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Unterstellung einer Scheinehe (Gelesen: 10.046 mal)
nicky
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11.07.2008 um 17:46:13
 
Wir haben ein riesen Problem, ich habe meinen Mann im Febr. d.J. geheiratet, nachdem wir uns 1 Jahr zuvor im Internet kennengelernt haben (durch Zufall bei icq). Er hat zu dem Zeitpunkt in Detroit gelebt, stammt aber aus dem Kosovo. Wir haben dann irgendwann beschlossen, zu heiraten und er ist nach 10 Jahren USA zurück in den Kosovo, um näher bei mir zu sein und um zu heiraten, er hat alles aufgegeben für mich.
Jetzt unterstellt uns die Botschaft eine Scheinehe, weil wir uns vor der Eheschließung nie besucht haben etc.
Warum tut man das und gibt uns keine Chance, eine Ehe zu führen, wenn er den Aufenthalt für Dtl. bekommt, heißt dass doch nicht, dass er ein Leben lang hier bleibt, es ist doch eh nur befristet?
Die Ausländerbehörde sagte nun, ich brauche erstmal eine Vollmacht um im Namen meines Mannes handeln zu können, ansonsten erhalte ich keine Auskünfte u. Infos von den Behörden. Und wir benötigen einen rechtsfähigen Bescheid der Botschaft (mein Mann hat nur einen Brief erhalten mit der Ablehnung - ohne d. Hinweis auf Rechtsmittel).
Was sollen wir nun tun? Den Rechtsm.bescheid anfordern ist klar, aber sonst noch. Wir haben keine Zeugen, wie auch, er war nie hier! Wer bezahlt den Anwalt etc. falls es zum Gericht geht! Wie stehen unsere Chancen?
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Steini
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Antwort #1 - 11.07.2008 um 17:55:16
 
Hallo Nicky,
ich kann dich sehr gut verstehen weil wir vor eine Woche auch eine Ablehnung wegen Verdacht auf Scheinehe bekommen haben.Ich habe mir ein Anwalt speziell für Ausländerrecht genommen.
Wir hatten auch eine gleichzeitige Befragung hatte auch telefonrechnung,Tickets´u.s.w. mitgenommen aber das wollte der SB der ABH garnicht sehen.Wir werden jetzt remosieren ich glaube so heißt es und wenn das alles nichts nutzen tut geht es vor Gericht.
Vielleicht kannst du ja versuchen PKH zu bekommen.Ich wünsche euch viel Glück.

Steini
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Muleta
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Antwort #2 - 11.07.2008 um 17:56:03
 
nicky schrieb am 11.07.2008 um 17:46:13:
Jetzt unterstellt uns die Botschaft eine Scheinehe, weil wir uns vor der Eheschließung nie besucht haben etc.
...
Die Ausländerbehörde sagte nun, ich brauche erstmal eine Vollmacht um im Namen meines Mannes handeln zu können, ansonsten erhalte ich keine Auskünfte u. Infos von den Behörden. Und wir benötigen einen rechtsfähigen Bescheid der Botschaft (mein Mann hat nur einen Brief erhalten mit der Ablehnung - ohne d. Hinweis auf Rechtsmittel).
Was sollen wir nun tun? ... Wer bezahlt den Anwalt etc. falls es zum Gericht geht! Wie stehen unsere Chancen?


der Antrag ist offensichtlich bereits abgelehnt worden.

Erfahrungsgemäß ist beim Vorwurf einer Scheinehe gutes Zureden wertlos. Es bleibt dort in der Regel nur die Klage.

Gespräche mit der ABH sind dann in der Regel auch wertlos, denn die ABH ist aus der Angelegenheit im Wesentlich raus.

Geklagt werden kann sofort, ein "rechtsmittelfähiger" Bescheid ist in Form der Ablehnung bereits vorhanden. Es kann jedoch "remonstriert" werden ('Widerspruch'), dann gibt's nach einiger Zeit eine etwas ausführlichere Fassung mit Rechtsmittelbelehrung.

Anwalt und Gericht zahlt ihr im Zweifelsfall selbst (das ist jedenfalls die einzig realistische Version der Geschichte.)

Die Chancen sind, sofern tatsächlich keine Scheinehe vorliegt und ein kompetenter Anwalt beauftragt wird, extrem gut (Deutschkenntnisse sind vorhanden?!?)

