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Ausweisdokument (Gelesen: 4.281 mal)
SigSag
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11.07.2008 um 10:24:09
 
Hi,

besteht die Möglichkeit eine Art Ausweis von der ABH oder irgendeiner Behörde zu bekommen, damit Ausländer nicht ständig ihren Reisepass mitschleppen müssen?

SigSag
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Mick
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Antwort #1 - 11.07.2008 um 10:26:06
 
Hi,

nein. Aber es gibt auch keine Mitführungspflicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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SigSag
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Antwort #2 - 11.07.2008 um 10:27:04
 
Hi,

danke Zwinkernd

SigSag
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Antwort #3 - 11.07.2008 um 10:45:22
 
Mick schrieb am 11.07.2008 um 10:26:06:
Aber es gibt auch keine Mitführungspflicht.  

Damit wären ausländische Bürger Deutschen bevorrechtigt, da bei denen die Mitführpflicht gilt.

@SigSag

Es wurde schon öfters angesprochen stattdessen eine Passkopie oder auch auch beglaubigte Passkopie mitzuführen.

trixie
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Mick
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Antwort #4 - 11.07.2008 um 10:48:12
 
trixie schrieb am 11.07.2008 um 10:45:22:
da bei denen die Mitführpflicht gilt


Rechtsgrundlage?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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SigSag
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Antwort #5 - 11.07.2008 um 10:50:02
 
trixie schrieb am 11.07.2008 um 10:45:22:
Es wurde schon öfters angesprochen stattdessen eine Passkopie oder auch auch beglaubigte Passkopie mitzuführen.


Danke für den Tipp. Beglaubigen lassen kann man das doch in jedem Bürgeramt bzw. Meldebehörde, richtig?

SigSag
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Antwort #6 - 11.07.2008 um 10:53:15
 
trixie schrieb am 11.07.2008 um 10:45:22:
Damit wären ausländische Bürger Deutschen bevorrechtigt

Nö.
auch für Deutsche besteht (gegenüber Berechtigten) nur die Pflicht sich auszuweisen. Dies muss aber nicht überall und zu jederzeit unverzüglich möglich sein. Der Ausweis/Pass kann ruhig zu Hause bleiben. Bei Bedarf begleitet einen der Berechtigte dann nach Hause.
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Antwort #7 - 11.07.2008 um 11:40:54
 
inge schrieb am 11.07.2008 um 10:53:15:
Bei Bedarf begleitet einen der Berechtigte dann nach Hause.

.. oder auf die Wache Zwinkernd
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Antwort #8 - 11.07.2008 um 12:24:11
 
inge schrieb am 11.07.2008 um 10:53:15:
Der Ausweis/Pass kann ruhig zu Hause bleiben.

Ich lese das hier anders. Aber vielleicht wird ja das Gesetz mal geändert. Zwinkernd

Zitat:
§ 1 Passpflicht
(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.


Lese hier nicht, dass es ausreicht, einen Pass zu besitzen.


SigSag schrieb am 11.07.2008 um 10:50:02:
Beglaubigen lassen kann man das doch in jedem Bürgeramt bzw. Meldebehörde, richtig

Das Thema "Beglaubigung" hatten wir heute gerade in einem anderen Thread. Zwinkernd

trixie
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Antwort #9 - 11.07.2008 um 12:35:41
 
Zitat:
Deutsche [...], die [...] aus- oder [...] einreisen

Bei Ein- und Ausreise ist er mitzuführen. Nicht bei "Aufenthalt".

Es besteht ja IN D auch keine "Passpflicht", insb. da ja gesagt wird:
Zitat:
(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1.Reisepass,
2.Kinderreisepass,
3.vorläufiger Reisepass,
4.amtlicher Pass
a)Dienstpass,
b)Diplomatenpass,
c)vorläufiger Dienstpass,
d)vorläufiger Diplomatenpass

Der Perso wird also gar nicht erwähnt, obwohl er IN D ja völlig ausreichend ist und niemand gezwungen ist, sich einen Pass zu beschaffen, der ja ausschließlich für Auslandsaufenthalte (EU mal abgesehen) nötig ist.
Wenn es im Passgesetz also um etwas geht, was ich in D gar nicht haben muss, kann man also selbst bei freundlichster Lesart wohl kaum eine Mitfürhungspflicht für Personalausweise daraus ableiten.

