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FZF (Gelesen: 1.681 mal)
Steini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.07.2008 um 12:50:54
 
Hallo,
ich brauche eueren Rat was ich noch machen kann.Ich bin mit einen Gambianer verheiratet.Er wurde am 09.05.06 für 2 Jahre ausgewiesen und sollte schon längst wieder hier sein.Nun lehnt die deutsche ABH es jedoch ab,verdacht auf Scheinehe was aber nicht stimmt.Nun mußten mein Mann und ich gleichzeitig zur einer Befragung.Heute hat mein Mann die Ablehnung bekommen.Ich verstehe es nicht können die einfach so ablehnen obwohl ich von anfang an es schriftlich habe das er am 09.05.08 wiedereinreisen darf? von Anfang an hat die Deutsche ABH nur schwierigkeiten gemacht,obwohl ich deutsche bin wollten sie andauernd meine Lohnabrechnung sehen und mein Mietvertrag.Vielleicht hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht und kann mir gute ratschläge geben.

Gruß
Steini
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.07.2008 um 12:53:05
 
Steini schrieb am 07.07.2008 um 12:50:54:
Ich verstehe es nicht können die einfach so ablehnen obwohl ich von anfang an es schriftlich habe das er am 09.05.08 wiedereinreisen darf?

Das hast du falsch verstanden. Die Einreisesperre ist bis zum 9.5. befristet worden. D.h. danach hat er die Chance einzureisen, wenn er ein Visum bekommt. Vorher würde der Visumantrag praktisch sofort scheitern.

BTW:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1212865222/0#0
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trixie
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Antwort #2 - 07.07.2008 um 13:04:20
 
Steini schrieb am 07.07.2008 um 12:50:54:
Nun lehnt die deutsche ABH es jedoch ab,verdacht auf Scheinehe was aber nicht stimmt

Wenn du das nachweisen kannst, ergeben sich gute Chancen vor Gericht zu gewinnen.

Man wird dich fragen, wie du den Kontakt während seines Aufenthaltes in seiner Heimat aufrecht erhalten hast. Wie oft hast du ihn besucht, Telefonnachweise, Emailnachweise usw.?

trixie

P.S.: Wenn du eine aussagekräftigere Überschrift wählst, wirkt dein Beitrag ansprechender. Zwinkernd
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Steini
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Antwort #3 - 07.07.2008 um 13:12:05
 
Hallo Trixie,
hatte alle beweise bei der befragung mitgehabt hat ihn aber nicht intressiert.Flugtickets,Bilder,Telefonrechnung u.s.w er hat mir gleich zu verstehen gegeben das er mein Mann nicht in Deutschland haben will.Aber das letzte Wort hat doch Dakar oder nicht? so wurde es mir gesagt und die waren dagegen das er eine Ablehnung bekommt.Oder müssen sie sich nach der deutschen ABH richten? ich bin ziehmlich durcheinander.

Steini
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inge
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Antwort #4 - 07.07.2008 um 13:16:23
 
Steini schrieb am 07.07.2008 um 13:12:05:
Oder müssen sie sich nach der deutschen ABH richten?

Das System sieht so aus:
- Antrag bei Botschaft.
- Botschaft fragt ABH
-- Wenn Ja, kann die botschaft trotzdem nein sagen
-- Wenn Nein, kann die Botschaft NICHT ja sagen

Solange die ABH Nein sagt, kannst du jedenfalls nicht viel machen. Es steht deinem Mann allerdings frei, gegen die Ablehnung zu remonstrieren und falls das auch nichts hilft, bleibt halt nur noch der Weg über die Klage beim VG Berlin - aber da berät euch dann besser ein Anwalt.
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trixie
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Antwort #5 - 07.07.2008 um 13:17:44
 
Steini schrieb am 07.07.2008 um 13:12:05:
Oder müssen sie sich nach der deutschen ABH richten?

Wenn die ABH dem Visumsantrag nicht zustimmt, muss die Botschaft ablehnen, auch wenn sie grundsätzlich keine Bedenken hätte, das Visum zu erteilen.

Natürlich muss die ABH begründen, warum sie nicht zustimmt.

Eine Aussage "den wollen wir hier nicht haben" ist sicherlich nicht ausreichend.

Vielleicht wäre ein Gespräch mit dem Vorgesetzen sinnvoll.

inge schrieb am 07.07.2008 um 13:16:23:
Es steht deinem Mann allerdings frei, gegen die Ablehnung zu remonstrieren

... oder mit einer Vollmacht kannst du das auch machen.

trixie
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Steini
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Antwort #6 - 07.07.2008 um 13:50:06
 
Hallo,
danke für eure Antworten.
Ich habe auch schon darüber nachgedacht mich über den Sachbearbeiter zu beschwerden.Ich habe zwar ein Ausländischen Namen aber trotzdem fragt er mich immer wieder ob ich deutsch sprechen kann.Habe ihn schon 3x ein schriftstück geschickt das ich in Deutschland geboren und aufgewachsen bin aber das hat ihn alles nicht intressiert.Und dann war die befragung und er fragt mich schon wieder ob ich deutsch sprechen kann oder ein übersetzer brauche sorry aber da fühle ich mich ein bißchen verschauckelt.
Und dann mir frech ins Gesicht zu sagen er will meinen Mann hier nicht haben weil er schonmal verheiratet war.Was ist das für eine absurde erklärung.
Als mein Mann ausgewiesen wurde habe ich auch dagegen geklagt habe nur bewirkt das er statt den 09.05 schon am 09.02.08 wieder rein darf aber es hat ja alles nicht gebracht.

Steini
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