Muleta
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nicky
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Antwort #3 - 11.07.2008 um 17:56:11
 
Danke danke, was ist PKH?
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Muleta
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Antwort #4 - 11.07.2008 um 17:59:11
 
nicky schrieb am 11.07.2008 um 17:56:11:
Danke danke, was ist PKH?


Prozesskostenhilfe (§§ 114ff. ZPO). Ihr müsstet aber einen Anwalt finden, der für PKH-Gebühren ernsthaft für Euch arbeiten will.

Muleta
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Antwort #5 - 11.07.2008 um 18:02:25
 
Das ist doch wirklich komplett irre! Es gibt nun mal Dinge, die passieren eben.
Als erstes will ich wissen, welche "Beweise" die ABH und Botschaft haben, dass es sich um eine Scheinehe handelt, dass ist doch sicherlich mein gutes Recht.
Die Dame der ABH hat ein Problem mit dem Bruder meines Mannes, der hier in meiner Stadt lebt, den ich aber vorher nicht kannte - wie auch - aber dessen Frau ich 2 x zur ABH begleitet habe, weil sie schlecht deutsch spricht.
Die SB war sehr genervt und wurde laut ihr gegenüber und bei der Befragung zu meiner Ehe (ich wußte übrigens nicht bei der telef. Vorladung, warum ich zur ABH muss...) meinte sie dann, als ich die Namen der Geschwister meines Mannes aufzählen sollte: ach, das ist der Bruder, unser Pappenheimer... (warum auch immer sie das gesagt hat) und bei der Frage: wann hatten sie zuletzt Kontakt zu ihrem Mann antwortete ich: "Heut morgen" und sie: "Sie wollten sich wohl nochmal absprechen..." und ein syffisantes Lächeln im Gesicht.
Heh, muss man sich sowas bieten lassen? Hat das was mit Befragung zu tun?


Tippi Änderung:
Ich füge deine Folgeposts hier ein.



...

Änderung:
Folgepost 1


und wie finde ich so einen Anwalt? Hier über dieses Forum? Wie soll man in unserem Fall beweisen, dass es keine Scheinehe ist? Wie lange dauert so ein Prozess? Welche Circakosten kommen auf uns zu? Weiß man im Vorab, ob man PKH bekommt oder erst, wenn gewonnen oder verloren ist?


Änderung:
Folgepost 2


Mein Mann hat diesen Deutschkurs im KS gemacht und bestanden, ohne den gibt es keinen Visumantrag. Wir unterhalten uns in Deutsch und natürlich Englisch aber er muss ohnehin in Dtl. dann nochmal einen weiterführenden Kurs besuchen!
Muss ich dann eigentlich allein zum Gericht? Wo ist das, alles in Berlin? Kann er mich trotzdem jetzt besuchen oder läßt man so etwas gar nicht mehr zu?



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« Zuletzt geändert: 11.07.2008 um 19:17:05 von Tippi »  
 
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Antwort #6 - 11.07.2008 um 18:10:57
 
Einen Anwalt hier im Board zu finden ist eher unwahrscheinlich, besser ist es, einfach mal bei der örtlichen Anwaltskammer anzufragen oder einfach mal in den Gelben Seiten schauen.

Wegen der Beweise, daß es keine Scheinehe ist: Erstmal ist es wichtig herauszufinden, was die Gegenseite für Argumente hat. Ansonsten ist das nur ein Argumentieren ins Blaue.

Wie lange so ein Prozeß dauert, hängt unter anderem davon ab, wieviel Last das zuständige Gericht (Verwaltungsgericht Berlin) hat.

Zur Prozeßkostenhilfe zitier ich mal den entsprechenden Wikipedia.Eintrag:

Zitat:
Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Darüber hinaus darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen. Das bedeutet, es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen würde.


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Antwort #7 - 11.07.2008 um 18:16:51
 
nicky schrieb am 11.07.2008 um 18:04:00:
und wie finde ich so einen Anwalt? Hier über dieses Forum?


eher nicht, aber vielleicht über google?!? Mit passenden Stichworten wirst Du schon auf die bekannteren Anwälte stoßen. Es wäre wohl nicht schlecht, wenn es sich auch um ein Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV handelt.