NACHTRACH:
Brandenburg hat es löblicherweise präzisiert:
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01....
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Antwort #10 - 12.07.2008 um 12:51:55
 
Hi,

Zitat:
§ 1 Passpflicht
(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.


und:

Zitat:
(2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1.Reisepass,
2.Kinderreisepass,
3.vorläufiger Reisepass,
4.amtlicher Pass
a)Dienstpass,
b)Diplomatenpass,
c)vorläufiger Dienstpass,
d)vorläufiger Diplomatenpass


Kann es sein, daß dieses Gesetz regelmässig ignoriert wird?
Welcher Grenzer besteht bei einem Deutschen auf einem Pass im Sinne von (2) und akzeptiert den Perso nicht, egal von wo man einreist?

Ansonsten ist es dringendst zu empfehlen, daß ein Ausländer sich ausweisen kann und vor allem seinen AT nachweisen kann. Sonst geht es bei einer Kontrolle (beim Schwarzfahren erwischt, sehr beliebter Anlass) garantiert erstmal zur Wache.

Gruß,
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Antwort #11 - 12.07.2008 um 13:01:40
 
nixwissen schrieb am 12.07.2008 um 12:51:55:
Welcher Grenzer besteht bei einem Deutschen auf einem Pass im Sinne von (2) und akzeptiert den Perso nicht, egal von wo man einreist?


Na, z.B. der Grenzer am Flughafen, wenn ich in einen Nicht-EU-Staat reisen möchte. Nur innerhalb der EU brauche ich keinen Reisepass. Daher gibt es an Flughäfen doch auch die Trennung Zoll-EU und Zoll Non-EU.
Innerhalb EU bzw. Schengen-Staaten gibt's im Normalfall gar keine Grenzkontrollen mehr.
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Antwort #12 - 12.07.2008 um 13:28:34
 
C_Devil schrieb am 12.07.2008 um 13:01:40:
Na, z.B. der Grenzer am Flughafen, wenn ich in einen Nicht-EU-Staat reisen möchte. Nur innerhalb der EU brauche ich keinen Reisepass. Daher gibt es an Flughäfen doch auch die Trennung Zoll-EU und Zoll Non-EU.

Zoll und "Grenzer" (richtig: Bundespolizei  Zwinkernd) haben erstmal nichts miteinander zu tun. Dass beim Zoll unterschieden wird, mag an unterschiedlichen Freimengen liegen.

Ich habe aber in Jan. 08 in FRA nur den Unterschied zwischen
anmeldepflichtige Waren
und
keine anmeldpflichtigen Waren
gesehen.

Der BuPolizist hat auch nicht nach meinem Paß gefragt als ich ihm bei der Einreise meinen Perso vorlegte. Er weiß ja auch weder mit welchem Flugzeug ich kam, noch woher - folglich ob ich dort einen Paß gebraucht hätte oder nicht.

Wäre der Flug aus einem Schengen-Land gekommen, wäre dort wohl gar keine BuPo zu sehen gewesen (je nach Abflugort kommt man in verschiedenen Terminals an).

Edit:
C_Devil schrieb am 12.07.2008 um 13:01:40:
Zoll-EU und Zoll Non-EU.

Das stand über den Schaltern der BuPo - aber ohne "Zoll" und galt für die Paß-/Ausweiskontrolle.
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Antwort #13 - 12.07.2008 um 13:49:36
 
nixwissen schrieb am 12.07.2008 um 12:51:55:
Ansonsten ist es dringendst zu empfehlen, daß ein Ausländer sich ausweisen kann und vor allem seinen AT nachweisen kann. Sonst geht es bei einer Kontrolle (beim Schwarzfahren erwischt, sehr beliebter Anlass) garantiert erstmal zur Wache.

Ähhmmm..  dann könnte man auch gleich sagen dass Ausländer keine vorsätzlichen Straftaten  (= Schwarzfahren) begehen sollten...

Wurde in meinem Leben genau einmal nachhause gebracht weil ich bei einer Disko-Razzia keine Pass dabei hatte.
Sonst reichte immer ein Führerschein oder ähnliches, es kommt darauf an ob den Polizisten das reicht.

Daher kann ich die Ansicht das man sich "dringendst " immer und überall mit Pass- & AT-Kopie ausweisen können sollte nicht teilen.
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Antwort #14 - 12.07.2008 um 14:10:09
 
wurde hier vergessen der gute alte Personalausweis

Quelle: Personalausweisgesetz

§ 1 Ausweispflicht
(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines
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