slavko schrieb am 11.07.2008 um 07:37:00:jetzt würde mich interessieren wie ich nach der hochzeit, meine Frau nach Deutschlang kriege!?!?
Sie muss in jedem Fall ein Visum zum Zwecke des Ehegattenachzugs bei der deutschen Botschaft beantragen. Dazu muss sie deutsche Sprachkenntnisse der Stufe
A1 nachweisen, grundsätzlich durch ein Zertifikat des Goetheinstitus. Wenn sie die deutsche Sprache schon gut beherrscht, brauch sie ggf. nicht an dem entsprechenden Kurs teilnhmen sondern kann sich sogleich zum Ablegen der Prüfung anmelden. Vielleicht (das wäre aber eine Ausnahme und direkt bei der Botschaft zu klären) würde sie, wenn sie wirklich offenkundig die deutsche Sprache sehr gut beherrscht, auch direkt von der Botschaft geprüft.
Ansonsten ist zu sagen, das es für den Nachzug und die nachfolgende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Deiner Frau ein Unterschied wäre, ob Du noch Kroate oder dann schon Deutscher bist. - Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich da. - So würde sie als Ehegattin eines Deutschen eine
AE nach § 28 (1) Nr. 1
AufenthG erhalten, als Ehegattin eines Kroaten wäre § 30
AufenthG einschlägige Rechtsgrundlage für die Erteilung des Aufenthaltstitels. Auch hinsichtlich des Erfordernisses der Lebensunterhaltssicherung gibt es Unterschiede - hier sind Ausländer, die zu deutschen Ehegatten nachziehen grundsätzlich privilegiert.
Zu den Unterschieden hinsichtlich des Ehegattennachzugs zu einem Ausländer bzw. zu einem Deutschen nach Deutschland ist ansonsten hier im Forum schon viel geschrieben worden. Ich empfehle daher zunächst einmal die Suchfunktion des Boards - sollte es danach noch spezielle Fragen geben, könnte man hier sicher darauf eingehen - ansonsten müsste hier ellenlang vieles, was schon oft geschrieben worden ist, wiederholt werden.
Also, slavko, bitte erst noch mal ein wenig selbst aktiv werden!! - Ich hoffe aber, dass Dir das, was ich hier gepostet habe, auch schon etwas weiter hilft.
=schweitzer=
P.S.:
Wie lange das Visaverfahren konkret dauert, ist letztlich nicht seriös vorauszusagen. Hängt immer vom Einzelfall und der Arbeitsbelastung der beteiligten Behörden ab. - Informiert Euch aber in jedem Fall vorab bei der deutschen Botschaft in Kroatien (Webseite oder direkt), was im Rahmen des Visaverfahrens in welcher Form einzureichen ist. Wenn ihr die Sache gut vorbereitet, ist das auf jeden Fall, auch was den Zeitfaktor betrifft, vorteilhaft.
=schw.=