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Geburtsurkunde für Eingebürgerte (Gelesen: 3.016 mal)
Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde für Eingebürgerte
07.07.2008 um 22:10:41
 
Hallo miteinander!
Das Thema ist jetzt nicht wirklich dringend, über eine Beantwortung würd ich mich dennoch freuen Zwinkernd
Kurz zu den Fakten von einer Approbantin bei uns: X, dt. Staatsbürgerin, vor 7 Jahren eingebürgert, Herkunftsland Afghanistan.

Beim Landesprüfungsamt (Bayern) wird zur Anmeldung der Approbation auch eine Geburtsurkunde verlangt. X meinte, ihr Vater (da sie keine Zeit hätte) müsse extra nach Bonn zur Afghanischen Botschaft, um für X eine Geburtsurkunde zu bekommen.
Ich dachte eigentlich, wenn man eingebürgert ist, ist auch das hiesige Standesamt/Ortsamt... zuständig.
Ihre Eltern (ebenfalls vor 7 Jahren eingebürgert) haben kein Familienbuch angelegt - liegt es daran, dass sie vor Ort keine GU bekommen hat? (so lautete wohl die Begründung vom Amt).
Wie gesagt, kein dringender Fall - Urkunde wurde bei der Botschaft besorgt (auch wenn diese für den nun dt. Staatsbürger gar nicht mehr zuständig wäre, oder?)

Vielen Dank,
Ikh
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.07.2008 um 22:28:14
 
Ikh34 schrieb am 07.07.2008 um 22:10:41:
Ich dachte eigentlich, wenn man eingebürgert ist, ist auch das hiesige Standesamt/Ortsamt... zuständig.

Es wäre nur dann möglich, dass es eine GU ausstellt, wenn die Geburt nachbeurkundet worden wäre.

Ikh34 schrieb am 07.07.2008 um 22:10:41:
Ihre Eltern (ebenfalls vor 7 Jahren eingebürgert) haben kein Familienbuch angelegt - liegt es daran, dass sie vor Ort keine GU bekommen hat?  

Scheinbar hat man den Sinn des Familienbuchs nicht gesehen oder nicht daran gedacht.

So bleibt eben nur die Möglichkeit, eine GU vom Heimatstandesamt zu besorgen, auch wenn in dieser GU dann die ausländische Staatsangehörigkeit steht.

trixie
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.07.2008 um 08:34:52
 
trixie schrieb am 07.07.2008 um 22:28:14:
auch wenn in dieser GU dann die ausländische Staatsangehörigkeit steht.

ist dem so???
ich habe noch keine Geburtsurkunde gesehen, wo die Staatsangehörigkeit drin steht
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.07.2008 um 09:03:11
 
Das 'wenn' ist hier wohl konditional gemeint (==> 'für den Fall, dass..').

In der (ausländischen) Geburtsurkunde unserer Tochter ist in einem gesonderten Kästchen die Staatsangehörigkeit der Eltern eingetragen.

Denkbar, dass auch in einer afghanischen Geburtsurkunde ein solcher Hinweis steht, was ja nicht automatisch bedeutet, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes haben muss, falls die Eltern dort Ausländer sein sollten.

Die in einem Ius-soli-Land geborenen Kinder von ausländischen Diplomaten bekommen beispielsweise nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes, wohl aber eine Geburtsurkunde, häufig mit einem Hinweis auf den Diplomatenstatus der Eltern und den Nichterwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip.

Mono
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xchart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.07.2008 um 10:09:09
 
trixie schrieb am 07.07.2008 um 22:28:14:
Es wäre nur dann möglich, dass es eine GU ausstellt, wenn die Geburt nachbeurkundet worden wäre.

Wie funktioniert so etwas?
trixie schrieb am 07.07.2008 um 22:28:14:
Scheinbar hat man den Sinn des Familienbuchs nicht gesehen oder nicht daran gedacht.

Was ist der Sinn des Familienbuchs?
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Ikh34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 09.07.2008 um 12:14:40
 
trixie schrieb am 07.07.2008 um 22:28:14:
Scheinbar hat man den Sinn des Familienbuchs nicht gesehen oder nicht daran gedacht.


Naja, das waren wohl eher die Hürden, die für ein Familienbuch benötigten Dokumente zu besorgen ...nebst der Legalisierung und den damit verbundenen Kosten  Zwinkernd (und die Sorgen, dass die Heirat nach all den Jahren hier wohlmöglich nicht anerkannt wäre? Hindu-Hochzeit - ob die in Afghanistan registriert wurde vor 25-30 Jahren, bezweifle ich jetzt mal  hä? )

Aber vielen Dank für die Beantwortung.

Könnte sie also ihre Geburt hier nachbeurkungen lassen? Ohne Familienbuch? Oder steht das nicht im Zusammenhang?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.07.2008 um 19:45:24
 
Ikh34 schrieb am 09.07.2008 um 12:14:40:
Könnte sie also ihre Geburt hier nachbeurkungen lassen? Ohne Familienbuch? Oder steht das nicht im Zusammenhang?


Mir war so, daß das Standesamt I in Berlin so etwas auf Anordnung der Standesamtsaufsicht machen kann. Kann aber dauern.

Scheint mir etwas für das Forum "Personenstandsrecht" zu sein.

Gruß, ULF
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