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Ausweisung während Scheidung (Gelesen: 1.907 mal)
Bamatharu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.07.2008 um 18:20:39
 
Hallo an Alle,

ich bin seit einigen Monaten in einen Mann aus Kenya verliebt, der auch in Deutschland lebt, allerdings seit September 2007 mit einer deutsch-nigerianischen Frau verheiratet ist. Die beiden waren zu der Zeit erst seit ein paar Monaten zusammen und hatten sich dann wegen seiner drohenden Abschiebung entschieden, in Dänemark zu heiraten. Jetzt funktioniert die Ehe überhaupt nicht, die beiden wohnen - weil er nur woanders Arbeit gefunden hat - in verschiedenen Städten und das Ausländeramt hat bereits den Verdacht der Scheinehe geäußert. Trotzdem er bis vor wenigen Wochen versucht hat, seine Frau zu bewegen zu ihm zu ziehen (sie arbeitet nicht), hat sie sich geweigert, so dass auch er die Ehe als gescheitert ansieht und mittlerweile nicht mehr mit ihr zusammen sein will.
Im Dezember steht der Termin an, bei dem sein Visum verlängert wird - seine Frau stimmt manchmal zu, ihn dann zu unterstützen, manchmal sagt sie, sie wird ihm nicht helfen.
Ich weiß jetzt nicht, wie er sich am Besten verhalten sollte. Wenn er sich scheiden lässt: kann er dann vor Ende der Scheidung ausgewiesen werden? Soll er im Dezember überhaupt zu diesem Termin wegen des Visums gehen? Ich fühle mich nicht wohl damit, weil er dann ja falsche Tatsachen vorspielen würde. Eine Scheinehe liegt nicht vor, weil er wirklich vorhatte, mit ihr eine Familie zu gründen - nur wie wird das Amt das sehen und wie kann er das beweisen?
Weiß jemand Rat?

Danke!

L.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 18:42:15
 
Das Thema "Scheinehe" ist das eine, sofern die ABH rechtliche Schritte einleitet, die deutsche Ehefrau auch ein Strafverfahren am Hals hat.

Das andere Thema der nicht mehr existierenden ehelichen LG dürfte da wohl noch etwas problematischer (ausländerrechtlich) sein, denn scheinbar existiert die nicht mehr.

Es ist zwar nicht verwerflich zwei Wohnsitze zu haben, zumal dein Freund in  einer anderen Stadt eine Arbeit hat. Warum die arbeitslose Ehefrau nicht nachzieht, wirft schon gewisse Fragen auf.

Wenn die eheliche LG nicht zwei Jahre in Deutschland gelebt wurde, dann hat er kein eigenständiges Aufenthaltsrecht und muss das Land verlassen.

Den Termin zur Verlängerung der AE (nicht Visum!!!) wird er wohl mit seiner Ehefrau wahrnehmen müssen. Sie muss mit unterschreiben, dass die LG noch besteht. Macht sie das nicht, wird sein Aufenthalt in Deutschland beendet werden. Unterschreibt sie nur proforma, dann kann die AE widerrufen werden, da sie unter falschen Tatsachen erteilt wurde.

Eine eingereichte Scheidung ändert grundsätzlich nichts daran, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. Nicht selten kommt es vor, dass der Ausländer das Land vor dem Urteilsspruch verlassen muss, ihm aber die Teilnahme zum Scheidungstermin ermöglicht wird.

trixie
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 18:48:19
 
@bamatharu
Wenn Du etwas erreichen willst, solltest Du Dich dringend über die Grundlagen des Aufenthaltsrechtes informieren.

Dein Freund hat kein Visum, dass er verlängern könnte. Er hat (vermutlich) eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck, mit seiner Ehefrau zusammen zu leben. Wenn er nicht mehr mit seiner Ehefrau zusammen lebt, wäre es eine logische Konsequenz, dass die Ausländerbehörde diese Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert, weil der Zweck ja weggefallen ist.

