Hallo,
Kurze Vorgeschichte: Ich (deutsche) habe vor 4 Jahren mit einem ukrainischen Mann geheiratet und die Deutsche Botschaft hat ihm nach langen 6 Monaten ein Visum (FZF) in seinem Pass geklebt. Die
AE wurde durch die
ABH dann für 1 Jahr erteilt (Verdacht auf Scheinehe?, weil später mal Besuch bekommen). Wir haben nach diesem Jahr eine Verlängerung beantragt.
Dann kam es wegen beruflichen Perspektiven zu einem Streit und mein Mann wollte nicht mehr in Deutschland leben und (mit mir) wieder zurück in sein Land kehren. Da ich nicht in der Ukraine leben möchte gab es Zoff und er ist für kurze Zeit (1-2 Wochen) zu einem Freund gezogen. Er ist zur
ABH und hat seinen Antrag (wegen der Verlängerung seiner)
AE zurückgenommen.
Nach diesen 2 Wochen haben wir uns dann wieder versöhnt (können beide nicht ohne den Anderen) und uns doch noch auf eine Zukunft in Deutschland einigen können.
Also ganz schnell die Rücknahme widerrufen und den Antrag sicherheitshalber auch erneut gestellt.
Der nette SB war leider der Meinung, dass mein Mann ausreisen und bei der Botschaft in Kiew einen Antrag auf
FZF stellen müsste, weil er durch die Rücknahme seines Antrags sich nun illegal in Deutschland aufhalten würde. Wir haben versucht zu erklären, dass diese ja widerrufen wurde und da die eheliche Lebensgemeinschaft immer noch besteht, ein Anspruch auf eine Verlängerung gegeben wäre.
Doch es kam zu einer Androhung mit Abschiebung, also schnell zu einem Anwalt und diese Geschichte stoppen lassen. Der Anwalt konnte auch nichts erreichen und nach langen 2 Jahren (Wegen Hinhaltetaktik) sollte es auch endlich zu einem Gerichtstermin kommen.
In der Zwischenzeit war leider auch noch der Reispass meines Mannes abgelaufen. Das Konsulat durfte seinen Reisepass nicht verlängern, weil er a.) keine
AE hatte und b.) wegen irgendwelchen Zuständigkeiten
Ohne Reisepass keine
AE, also haben wir um noch mehr Kosten zu vermeiden die Klage zurückgezogen und mein Mann ist mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist. Er hat sich um diese Zuständigkeitsgeschichte gekümmert, seinen Reisepass verlängern lassen und bei der Botschaft einen Antrag auf eine
AE (FZF-Formular, wobei sich die Botschaft über diese Geschichte gewundert hat.) gestellt. Der Antrag liegt der
ABH schon seit 2 Monaten vor und der SB hat den Antrag nicht mal in die Hand genommen.
Fragen:
Hat die
ABH da eigentlich richtig gehandelt, indem sie meinen Mann "zwangsweise" zur Ausreise bewegte?
Müssen wir wieder diese lange Prozedur (Alle Männer mit selben Namen, die ein Visum für ein EU Land beantragt hatten, wurden überprüft, ob es sich dabei vielleicht um meinen Mann handeln würde.) erneut in Kauf nehmen?
Wie lange müssen wir diese Trennung noch aushalten? Gibt es irgendeine Möglichkeit diese Geschichte zu beschleunigen?
Wegen dieser Zuständigkeitssache sind wir schon insgesamt 4 Monate voneinander getrennt. Und das nach fast 4 Jahren (gelebter) Ehe. Ich werde noch wahnsinnig, kann nicht mehr richtig schlafen, habe 10 kg abgenommen und muss sehr darunter leiden.
HILLFFEE
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"Hinhaltetaktik": Die
ABH forderte vom Gericht die Klage abzuweisen, weil angeblich keine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen würde, usw.
PS: Wenn ich lese wie andere
ABH mit Schengenvisum
AE erteilen, komme ich aus dem Staunen nicht mehr raus.