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Studentenvisum - Sichtvermerk und Landkreisbindung? (Gelesen: 1.681 mal)
cmyk
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05.07.2008 um 09:56:55
 
Hallo!
Kann man mit einem Visum, das aufgrund einer Zulassung von einer bestimmten Hochschule erteilt wurde, in einer anderen Stadt ein Studium beginnen?

Als meine Freundin ihre erste Zulassung erhalten hat, hat sie sofort den Antrag auf Visum gestellt. Mittlerweile hat sie eine weitere Zulassung bekommen. Dort steht aber
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Form
des Sichtvermerks für Studenten für den Landkreis XXX stellen müssen.

Das würde doch heissen, dass das Studentenvisum hochschulortgebunden ist?
Nun ist es so, dass das Visum sich so sehr verzögert hat, dass meine Freundin möglicherweise die Aufnahmeprüfung für die erste Uni verpassen wird. Wenn sie einen neuen Antrag für die zweite Uni stellt wird sich die Geschichte genauso wiederholen. Die Zulassungen kommen etwa 1 Monat vor der Prüfung, aber die Botschaft braucht länger für das Visum.

Meine Frage ist: kann sie mit dem Visum für die eine Uni an der anderen Uni studieren, bzw. in der anderen Stadt wohnen.

Vielen Dank Smiley
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trixie
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Antwort #1 - 05.07.2008 um 10:04:16
 
cmyk schrieb am 05.07.2008 um 09:56:55:
kann sie mit dem Visum für die eine Uni an der anderen Uni studieren, bzw. in der anderen Stadt wohnen.

Wenn das Visum mit einer Nebenbestimmung ausgestattet ist, dann gilt dieses für besagte Uni mit dem Studienfach am besagten Ort.

Sofern sich nun der Studienwunsch ändert, sollte deine Freundin vorher die ABH aufsuchen und mit ihr den Sachverhalt klären. Ein Studienfachwechsel, sollte, da das Studium noch gar nicht begonnen hat, kein Problem darstellen. Zuständig wäre die ABH am Wohnort deiner Freundin.

Sollte deine Freundin einmal während des Studiums das Studienfach wechseln wollen, ist ein Gespräch mit der ABH anzuraten, da es sonst oftmals zu unliebsamen Überraschungen kommen kann.

trixie
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cmyk
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Antwort #2 - 05.07.2008 um 10:21:57
 
Sie wohnt noch nicht in Deutschland. Es geht darum ob sie ihr 3-monatiges Studentenvisum anderswo in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln kann als in der Stadt, wo sich die Uni befinden für die das Visum ausgestellt ist. Wenn ich es richtig verstehe ist dies ein Studiengang -und Studienortwechsel vor Aufnahme des Studiums. Wobei, wie die Nebenbestimmung aussehen wird, weiss noch keiner. Welche ABH ist dann zuständig?
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trixie
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Antwort #3 - 05.07.2008 um 10:34:01
 
cmyk schrieb am 05.07.2008 um 10:21:57:
Welche ABH ist dann zuständig?

Wie bereits gesagt, die ABH am Wohnort deiner Freundin.

Dort sollte sie ihr Vorhaben vorbringen. Probleme kann ich mir - wie schon geschrieben - nicht vorstellen.

trixie


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Antwort #4 - 06.07.2008 um 23:23:57
 
Danke Smiley

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Botschaft das Visum nicht ablehnt, weil sie die Aufnahmprüfung verpasst.
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cmyk
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Antwort #5 - 09.07.2008 um 10:15:29
 
Hallo wieder! trixie hat eigentlich schon beantwortet was wir machen sollen, aber wir machen uns trozdem große Sorgen, ob alles flott laufen wird. Das Visum ist jetzt raus. Dort sind drei Vermerke, die ich leider nicht wörtlich zitieren kann, aber vom Inhalt
1) Aufenthaltsanzeige bei der ABH der Stadt XXX
2) Aufenthaltserlaubnis nur gültig für eine Studium an der XXX
3) Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

Gleich zweimal wird eine bistimmte Stadt erwähnt. Meine Freundin hat aber gar nicht vor dort überhaupt zu erscheinen, denn die Aufnahmeprüfung hat sie wegen dem Visum verpasst. Dann hat sie in den nächsten 2 Monaten mindestens noch zwei Aufnahmeprüfungen und erst nach Herausgabe der Ergebnisse wird sie wissen, wo sie studieren kann. Sie wird sich erstmal bei mir beim Einwohnermeldeamt anmelden und wir werden hier zur ABH gehen. Ich habe aber ein komisches Gefühl, dass die uns schreiend wegschmeissen werden. Als ob wir nicht lesen können... in dem Visum ist ja geschrieben wo wir hingehen müssen. Und dann noch dieser Brief von der anderen Uni, dass sie ein Vermerk genau für den dortigen Landkreis mitbringen muss weinend
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trixie
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Antwort #6 - 09.07.2008 um 10:30:34
 
Ich würde mir trotzdem keine zu großen Sorgen machen.

Dass das Visum zweckgebunden ausgestellt wurde, ist doch klar. Es kann ja nicht ins Blaue ausgestellt werden. Dass man u. U. an besagter Uni nicht genommen wird - aus welchen Gründen auch immer - kommt mit Sicherheit öfters vor und dürfte somit der ABH kein unbekannter Fall sein. Oder denkst du, dass deine Freundin der erste Fall bei der ABH ist?

Also ABH ansteuern, fragen, klären, Prüfung machen, neue Bescheinigung holen und glücklich sein.  Cool

Natürlich Antrag auf AE nicht vergessen.  Cool

trixie
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