch irgendwas anmelden, bevor Sie einreist, oder wie?
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suiyuan
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Beiträge: 55

München, Bayern, Germany
München
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 11.07.2008 um 18:22:12
 
Wenn Deine Frau nur mit besagtem Gepäck einreist und ansonsten nicht über die Freigrenze kommt ist gar keine Anmeldung zu machen.

Falls die Freigrenze gerissen wird, besondere Dinge dabei sind (Stichwort: anmeldepflichtige Ware), ist eine Zollerklärung zu machen. Auch falls ein Gepäckstück (vorübergehend) verloren geht - meine Freundin und ich hatten einmal das "Vergnügen" und mußten alles anmelden. Da wir nicht über die Freigrenze kamen, war die Anmeldung relativ einfach zu bewerkstelligen.

Den einen Koffer hatte ich direkt mitnehmen können, der andere kam dann zwei Tage später per Kurier bis an die Haustür.

Ruf doch einfach mal beim Zollamt an und schilder denen mal die Situation. Die können Dir sicher weiterhelfen. Und vielleicht bringen sie auch etwas mehr Klarheit in diese Angelegenheit mit dem Heiratsgut.



Wegen dem Heiratsgut: Laut dem, was auf der Seite des Zolls steht, kann das nur bis 4 Monate nach der Heirat in Anspruch genommen werden. In Deinem Fall sieht es also eher schlecht aus.

sui
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chen_le_an  
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wolferhard
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Beiträge: 99

berlin, Berlin, Germany
berlin
Berlin
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.07.2008 um 21:36:09
 
Einen Ehering wird kein Zoll monieren, auch wenn dieser aus Platin ist. Es ist auch davon auszugehen, das der Ehering Tragespuren hat, wenn auch nur kleine.
Gruß
Wolferhard
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 15:19:48
 
suiyuan schrieb am 11.07.2008 um 18:22:12:
Wegen dem Heiratsgut: Laut dem, was auf der Seite des Zolls steht, kann das nur bis 4 Monate nach der Heirat in Anspruch genommen werden. In Deinem Fall sieht es also eher schlecht aus.


Leider dauert eine übliche FZF gerne einmal länger als 4 Monate...

Übliche Trauringe werden wohl vom Zoll auch bei Touristen nicht beanstandet, ggf. muß man sich wohl separat zur Wiederausfuhr verpflichten.

Gruß, ULF
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