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Heirat in Daenemark (Gelesen: 4.202 mal)
LoereLei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.07.2008 um 15:06:59
 
[font
=Arial]Hallo,

hier will ich mitteilen mit meiner Situation..
ich komme aus mittelasien, vor kurzem haben ich und mein mann in Daenemark geheiratet, wieso in Daenemark???es ist viel leichter da zu machen, als in Deutschland, man hat immer gesagt, dass in D-d wird es sehr kompliziert....
es war alles gut, aber ABH hat die meinung, dass wir eine scheinehe haben, und zwar ich hab extra mit falschem visum eingereist(besuchvisum),  Griesgrämigdann haben wir wohnsitz geaendert, da in diesem bundesland, war es leichter, und die haben gesagt ich brauche nicht ausreisen....na ja es waere alles in ordnung, wenn eine beamtin nicht angerufen haette, die hat gesagt dass ich muss ausreisen und dieses wohnsitzt nur schein ist, dann hab ich trozdem ein papier bekommen, dass ich bereits mit eu buerger verheiratet bin und mit dieser papie koennte ich visum in 2 tagen bekomme...
wir haben 2 tickets gekauft, gehen in botschaf ganz sicher, dasss es endlich vorbei wird, und da....da trifft uns konsul und sagt dass die ABH hat dieses brief vor 2 woche anuliert und es muss alles neu ueberprueft werden weinendniemand at uns einziges wort gesagt...und das schlimmste war, dass wir nichts machen koennten, so ist mein mann alleine zurueckgeflogen, und ich bin seit monat hier, morgen habe ich diese bloedebefragung..hab viele sorgen, weil ich finde es reine schickane, und die werden versuchen uns neue probleme zu schaffen...
am 8.8.08 haben wir kirchliche hochzeit, und ich glaube kaum dass wir es schaffen, auserdem , es ist unmoeglich hier sein, wenn mein mann so weit von mir ist ,ich vermisse in so ark weinend
ist es bei allen so schlimm, oder nur wir kriegen so viel aerger????
[/font]
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2008 um 15:43:38
 
Ich versuche einmal zusammenzufassen.

Ihr beide seid usbekische Staatsbürger. Dein Mann ist mit einem Schengen Visum nach Deutschland gekommen. Ihr habt in Dänemark geheiratet und wolltet eine AE für deinen Mann beantragen. Die "alte" ABH war der Meinung, es wäre eine Scheinehe. Darauf seid ihr zu einer anderen ABH gegangen, die zuerst gesagt hat, dass alles in Ordnung sei. Erst als die "alte" ABH bei der "neuen" ABH angerufen hat, wurde die AE verweigert. Dein Mann ist nach Hause gereist, hat ein Visum zur FZF beantragt und ihr wartet nun auf die Befragung.

Das Heiraten in Dänemark ist mit einem Schengen Visum zwar kein Problem. Allerdings besteht deshalb noch lange kein Anspruch auf eine AE.

Das die Ablehnung auch von der "neuen" ABH kam, ist insoweit logisch, da die Akte von der "alten" ABH angefordert wurde und man dort bereits den Verdacht der Scheinehe geäußert hat.

Welchen Aufenthaltstitel hast du im Moment? Wie sieht es mit den deutschen Sprachkenntnissen bei deinem Mann aus?

Ob das ganze vor der gedachten Hochzeit noch zu schaffen ist, kann man schlecht sagen.

Euch bleibt nur das Warten und die Geduld bewahren.

trixie
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LoereLei
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Antwort #2 - 09.07.2008 um 15:51:03
 
mein Mann ist ein deutscher und ich bin uzbekische staatsangehoerige..
ich bin mit besuchvisum eingereist, dann haben wir in DN geheiratet, und alte ABH hat sofort gesagt, dass ich hab extra mit falschem visum gekommen, aber wir haben kein absicht zu heiraten, die entscheidung haben wir erst in Dd getroffen, und diese geschichte hat neue ABH gewusst, aber die haben fiktionbescheinigung erstell und dann zurueckgezogen, ohne uns ein einziges wort zu sagen...vorher hab ich sogar in Dd ein zertifikat fuer C1 gemacht, sie haben es gefordert..... Griesgrämig
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.07.2008 um 16:12:57
 
Danke für die Berichtigung, da ich dein Post etwas falsch verstanden habe. Trotzdem ändert es am Sachverhalt nichts.

LoereLei schrieb am 09.07.2008 um 15:51:03:
neue ABH gewusst, aber die haben fiktionbescheinigung erstell  

... als sie die Akte der "alten" ABH noch nicht hatte, mit dem Vermerk "Verdacht auf Scheinehe".

LoereLei schrieb am 09.07.2008 um 15:51:03:
dann zurueckgezogen

... als die Akte kam. Das ist soweit logisch im Ablauf.

