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Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass (Gelesen: 18.330 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 11.07.2008 um 19:18:14
 
trixie schrieb am 11.07.2008 um 19:00:26:
Hier hast du versehentlich das Problem einer anderen Userin ins Spiel gebracht. Bostanci war die ganze Zeit in Deutschland. Sie mußte nicht ausreisen und wieder mit einem Visum einreisen. Zwinkernd


oh Sch**** - das wieder gerade zu biegen dürfte das i4a-team eine neue Festplatte kosten.

@bostanci: Streiche den Satzteil "so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.". Der Rest passt dann wieder.

Muleta
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Antwort #16 - 11.07.2008 um 19:54:10
 
warum alle Leute immer gleich zum Anwalt rennen bzw. zu einem hingeschickt werden - zumal wenn sie sich eigentlich keinen leisten können - werde ich nie begreifen.
Wenn es nach einer Ablehnung des Antrages zur Klage kommt, dann kann immer noch ein Anwalt, ggf. bereits mit dem Widerspruch beauftragt werden, denn dafür ist die Prozesskostenhilfe eigentlich da, nicht damit Anwälte für's Antragstellen und Postsortieren bezahlt werden.
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Muleta
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Antwort #17 - 11.07.2008 um 20:07:28
 
Odysseus schrieb am 11.07.2008 um 19:54:10:
warum alle Leute immer gleich zum Anwalt rennen bzw. zu einem hingeschickt werden - zumal wenn sie sich eigentlich keinen leisten können - werde ich nie begreifen.
Wenn es nach einer Ablehnung des Antrages zur Klage kommt, dann kann immer noch ein Anwalt, ggf. bereits mit dem Widerspruch beauftragt werden,


da bei bostanci (wenn ich mich hier recht erinnere) der Nachzug des Kindesvaters im Raume steht, der nämlich sinnvollerweise zum *deutschen* Kind erfolgen soll, dann dürfte es in ihrem Interesse liegen, möglichst schnell eine *richtige* Entscheidung der zuständigen Behörde zu erhalten. Der Einsatz eines kompetenten Anwalts im Verwaltungsverfahren ist daher in diesem Fall wahrscheinlich ausgesprochen sinnvoll. Das damit eine finanzielle Belastung verbunden ist bzw. sein kann, muss eben gegen die realistische Möglichkeit eines schnelleren Vaternachzugs abgewogen werden.

Muleta
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Antwort #18 - 11.07.2008 um 21:02:17
 
danke das ihr mir geholfen habt..bzw tipps gegeben habt..ich werde mir es von muleta kopieren und ausdrucken das wird mir schon helfon (hoffentlich) ich muss es mit anwalt machen ,weil ich ja auch will das der papa endlich zu uns kommt Traurig

ich werd euch benachrichtigen wenn was neues gibt

ihr seid alle lieb

lg
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Antwort #19 - 16.07.2008 um 10:52:21
 
HALLO AN ALLE

ich wollte ja am 15.7.08 also gestern meine unterlagen für mich abgeben wegen einbürgerung..die dame wollte mein antrag nicht annehmen weil sie sagte es wird so oder so abgeleht wegen den 11 tagen im jahr 2005..ich soll herauskriegen um was esda geht..

sie meinte wenn es ne duldung oder sowas ähnliches ist kann ich die 8 jahre vergessen bzw die einbürgerung..weiss aber gar nicht was ne duldung ist Traurig

ich weiss gar nicht wieso die probleme machen ich hab nix spät beantragt soweit ich weiss..kann mich gar nicht erinnern...

was bleibt mir eigentlich übrich???

was kann oder soll ich machen??

anwalt einschalten?

würd es mir was bringen???

Traurig
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Antwort #20 - 16.07.2008 um 11:24:09
 
Ablehnen der Annahme des Antrags wäre so wie geschehen (wenn so geschehen) erstmal nicht zulässig. Insbesondere wären ja nur bei einer schriftlichen Ablehnung der Einbürgerung Rechtsmittel möglich.

Im Zweifel also (wie bereits angesprochen) den Antrag stellen und nicht abwimmeln lassen. Die Ablehnung kostet zwar auch erstmal Geld, aber DANN hat man was in der Hand gegen das man vorgehen kann.
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Antwort #21 - 16.07.2008 um 14:46:23
 
Sollte die Kollegin den Antrag trotzdem nicht annehmen, gibt's immer noch die gute alte Post, mit der man den Antrag - ggf. mit Einschreiben - übersenden kann. Der Hausbriefkasten tut's natürlich auch.
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Antwort #22 - 16.07.2008 um 15:00:56
 
bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
was kann oder soll ich machen??

Wende dich doch einmal eine Migrantenberatungsstelle.
Wenn du den Antrag stellst und er abgelehnt wird, sind auf alle Fälle schon einmal Gebühren zu bezahlen.

Nach einer schriftlichen Ablehnung wirst du dich wohl oder übel an einen Anwalt wenden müssen.

