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Internationale Ehe und Umziehen zurueck nach Deutschland (Gelesen: 764 mal)
Peter_junghans
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Internationale Ehe und Umziehen zurueck nach Deutschland
06.07.2008 um 14:25:39
 
Hallo zusammen!

Ich bin mir nicht sicher, ob das hier der richtige Ort fuer mein Posting ist, aber ich versuche es einfach mal.
Also: Beruflich wird es fuer mich in naechster Zeit wichtig, mir eine neue Stelle zu suchen. Dabei wuerde ich gerne ins nicht-EU-Ausland (USA, CA, CH, oder ... gehen; Genaues kann ich noch nicht sagen) gehen.
Meine Frau, mit der ich seit 1 1/2 Jahren verheiratet bin, ist Russin. Bei meiner Jobsuche werde ich natuerlich darauf achten, dass es fuer sie problemlos moeglich sein muss, mit mir ins Ausland zu gehen.
Nun kann es aber gut sein, dass wir nach ein paar Jahren nach Deutschland zurueckkehren moechten. Wie laeuft das dann? Muessen wir dann das Visum zur Familienzusammenfuehrung nutzen (btw: Erfahrung mit dem Visum zur Eheschliessung haben wir schon)? Und falls ja, wo muss meine bessere Haelfte den Antrag stellen: in unserem 'gemeinsamen' Ausland oder in Russland? (Und wann: wenn wir noch zusammen im Ausland sind, oder gar erst, wenn ich wieder in Deutschland waere?)
Ueber gute Hinweise freue ich mich immer.

Gruss,

 Peter.

PS Vielleicht sieht mein Posting etwas fruehzeitig aus, aber ich bin nun mal aus Erfahrung klug geworden.
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2008 um 14:32:16
 
Sofern die ABH einer Verlängerung der Rückkehrfrist nicht zustimmt, damit die AE nicht erlischt, was bei einer längeren Abwesenheit selten der Fall ist, muß das Visum zur FZF bei der Deutschen Botschaft in dem Land gestellt werden, wo ihr euch dann aktuell aufhaltet. Auf deutscher Seite ist die ABH des geplanten Wohnsitzes zuständig.

Der Antrag auf FZF muss natürlich vor der Rückkehr nach Deutschland gestellt werden.

trixie
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Peter_junghans
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.07.2008 um 14:18:30
 
Hi trixie,

vielen Dank.

Gruss,

 Peter.
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