Dein Freund wird auch nicht ausgewiesen. Das geschieht normalerweise, wenn er kriminell geworden ist.

Wenn seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, dann wird er aufgefordert, Deutschland zu verlassen, weil er sich ohne Aufenthaltserlaubnis hier nicht aufhalten darf. Für das Verlassen des Landes bekommt er eine Frist (über die er ggf. mit der Ausländerbehörde auch verhandeln kann).

Ob er eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund bekommen kann, ergibt sich aus Deinen Informationen nicht. Gibt es in Eurer Stadt eine Beratungsstelle für Ausländer / Einwanderer / Migranten?

Übrigens: Wenn im Dezember seine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, hat er trotzdem nicht mehr unbedingt bis dahin Zeit. Die Ausländerbehörde kann auch früher aktiv werden, wenn sie erfährt, dass er getrennt lebt.

(edit: habe gleichzeitig mit trixie geschrieben und ihres nicht gesehen).
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Bamatharu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.07.2008 um 19:14:13
 
Hallo Reinhard,

Danke für die schnelle Antwort! Ich bin mir nicht sicher, ob es eine solche Beratungsstelle in meiner Stadt gibt, auch wohnt er 3 Stunden weg von mir, so dass ich nicht einfach mit ihm auf eine solche Ausländerberatungsstelle gehen kann - und sein Deutsch ist noch nicht gut genug dass er Alles alleine erklären kann.

Ich weiß nicht, ob wir bei den Behörden "mit offenen Karten spielen" sollen, oder ob die Probleme dann noch größer werden. Mir wäre es sehr viel lieber, wenn wir überall einfach sagen könnten, wie es ist... auch weil er eigentlich bisher noch nichts falsch gemacht hat - außer zu schnell zu heiraten.

Wenn er sich entscheiden würde, sich scheiden zu lassen - wie würde dann das Trennungsjahr gehandhabt?

Sorry für die konfusen Fragen!

L.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

Hi Trixie,

sorry... ich hatte Deine Antwort erst gar nicht gesehen, ich kenne mich hier noch nicht aus.

Das hört sich Alles ein bisschen hoffnungslos an... ich hatte gehofft, dass er zumindest während eines eventuelle Trennungsjahres hierbleiben kann. Mir gefällt auch der Gedanke nicht, dass sie pro forma unterschreiben könnte, weil das ja illegal wäre und er dann auch immer "erpressbar" wäre.

Danke für Eure schnellen Antworten!

L.
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« Zuletzt geändert: 06.07.2008 um 23:02:11 von Tippi »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 07.07.2008 um 11:00:48
 
Im Grunde genommen antwortest Du auf Deine Fragen schon selbst.

Auf Deine Frage, ob die Situation sich verschlimmert, wenn Ihr mit offenen Karten spielt:
Wenn Ihr ein Zusammenleben, also den Zweck der Aufenthaltserlaubnis, nur vortäuscht, und es kommt raus (durch einen Anruf der Ex beim nächstbesten Streit): Dann wird mit Sicherheit alles schlimmer, und auch bei einer späteren Ausreise und Versuch der Wiedereinreise wird Euch das jahrelang vorgehalten.

Meine Frage nach einer Beratungsstelle bezog sich darauf, dass Ihr dort diskutieren könnt, ob es einen anderen Aufenthaltszweck für Deinen Freund geben könnte. Ein Trennungsjahr, ein Scheidungsverfahren ist definitiv kein Grund für eine Aufenthaltserlaubnis (was in der Natur der "Trennung" liegt).
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trixie
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Antwort #5 - 07.07.2008 um 11:08:08
 
reinhard schrieb am 07.07.2008 um 11:00:48:
ob es einen anderen Aufenthaltszweck für Deinen Freund geben könnte.

... der u. U. aufgrund seiner beruflichen Qualifikation denkbar wäre; sofern vorhanden. Wenn er allerdings nur einfache Arbeiten ausführt, wird ihm das wohl nichts nützen.

trixie
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