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Antwort #23 - 16.07.2008 um 21:38:01
 
bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
die dame wollte mein antrag nicht annehmen

Die Annahme des Antrages darf nicht verweigert werden.
Wie schon gesagt wurde: zur Not per Einschreiben mit
der Post schicken.

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
sie sagte es wird so oder so abgeleht

Die Dame muss ein Genie sein, wenn sie das mit einem
kurzen Blick auf den Antrag feststellen kann, ohne dass
tatsächlich ganz offensichtliche Ablehnungsgründe vor-
handen sind. So etwas wäre z.B. der Fall, wenn der
Behörde bekannt ist, dass der Antragsteller gerade
5 Jahre im Knast gesessen hat oder mal gerade erst
kurze Zeit in Deutschland ist. Aber selbst in einem
solchen Fall hat der Antragsteller einen Anspruch darauf,
dass der Antrag ordentlich geprüft und beschieden wird.

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
wegen den 11 tagen im jahr 2005

Weise die Dame mal notfalls freundlich auf den § 12b StAG
hin.

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
ich soll herauskriegen um was esda geht

Ne, das ist der Job der Behörde.

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
sie meinte wenn es ne duldung oder sowas ähnliches ist kann ich die 8 jahre vergessen

Ja, wenn es eine Duldung war. War es denn eine?
Hat damals irgendwann einmal eine Ausreisepflicht
zur Debatte gestanden? Eine Duldung wird es aber
kaum gewesen sein, wenn lediglich die Verlängerung
der AE ein paar Tage zu spät beantragt wurde.

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
was bleibt mir eigentlich übrich???

was kann oder soll ich machen??

Antrag stellen, abwarten und Tee trinken.
Ach ja: und das Ergebnis hier mitteilen. Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
anwalt einschalten?

Das steht dir selbstverständlich jedezeit frei, kostet
aber dein Geld.
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Antwort #24 - 17.07.2008 um 09:57:42
 
danke für eure antworten...ich werd mit mein beraterin am freitag mal zu  dem herr gehen der gesagt hat das ich 11 tage offen hab..da werden wir erstmal für mein kind beantragen,,dann warten wir auf die schriftliche ablehnung...und dann werden wir ein anwalt einschalten..

dann werd ich es  auch für mich beantragen,, bevor wir den 1. september haben Traurig

ih bin alg2 empfängerin kostet es trotzdem was für mich??

bzw viel geld?

ps: ich werd aufjedenfall euch benachrichtigen

denn dank euch kriege ich doch die infos
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Antwort #25 - 17.07.2008 um 21:39:17
 
bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
ich werd mit mein beraterin am freitag mal zudem herr gehen der gesagt hat das ich 11 tage offen hab

Mach das mal.

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
da werden wir erstmal für mein kind beantragen

Im Grunde muss da gar nichts beantragt werden, denn
die Prüfung, ob ein in Deutschland geborenes Kind
ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit
nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat, muss der Standes-
beamte von Amts wegen vornehmen. Dazu wird er
natürlich andere Behörden beteiligen.
Nur wenn du darüber eine Urkunde haben möchtest,
muss diese besonders beantragt werden. Die Gebühr
für diesen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt
25 Euro.

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
dann warten wir auf die schriftliche ablehnung

Wenn da nicht doch eine Duldung im Raum gestanden
hat, sollte mich eine Ablehnung wundern.

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
dann werd ich es auch für mich beantragen,, bevor wir den 1. september haben 

Mach das. Aber da das Verfahren wohl kaum vor
dem 1.9. abgeschlossen werden kann, wirst du
an dem neuen Einbürgerungstest so oder so
teilnehmen müssen. Also schon mal üben. Zwinkernd
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Antwort #26 - 17.07.2008 um 22:50:18
 
ach neee  Traurig ich will den test nicht machen bin nicht so schlau genug weinend

aufkeinenfall hatte ich eine duldung es war aufjedenfall eine 11 tagige verspätung..wie die mir es am telefon gesagt hatten..also das ich 11 tage spät mein aufhenthalt beantragt habe...

deswegen werden die mir es wieder ablehnen


bin mir sicher Traurig Traurig Traurig
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Antwort #27 - 17.07.2008 um 23:03:42
 
bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
deswegen werden die mir es wieder ablehnen

Nein!

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
ich will den test nicht machen bin nicht so schlau genug 

nixsag
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Antwort #28 - 17.07.2008 um 23:15:00
 
Hi,

mal keine Angst vor dem Test, man muß nicht schlau sein sondern muß nur ein paar Tatsachen lernen.
Die Fragen sind ja online verfügbar.
Gehe sie durch, was Du nicht weisst kriegst Du mit Wikipedia raus.

Daß die 11 Tage Verspätung damals nicht schädlich sein dürften wurde doch schon von kompetenter Seite geschrieben (ich persönlich kann das nicht beurteilen). Gehe erstmal davon aus, daß es so ist.

Gruß,
Norbert
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Antwort #29 - 17.07.2008 um 23:17:48
 
bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
test


Äh Stop!

Hast du einen deutschen Schulabschluss? Dann hat sich
das mit dem Test wohl erledigt, da das auch als Nachweis
für die erforderlichen Kenntnisse gilt.
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