trixie schrieb am 10.07.2008 um 12:31:21:... dann kannst du sie auch nicht zwingen, es zu glauben.
Ja, ich weiß: Die Erde ist eine Scheibe.
trixie schrieb am 10.07.2008 um 12:31:21:Wenn du dir erst Gedanken machen mußt, wie man eine gelebte Ehe nachweisen kann, ist es ohnedie schon hoffnunglos.
Das verstehe ich nicht ganz!?
Mehr als die Wahrheit können wir nicht sagen, die netten unangemeldeten Besuche, bestätigen die Wahrheit. Man will trotzdem unbegründet zweifeln.
Wenn ich auch noch solche Dinge wie gefälschte Pässe zwecks Abschiebung durch
ABH lese, kommen mir auch Zweifel...
inge schrieb am 10.07.2008 um 15:53:50:Um den Teil gings irgendwo. Weiß nicht, ob bei Levin oder woanders, aber irgendwo steht was von "ständiger Rechtsprechung" und dass die Mitgliedsstaaten sich gegen Missbrauch absichern dürfen.
Da geht's dann nicht darum, WARUM einer Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land ist, sondern wohl eher OB ihm dieser Anspruch tatsächlich zusteht.
Und ich meine auch, von irgendeiner 6-Monatsklausel gelesen zu haben - vlt kennt ja jemand die entsprechende Rechtsprechung in solchen Fällen.
Ich habe 6 EuGH-Urteile gelesen, habe aber keine 6-Monatsklausel gefunden.
Tenor:
Der Anspruch besteht immer, egal aus welchem Grund und das Einkommen spielt auch keine Rolle. Die Mitgliedsstaaten würden gerne begrenzen, haben aber kein Recht zu verweigern!
trixie schrieb am 10.07.2008 um 15:58:09:Ohne Ausüben einer Tätigkeit oder den Willen eine ausüben zu wollen, funktioniert das ganze eben nicht.
trixie
Schon mal was von Saisonarbeit gehört? Eine Beschäftigung in einem Hotel (Freie Verpflegung+Unterkunft), wenn man nach einem Monat nicht mehr gebraucht wird...
Bei ausweglosen Situationen sehe ich über diesen Weg keine Probleme, weil es ja funktioniert. Die "Inländerdiskriminierung" kann ich eh nicht nachvollziehen, aber auch die haben nach EU-Recht diese Möglichkeit.
Es wurden ja eine Menge Abschiebungen (Herkunftsland) auf diesem Weg verhindert und die Leute kamen dann doch noch zu einem
AT. Ohne Schwierigkeiten wird es sicherlich nicht gehen, aber es geht in Fällen wo es sonst nie zu einer "FZF" gekommen wäre.
Ehegatte kommt mit einem Schengenvisum nach UK zum Partner.
UK will Abschieben und die Ehegatten reisen nach Irland. Wegen Job gibt es für beide einen
AT und beide fahren wieder nach UK. UK ist der Meinung, dass eine "Umgehung" nicht in Frage kommt.
EuGH :Richter entscheiden,
Grund :wurscht:
Einkommenshöhe :wurscht:,
AT darf nicht verweigert werden.
Außerdem ist bei Freizügigkeit kein Visum erforderlich, weil der Ehegatte des EU-Bürgers "abgeleitet" zu einem Rechtsanspruch kommt. Identitätsnachweis & Heiratesurkunde reichen vollkommen aus.
"Inländer" fühlen sich bei solchen Gegebenheiten zu Recht benachteiligt.
Naja, ist mir auch egal was andere Leute machen. Wir verzichten neben
FZF auf Schengenvisum und ein treffen im EU-Ausland und verzichten auch auf sowas.
Hoffentlich kommen wir (nach nationalem Recht) bald zusammen.