Mehr als die Befragung durchführen und warten, bleibt euch keine andere Möglichkeit.

trixie
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LoereLei
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Antwort #4 - 09.07.2008 um 16:22:27
 
Danke fuer Antwort Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.07.2008 um 19:24:25
 
LoereLei schrieb am 09.07.2008 um 15:51:03:
mein Mann ist ein deutscher und ich bin uzbekische staatsangehoerige..
ich bin mit besuchvisum eingereist, dann haben wir in DN geheiratet,
vorher hab ich sogar in Dd ein zertifikat fuer C1 gemacht, sie haben es gefordert..... Griesgrämig


A1 hätte gereicht... Wie auch immer, sollten Auslandsvertretung und ABH den Scheineheverdacht aufrechterhalten, müßtest Du ggf. beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen. Vorher aber noch die Ablehnung abwarten und unter "Remonstrationsverfahren" nachschauen.

Gruß, ULF
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LoereLei
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Antwort #6 - 11.07.2008 um 11:52:23
 
Hallo alle
zuerst vielen dank fuer eure antworte,

also gestern hat die befragung bei ABH stattgefunden, es war fast alles in ordnung, jetzt muessen wir warten, man hat gesagt eventuell werden wir ergebnisse auf nechste woche bekommen, ich hab aber sowieso sorgen, ich hab ueber meinen bruder gesagt, der wohnt in Dd, aber als ich vor 2 jahren in Dd als Au pair war, hab ich gesagt bei der botschaft, dass es keine gibt, kann es jetzt ein problem fuer mich, oder fuer meinen bruder sein? er hat noch keinen deutschen staatsangehoerigkeit ud wohnt da seit 6 jahren hä?
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inge
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Antwort #7 - 11.07.2008 um 11:56:06
 
LoereLei schrieb am 11.07.2008 um 11:52:23:
ich hab ueber meinen bruder gesagt, der wohnt in Dd, aber als ich vor 2 jahren in Dd als Au pair war, hab ich gesagt bei der botschaft, dass es keine gibt

hmmm
Es gibt kein WAS???
Du hast beim ersten Visumsantrag angegeben, dass du keine Verwandten in D hast, oder was? Oder dass du überhaupt keine Verwandten hast? Oder nur keine Geschwister?
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Eduard
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Antwort #8 - 11.07.2008 um 12:32:17
 
LoereLei schrieb am 11.07.2008 um 11:52:23:
ich hab ueber meinen bruder gesagt, der wohnt in Dd, aber als ich vor 2 jahren in Dd als Au pair war, hab ich gesagt bei der botschaft, dass es keine gibt, kann es jetzt ein problem fuer mich, oder fuer meinen bruder sein? er hat noch keinen deutschen staatsangehoerigkeit ud wohnt da seit 6 jahren hä?


Falls Du damals falsche Angaben gemacht hast, dafür ist Dein Bruder nicht verantwortlich, also sollten daraus keine Nachteile für ihn entstehen.

Dass es ein Problem für Dich sein kann, ist eigentlich offensichtlich, oder? Ich weiß nicht, inwieweit die damalige Falschaussage ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit  war (mit diesem Teil des AufenthG habe ich mich noch nicht beschäftigt). Aber in jedem Fall wird das dazu führen, dass man auch Deinen anderen Angaben weniger glaubt. Damit wird es dann wieder schwerer, den Scheineheverdacht zu entkräften ...
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LoereLei
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Antwort #9 - 12.07.2008 um 15:24:49
 
im Jahre 2006 wollte ich nach Dd als Au pair fahren, ich hab eine Agentur gefunden, die haben mir gesagt, dass ich auf keinen Fall sagen darf, dass in Dd mein Bruder wohnt, so hab ich auch gemacht...Bei der Befragung aber hab ich frage bekommen, ob ich j-n in Dd habe, da musste ich antworten mit ja, sonst haettet mein mann auf jeden Fall mit ja antworten, und es wird noch schlimmer.
jetzt habe ich sorgen , dass sie es gegen uns benutzen koennen Traurig
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #10 - 12.07.2008 um 15:50:03
 
Hi,

daß Du beim Au-Pair-Visum Deinen Bruder in D verschwiegen hast, da muß erstmal jemand drüber stolpern.
Wenn die Au-Pair Zeit glatt über die Bühne gegangen ist, ist das ja auch nicht wirklich schlimm gewesen, von der Tatsache der Falschaussage mal abgesehen.
Vorrausgesetzt, es gab wirklich keine weiteren Probleme in der Au-Pair Zeit.

Besuchsvisum in D und Heirat in Dk ist zwar nicht gerade der saubere Weg aber für eine Scheinehe spricht das auch nicht unbedingt.
Mehr als abwarten kannst Du jetzt sowieso nicht tun.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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LoereLei
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Antwort #11 - 12.07.2008 um 15:59:10
 
hallo Norbert,

ich hab keine probleme waehrend der Au pair taetigkeit gehabt, aber ich hab damals in Dd nur halbes Jahr verbracht, dann bin ich heim geflogen, und wieder nach Dd bin ich ers im Jahre 2008 gekommen...

FG
LoereLei
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