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Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert (Gelesen: 1.286 mal)
koschir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert
02.07.2008 um 23:48:10
 
Liebe Experten,


trotz allen Erwartungen bzgl. der Anrechnung der Studienzeiten zur Hälfte bei Beantragung der NE – was klipp und klar vom  § 9 (4) Nr. 3 AufenthG belegt ist und auch in Ausländerbehörden praktiziert wird, wie der ähnlichen Fall:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1203582280/30 ) müsste ich leider heute das Gegensatze in einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg erleben.

Dort wurde nämlich auf meinen Antrag zu NE die Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (die Bewilligungszeiten)  verweigert. Diese Zeiten können erst nach 01.01.2005 angerechnet werden. Die Sachbearbeiterin verweist auf eine interne Verwaltungsvorschrift der BW aus 2008(die sie nicht ausgibt und woanders auch nicht zu finden ist), in dem die Anrechnung der Hälfte der Bewilligungszeiten(vor 2005) zur benötigten Zeiten für eine NE ausdrücklich ausgeschlossen war.

Die Diskussion mit der Sachbearbeiterin sowie ihrem Abteilungsleiter hat auch leider nix gebracht, da sie meinten, sie hätten die Verwaltungsvorschriften der BW bei der Anwendung des Gesetzes zu berücksichten und diese lassen eine Anrechnung der Bewilligungszeiten (also vor 2005)  nicht zu.


Ich weiß, dass hier auch etliche Diskussionen über die veraltete Anwendungshinweise der BMI o.ä. gab, welche vor dem 28.08.07 Anwendungen fanden; hier geht’s aber offensichtlich um eigene Interpretation des Gesetzes in BW bzw. dessen Überdeckung durch bundeslandseigene Vorschriften, obwohl alle Beteiligten die § 9 (4) Nr. 3 kennen, diese aber nur auf die Studienzeiten nach 01.01.2005 anwendbar wissen.

Daher meine Bitte  an alle Experte bzw. Leidesgenossen, die in den ähnlichen Situationen gesteckt haben und mehr Erfahrung haben:

1)  Darf die BW eigene Vorschriften vordem  § 9 (4) Nr. 3 setzen, obwohl der Gesetzgeber Schwarz auf weiß die Anrechung der „Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte“ anordnet, egal ob Bewilligung oder AE heißt und ob vor oder nach 2005 stattgefunden hat?

2) Habe ich bei der Problemlösung eine Chnance wenn ich den Rechtsweg einschlage (was mir die ABH lustigerweise selber empfiehlt)?  Ich meine die Diskussion mit ABH bringt mich nicht wirklich weiter, da sie der festen Überzeugung sind, dass in BW im Gegensatz zu anderen Bundesländer (Bsp. Hessen oder Berlin)  diese Zeiten nicht berücksichtigt werden. Dass die Studienzeiten bei der Einbürgerung in BW nicht angerechnet werden (wegen unterschiedliche Interpretationen des gewöhnlichen Aufenthalts etc.) war mir klar, aber dass man auch § 9 (4) Nr. 3 AufenthG anders interpretiert, hätte ich eigentlich nicht erwartet. Griesgrämig


Und noch eine Bemerkung im Rande zu anderen Voraussetzungen zum Antrag NE:


Aufenthaltszeiten (§9 Abs. 2 Pnkt. 1) :
   Studienzeiten:      05.02.00 - 30.06.06 : 76 Mon. / 2 (zu Hälfte) = 38 Monaten
   Vollzeitbeschäftigung:       01.08.06 - laufend:  [bis 31.07.08] =  24 Monaten
   Insgesamt: 62 Monaten ( > 5 Jahren)

Lebensunterhalt gesichert  (§9 Abs. 2 Pnkt. 2):
   Unbefristeter und ungekündigter Arbeitsvertrag, finanziell gesichert.

Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung  (§9 Abs. 2 Pnkt. 3):
   > 60 Monaten bezahlt

Aktuell Aufenthaltsstatus: AE nach §18

Schönen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Koschir
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert
Antwort #1 - 03.07.2008 um 07:05:15
 
1 . nein
2 . vermutlich gute Chancen
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koschir
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert
Antwort #2 - 03.07.2008 um 15:11:48
 
Hallo nochmal,

will sich wirklich keiner mehr zum Thema äußern? oder ist der Sachverhalt nicht eindeutig? oder einfach übersehen? unentschlossen

Ich würde mich echt freuen wenn jemand, der mit solchen Fällen Erfahrung hat mir einen Tipp geben würde. Smiley

Danke & Gruß
koschir

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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert
Antwort #3 - 04.07.2008 um 11:55:11
 
Da kein weiterer Kommentar erfolgte, stehen die Chancen, dass meine Antworten - so auch sehr kurz - deine beiden Fragen abschließend und korrekt beantwortet haben.
also nochmal (aber nur etwas) länger:
- Nein. BW oder irgendeine ABH MUSS sich an den Wortlaut des Gesetzes halten. Insbesondere, wenn keine "unbestimmten" Begriffe verwendet werden.
- Wenn die ABH nicht will, aber die Faktenlage zu deinen gunsten spricht, wird dir nur der Rechtsweg bleiben. Welchen anderen Tip erwartest du denn? Zieh halt in ein anderes Bundesland Zwinkernd
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koschir
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Studienzeiten vor 2005 (Bewilligung) wird in BW verweigert
Antwort #4 - 04.07.2008 um 16:10:09
 
Hi inge,

vielen Dank für dien Antworten. Ich bin ja auch Deiner Meinung, bloß ich verstehe nicht was die ABH so sicher macht, dass sie die eigenen Verwaltungsvorschriften vor dem Gesetzestext setzt und auch darauf besteht.

Vielleicht habe ich da was verpasst und irgendwo es noch ein Paragraphchen gibt was ich übersehen habe?

Ich möchte soweit möglich keinen Anwalt anschalten, da das alles viel Geld und Nerven kostet; die Umzugsvariante kommt für mich eher in Frage da ich es ja eh vorhatte.

Aber das finde ich nicht i.o. und das ist das was mich am meisten stört, wie kann eine ABH in einem Rechtsstaat eigene Interpretation vom  Gesetz machen, darauf sogar bestehen und sogar meinen wenn ich damit nicht einverstanden bin, soll ich mit Anwalt  kommen!!

Trotzdem vielen Dank
Koschir

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