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USA Bürger -> ständig in Deutschland leben (Gelesen: 3.614 mal)
bananafish
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09.07.2008 um 21:27:52
 
Hallo!
Kann mir jemand helfen, wie meine Mutter (USA-Bürgerin, Rente in USA) nach Deutschland zum ständigen Leben kommen kann?

Danke! Smiley
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Einbeck
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Antwort #1 - 09.07.2008 um 21:37:07
 
Lebst Du in Deutschland? Welche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus hast Du?
Mutter frühere Deutsche oder schon mal in Deutschland gelebt?

Wieviel Rente erhält deine Mutter, reicht dies mit Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
Würde Ihre Rente auch weitergezahlt werden, wenn Sie in Deutschland lebt?

Wichtig ist, sie bräuchte eine Krankenversicherung die auf Dauer Arztkosten, Medikamente, Krankenhaus Pflege etc. in Deutschland übernehmen würde, hat Sie eine solche Krankenversicherung?
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inge
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Antwort #2 - 09.07.2008 um 21:55:56
 
bananafish schrieb am 09.07.2008 um 21:27:52:
(USA-Bürgerin, Rente in USA) nach Deutschland zum ständigen Leben kommen kann?

Abgesehen von den sonstigen Erfordernissen sollte sie allerdings nicht unbedingt bei dir einziehen, bzw ZU nahe bei dir wohnen.
Wenn sie nämlich hauptsächlich ZU DIR kommt, wäre das §36 aufenthg und damit nur im Falle einer "außergewöhnlichen Härte" möglich.
Wenn sie nur nach D kommt, weil hier das Wetter so toll ist und Sauerkraut viel gesünder als Hotdogs ist, ist das §7 und da ist keine "Härte" erforderlich (der darf allerdings nicht als Ausweichparagraph genutzt werden!).
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bananafish
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Antwort #3 - 09.07.2008 um 22:39:16
 
Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit.
Meine Mutter bekommt ca. 800 USD Rente und sie hatte früher nichts mit Deutschland zu tun.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

Die Rente wird in Deutschland auch ausgezahlt.
Wegen Krankenversicherung muss ich nachfragen.
Wenn es eine Rolle spielt, ich bin Dr.-Ing.

Gibt es ein Gesetz, dass Mutter/Vater unter erleichterten Bedingungen einwandern dürfen?
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« Zuletzt geändert: 09.07.2008 um 22:49:19 von Tippi »  
 
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inge
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Antwort #4 - 09.07.2008 um 22:53:53
 
bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
Meine Mutter bekommt ca. 800 USD Rente 

Also wohl nicht der "reiche Ausländer" aus den VAH BMI

Zitat:
Wenn es eine Rolle spielt, ich bin Dr.-Ing.

Prof. Dr. würde genausowenig helfen

Zitat:
Gibt es ein Gesetz, dass Mutter/Vater unter erleichterten Bedingungen einwandern dürfen?

Ja. Der angesprochene §36 aus dem AufenthG. Allerdings ist die erforderliche AUSSERGEWÖHNLICHE Härte eher selten nachweisbar. Insb, muss der Zuzug nach D der einzige Weg sein, um die Härte zu beseitigen. "Erleichterte" Bedinungen sind also relativ ...
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trixie
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Antwort #5 - 09.07.2008 um 22:54:34
 
bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
Gibt es ein Gesetz, dass Mutter/Vater unter erleichterten Bedingungen einwandern dürfen?


Nur eben besagter §:

Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger


(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.

(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


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Antwort #6 - 09.07.2008 um 23:05:56
 
Sieht wohl nicht so prickelnd aus.

Meine Mutter ist übrigens Krankenschwester vom Beruf, vielleicht wäre eine Arbeitsmigration was. Hier sind doch einige Amis stationiert, wahrscheinlich haben die da auch Krankenhäuser oder sowas. Aber naja.

Danke allen erstmal!
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Antwort #7 - 09.07.2008 um 23:13:47
 
bananafish schrieb am 09.07.2008 um 23:05:56:
Meine Mutter ist übrigens Krankenschwester vom Beruf, vielleicht wäre eine Arbeitsmigration was

Da müßte erst eine Vorrangprüfung gemacht werden, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Aber mal im Ernst! Sie ist Rentnerin und somit dürfte das ausgeschlossen sein.

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Antwort #8 - 10.07.2008 um 10:31:19
 
bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
Wenn es eine Rolle spielt, ich bin Dr.-Ing.

dann ist es dir finanziell vielleicht möglich die private Krankenversicherung zu bezahlen, die notwendig ist für die Sicherung des Lebensunterhaltes deiner Mutter
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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bananafish
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Antwort #9 - 11.07.2008 um 22:54:06
 
ja, aber einen Grund zum Aufenthalt braucht Sie doch.
Ich glaube ich habe es!
Man darf 2 mal je 3 Monate im Jahr ohne Visum in Deutschland bleiben. Und andere 2 mal z.B. in Holland. Also, ganzes Jahr. Smiley)
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Antwort #10 - 11.07.2008 um 23:09:13
 
bananafish schrieb am 11.07.2008 um 22:54:06:
Man darf 2 mal je 3 Monate im Jahr ohne Visum in Deutschland bleiben.  