Zitat:
Wie soll man in unserem Fall beweisen, dass es keine Scheinehe ist? Wie lange dauert so ein Prozess? Welche Circakosten kommen auf uns zu? Weiß man im Vorab, ob man PKH bekommt oder erst, wenn gewonnen oder verloren ist?


1.) kommt auf den Einzelfall an
2.) ca. 6 - 12 Monate, im Einzelfall auch länger
3.) Gericht: 121 - 363 EUR, Anwalt: kommt drauf an
4.) wenn der Anwalt gut ist: vorab. Wenn nicht: dann nicht.

Muleta
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Antwort #8 - 11.07.2008 um 18:40:55
 
schön...  weinend

Glauben die Behörden, Gericht etc. wirklich, man tut sich den ganzen Streß, den Ärger, die Kosten an, nur so, just for fun?

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Antwort #9 - 11.07.2008 um 18:46:07
 
@nicky

Es gibt leider schon solche, die sich das ganze antun, auch wenn sie nicht wirklich zusammensein wollen. Dabei geht es dem einen um eine nette Stange Geld, dem anderen um ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland, was derjenige sonst vielleicht gar nicht bekommen hätte.

Diese Leute machen es den anderen zusätzlich schwer, da bekannt ist, daß es auch schwarze Schafe gibt. Diejenigen, die sich an die Gesetze halten, erwischt es bisweilen - was sehr ärgerlich ist. Läßt sich auch nicht vermeiden.

Andererseits bleibt auch der eine oder andere von den schwarzen Schafen im Netz der Behörden hängen...

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Antwort #10 - 11.07.2008 um 18:58:55
 
Das ist das leidliche Thema - Zähne zusammen beißen und durch! Für jeden Tipp, auch was Anwälte betrifft etc, bin ich sehr dankbar.

Was Anwälte betrifft, wäre Sachsen für mich ganz günstig!

Thanks
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Antwort #11 - 11.07.2008 um 19:15:59
 
nicky schrieb am 11.07.2008 um 18:06:40:
Kann er mich trotzdem jetzt besuchen oder läßt man so etwas gar nicht mehr zu?


Dass die Botschaft nach der Ablehnung des FZF-Antrages
ein Besuchervisum ausstellt ist sehr unwahrscheinlich,
weil die Rückkehrbereitschaftdabei eine wichtige Rolle spielt.

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Antwort #12 - 11.07.2008 um 19:35:40
 
nicky schrieb am 11.07.2008 um 18:02:25:
Weiß man im Vorab, ob man PKH bekommt oder erst, wenn gewonnen oder verloren ist?

Wenn das Gericht keine Erfolgschancen sieht, wird es auch keine PKH genehmigen, was allerdings nicht heißt, dass man den Prozess gewinnt, wenn PKH  genehmigt wurde.

nicky schrieb am 11.07.2008 um 18:02:25:
Kann er mich trotzdem jetzt besuchen oder läßt man so etwas gar nicht mehr zu?

Dich kann er ohne Visum, welches vermutlich abgelehnt wird, sicherlich nicht in Deutschland besuchen. Um aber im Prozeß den Verdacht der Scheinehe zu entkräften, ist es äußerst wichtig, dass du ihn während deines Urlaubs besuchst. Sich bis zum Prozesstermin nur per Mail oder Telefon in Verbindung zu setzen, ist vielleicht nicht so das Wahre.

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Antwort #13 - 11.07.2008 um 19:45:33
 
Hallo Nicky,

Zitat:
Jetzt unterstellt uns die Botschaft eine Scheinehe, weil wir uns vor der Eheschließung nie besucht haben etc.


Zum Verständnis nochmal: Habt Ihr versucht ein Heiratsvisum zu erhalten, obwohl Ihr euch noch nie "real" begegnet seid und euch nur über ICQ /email kennt?

Oder was für ein Visum wurde abgelehnt?

Was für einen Aufenthalts Status in den USA hatte denn Dein Verlobter?

GRüße
Jetflyer

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Ulf
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Antwort #14 - 12.07.2008 um 15:22:34
 
jetflyer schrieb am 11.07.2008 um 19:45:33:
Zum Verständnis nochmal: Habt Ihr versucht ein Heiratsvisum zu erhalten, obwohl Ihr euch noch nie "real" begegnet seid und euch nur über ICQ /email kennt?


Heirat hat stattgefunden, solte also um Ehegattennachzug gehen.

Gruß, ULF
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