Peter_junghans
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Beiträge: 12
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo zusammen!
Ich bin mir nicht sicher, ob das hier der richtige Ort fuer mein Posting ist, aber ich versuche es einfach mal. Also: Beruflich wird es fuer mich in naechster Zeit wichtig, mir eine neue Stelle zu suchen. Dabei wuerde ich gerne ins nicht-EU-Ausland (USA, CA, CH, oder ... gehen; Genaues kann ich noch nicht sagen) gehen. Meine Frau, mit der ich seit 1 1/2 Jahren verheiratet bin, ist Russin. Bei meiner Jobsuche werde ich natuerlich darauf achten, dass es fuer sie problemlos moeglich sein muss, mit mir ins Ausland zu gehen. Nun kann es aber gut sein, dass wir nach ein paar Jahren nach Deutschland zurueckkehren moechten. Wie laeuft das dann? Muessen wir dann das Visum zur Familienzusammenfuehrung nutzen (btw: Erfahrung mit dem Visum zur Eheschliessung haben wir schon)? Und falls ja, wo muss meine bessere Haelfte den Antrag stellen: in unserem 'gemeinsamen' Ausland oder in Russland? (Und wann: wenn wir noch zusammen im Ausland sind, oder gar erst, wenn ich wieder in Deutschland waere?) Ueber gute Hinweise freue ich mich immer.
Gruss,
Peter.
PS Vielleicht sieht mein Posting etwas fruehzeitig aus, aber ich bin nun mal aus Erfahrung klug geworden.
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