Das Recht 90 Tage im Halbjahr zu bleiben bezieht sich auf ganz Schengen. Sind die 90 Tage verbraucht muss erst einmal wieder für drei Monate aus Schengen ausgereist werden, bevor man wieder nach Schengen einreisen darf.

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Antwort #11 - 11.07.2008 um 23:23:43
 
bananafish schrieb am 11.07.2008 um 22:54:06:
Man darf 2 mal je 3 Monate im Jahr ohne Visum in Deutschland bleiben. Und andere 2 mal z.B. in Holland. Also, ganzes Jahr. )


Wo hast du denn das gelesen? Quelle?

Bitte beachten Schengener Staaten und deren Abkommen sowie nationales Ausländerrecht.
Die US-Bürger sind visafrei für 90 Tage im sogenannten Halbjahreszeitraum in den Schengener Staaten.

Da es mit den USA ein altes vor Schengen abgeschlossenes Sichtvermerksabkommen  gem. § 16 AufenthV gibt, würde man die Zeit in den Niederlanden (Schengener Staat) auf die 3 Monate die man visafrei als US Bürger in Deutschland nicht anrechnen.
Dies gilt aber nur für Deutschland....

Weiß aber nicht ob dies umgekehrt in den Niederlanden auch der Fall ist. Wenn die Niderlande die Zeit in Deutschland anrechnet
kann man dort im Rahmen des Schengener Abkommen nicht mehr visafrei einreisen.


Zitiere folgende Quelle:
http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=35841&view=next


mit nachfolgenden Text:

SDÜ und SDK sind grundsätzlich für Kurzaufenthalte bis zu 3 monaten innerhalb von 6 monaten anzuwenden, für längere Aufenthalte gilt nationales Recht. (Art. 10 SDÜ) Voraufenthaltszeiten in anderen Schengen Staaten sind grundsätzlich anzurechnen (Art. 20 I SDÜ, siehe auch: Westphal-Stoppa - Ausländerrecht für die Polizei - 3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.2.4.3.)

Die Anrechnung der Voraufenthaltszeit gilt nach § 16 AufenthV NICHT, soweit Sichtvermerksabkommen vor Inkrafttreten des SDÜ geschlossen wurden (Die Staaten findet man in Anlage A Nr.1 der AufthV). Dazu zählen auch US-Bürger. diese können sich also 3 Monate in Deutschland aufhalten, egal, wie lange sie schon in anderen Schengen Staaten waren.

Problematisch ist hier das "formale Ausreisen". Grundsätzlich ist das "Missbrauch der Kurzaufenthaltsregelung" und daher ist eine Einreise von Anfang an nicht mehr Visumsfrei und Art 20 I SDÜ findet keine Anwendung (vgl. Westphal-Stoppa -3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.2.4.3.)

Allerdings fallen US-Bürger wieder unter die Sonderegelung des §41 AufenthV, wonach u.A. US-Bürger auch für längere Aufenthalte (über 3 Monate) in das Bundesgebiet einreisen dürfen, ohne im Besitz eines Visums zu sein. Müssen dieses aber spätestens 3 Monate nach der Einreise beantragen (§41 III AufenthV). Tut er das nicht, begeht er bei Vorsätzlichem Handeln eine Straftat (gem. § 95 I Nr.2 AufenthG) und bei Fahrlässigkeit eine Owi (gem. § 98 I AufenthG). (vgl. Westphal-Stoppa - 3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.7.)
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Antwort #12 - 11.07.2008 um 23:23:54
 
Hm... Danke für Info...
Es bleibt also England dann...


Das war meine Laie-Vermutung  Traurig

Eine Frage noch:die Sache ist kompliziert, wie ich sehe, aber wenn es doch klappt mit solchen "visalosen" Aufenthalten, wird dieses Zeitraum bei späterer Einbürgerung angerechnet (in 8 Jahren, wenn ich mich nicht irre)?
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« Zuletzt geändert: 11.07.2008 um 23:39:08 von bananafish »  
 
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Antwort #13 - 11.07.2008 um 23:53:32
 
Zitat:
wird dieses Zeitraum bei späterer Einbürgerung angerechnet (in 8 Jahren, wenn ich mich nicht irre)?

Du irrst. Für die Einbürgerung wird ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt gefordert, der aber als "Besucher" nicht gegeben ist.

trixie
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