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FZF: ABH will Verpflichtungserklärung für Ehegattennachzug? (Gelesen: 8.558 mal)
suiyuan
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Antwort #15 - 11.07.2008 um 16:08:24
 
Hallo,

Auf "meiner" ABH hat man mir vor ein paar Monaten erklärt, daß eine VE für den Nachzug eines im Ausland geheirateten Ehepartners absolut überflüssgi sei. Das hier dennoch darauf bestanden wird klingt reichlich seltsam.

sui
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trixie
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Antwort #16 - 11.07.2008 um 16:10:05
 
Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 15:51:04:
Wofür ich für meine >Ehefrau< aber trotz Einkommensnachweis noch eine VE abgeben muss, verstehe ich mal überhaupt nicht.  

Normalerweise hat eine VE den Sinn, dass man zum einen für die Kosten aufkommt, die durch eine zwangsweise Ausweisung/Abschiebung entstehen und zum anderen, für vorauslagte Kosten, durch den Bezug von Sozialleistungen.

trixie
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Dvergar
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Antwort #17 - 11.07.2008 um 17:58:22
 
Aber als Ehepartner bin ich doch sowieso verantwortlich für uns beide, solange sie kein Geld verdient. Sprich, wenn ich genügend Geld verdiene, gibt es keine Sozialleistungen,  und wenn ich zu wenig Geld bekommen sollte (Arbeitslosigkeit etc), dann hilft die VE auch nicht mehr.

Und Abschiebung/Ausweisung? Welche Gründe könnte es für die Abschiebung des Ehepartners eines Bundesbürgers geben?
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SigSag
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Antwort #18 - 11.07.2008 um 18:26:13
 
Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 17:58:22:
Und Abschiebung/Ausweisung? Welche Gründe könnte es für die Abschiebung des Ehepartners eines Bundesbürgers geben?


Da gibt es einiges. Angefangen von Straffälligkeiten bis hin zum illegalem Aufenthalt, falls ihr euch trennen solltet und deine Partnerin kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitz und das Land nicht verläßt.

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trixie
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Antwort #19 - 11.07.2008 um 19:10:23
 
Dvergar schrieb am 11.07.2008 um 17:58:22:
und wenn ich zu wenig Geld bekommen sollte (Arbeitslosigkeit etc), dann hilft die VE auch nicht mehr.

In dem Augenblick nicht. Aber die verauslagten Leistungen laufen auf und können, sobald du wieder Geld verdienst, eingeklagt werden.
Eine VE ist eine Bürgschaft, die nur durch einen Aufenthaltszweckwechsel entfällt, sofern sie zeitlich nicht befristet wurde.

trixie
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nixwissen
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Antwort #20 - 12.07.2008 um 09:56:45
 
Hi,

das mit der VE war kompletter Unsinn. Ich mache ja Einiges bei Behörden mit (Einkommensnachweis um Diskussionen zu vermeiden) aber da wäre bei mir Ende der Fahnenstange gewesen. Eine VE für den Ehepartner ist wie Gürtel, Hosenträger und zusätzlich den Hosenbund am Hüftknochen festtackern.
Die Heirat ist schon die ganz große VE, wie es hier mal jemand geschrieben hat.
Ich würde mich aus Prinzip und wegen der Kosten beschweren, so eine Ahnungslosigkeit bei der ABH darf nicht sein.

Gruß,
Norbert
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Dvergar
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Antwort #21 - 13.07.2008 um 01:03:57
 
Solange meine Frau nicht neben mir steht und Ihre AE hat, werd ich ganz sicher keinen Wind machen. Sonst kommt da noch wer auf dumme Gedanken, und wir dürfen nochmal 2 Jahre warten...

Danach kann man mal drüber reden Zwinkernd
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nixwissen
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Antwort #22 - 13.07.2008 um 10:58:34
 
Hi.

Zitat:
Solange meine Frau nicht neben mir steht und Ihre AE hat, werd ich ganz sicher keinen Wind machen. Sonst kommt da noch wer auf dumme Gedanken, und wir dürfen nochmal 2 Jahre warten...


Eine verständliche Taktik.

Als meine Frau den Antrag auf FZF gestellt hatte, war ich bei ihr im Ausland und hatte mich deswegen tel. mit der ABH in Verbindung gesetzt. Sagt der SB der ABH: "Dann brauche ich von ihnen noch [...] Gehaltsbescheinigungen [...]" Ich: "Gehaltsbescheinigungen? Ich bin Deutscher, brauche ich doch nicht." SB: "Ach ja, ok, dann nicht."
Wäre das nicht so glatt gegangen, hätte ich wohl auch erstmal klein beigegeben, das tut mir ja erstmal nicht weh.
Ärgerlich ist es aber für die, die eben nicht über ausreichend Einkommen verfügen und es aber keine Rolle spielen dürfte. Die ABH "gewöhnt" sich daran und diese Leute bekommen dann ungerechtfertigterweise ernste Probleme.
Und gerade wenn man keine Kohle hat liegt zwischen Recht haben und bekommen ein noch etwas grösserer Unterschied.

Gruß,
Norbert
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Antwort #23 - 27.07.2008 um 10:40:49
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Dvergar
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Antwort #24 - 27.08.2008 um 08:21:25
 
So, meine Frau ist seit gestern jetzt auch endlich da Smiley

Gestern morgen direkt zur ABH, erstmal Meldebescheinigung erstellt, dann AE austellen lassen wollen... Nix is. Biometrische Lichtbilder sind nötig.  Schockiert/Erstaunt Naja, morgen dann neuer Versuch.
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Antwort #25 - 27.08.2008 um 13:47:18
 
Dvergar schrieb am 27.08.2008 um 08:21:25:
So, meine Frau ist seit gestern jetzt auch endlich da Smiley

Gestern morgen direkt zur ABH, erstmal Meldebescheinigung erstellt, dann AE austellen lassen wollen... Nix is. Biometrische Lichtbilder sind nötig.  Schockiert/Erstaunt Naja, morgen dann neuer Versuch.


Glückwunsch, ich bin noch am Kämpfen:

- Vor 3 Wochen waren die Unterlagen aus Minsk in meiner ABH
- Ich brauchte 3 Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Arbeitsbescheinigung. Alles nach und nach erfragt worden.
- Jetzt plötzlich noch ein persönliches Gespräch morgen, ich weiss nicht warum.

Ich fühle mich hilflos gegenüber dieser (jungen) Dame...und méine Frau ist total Unruhig. Wie lange dauert es denn noch vom OK in der ABH bis sie das Visa in Händen hält???
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Dvergar
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Antwort #26 - 27.08.2008 um 22:40:04
 
Nun, Gehaltsnachweise, Mietvertrag etc sind normal, musste ich auch alles vorlegen. Nachdem ich dann allerdings in der ABH war, und alles abgegeben hatte, war nach ca. 1 Woche das ok der ABH da, und meine Frau hatte etwa eine weitere Woche später das Visum.


Wenn Du morgen einen Termin bei der ABH hast, und Deine Frau zeitgleich, dann dürfte das eine übliche Anhörung im Sinne "Scheinehe" sein. Ansonsten (wenn Deine Frau keinen Termin hat) vermutlich einfach nur verschiedene Fragen von Seiten der Behörde.
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