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Aufenhalstitel für Mutter? (Gelesen: 1.541 mal)
Vero
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: argentinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenhalstitel für Mutter?
01.07.2008 um 17:33:23
 
Hallo zusammen und vielen Dank für diese Möglichkeit, unsere Fragen zu stellen.
Ich bin argentinierin (habe noch keinen deutschen Paß), bin seit 2 Jahren mit meinem deutschen Mann geheiratet. Super.
Meine Eltern wohnen in Argentinien, und haben sich getrennt, meine Mama ist sehr krank und braucht jemanden, der sich um sie kümmert. Ich habe keine Geschwister und möchte meine Mama nach Deutschland umziehen lassen, damit ich auf sie aufpassen kann. Gibt es ein besonderes Visum oder einen Aufenhaltstitel, dass so was erlauben würde?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Vero
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.07.2008 um 18:04:20
 
Die Problematik, dass in Deutschland lebende Ausländer ihre Eltern oder Elternteil dauerhaft nach herholen möchten, wird hier immer wieder diskutiert. Ohne Visum könnte deine Mutter für 90 Tage innerhalb von sechs Monaten visumsfrei nach Deutschland kommen.

Bei einem geplanten Daueraufenthalt käme nur eine AE nach § 36 in Frage. Gleichzeitig muss der LU gesichert sein, was eine KV voraussetzt.

Und hier gibt es oftmals die größten Probleme, da eine private KV für einen älteren Bürger kaum finanzierbar ist, bzw. vieles ausschließt.

Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger


(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.

(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Die Hürde dürfte hier sehr hoch sein. Demzufolge solltest du ganz genau begründen, warum für deine Mutter das Leben in Argentinien eine außergewöhnliche Härte wäre.

trixie
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 01.07.2008 um 18:08:23
 
Vero schrieb am 01.07.2008 um 17:33:23:
meine Mama ist sehr krank und braucht jemanden, der sich um sie kümmert. Ich habe keine Geschwister und möchte meine Mama nach Deutschland umziehen lassen, damit ich auf sie aufpassen kann. Gibt es ein besonderes Visum oder einen Aufenhaltstitel, dass so was erlauben würde?


wie soll die "sehr kranke" Mutter in Deutschland krankenversichert werden?

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 08:40:56
 
Wir, meine Frau, Tochter und ich, haben plötzlich die selbe Situation. Wir haben nach einem Jahr viel Geduld im Mai 2007 in Chile geheiratet. Sind dann Anfang 2008 nach Deutschland, nach einer Vielzahl an bürokratischen Hürden sowie Hoch und Tiefs. U.a. fielen wir in die Neuregelung der FZF. Doch der Sprachkurs A1 war die leichteste Hürde von allem. Habe meiner Frau den Kurs in 6 Wochen vermitteln können, hat super geklappt.

Nun hier in Deutschland nach schwierigem Start lief es endlich besser, d.h. ich fand einen Einstieg ins Arbeitsleben, weg von der ARGE, vernünftige Wohnung, Kindergartenplatz für die Tochter ...

Dann plötzlich wurde der Vater meiner Frau krank, seine Frau hat sich getrennt von ihm. Er verlor sein Haus, nur das nötigste blieb ihm. Seine anderen Kinder in Chile haben keinerlei Möglichkeit oder z.T. Interesse um sich um ihn zu kümmern.
Meine Frau und Tochter sind kurzfristig zu ihm nach Chile geflogen. Zwecks Suche und Umzug in eine Wohnung, Organisieren des Umzugs,  kontrolliertes Einnehmen seiner Medizin, er ist Diabetiker, ...
Er bezieht eine gute Rente in Chile, ca. 250 EUR, im Verhältnis zu den Lebenskosten dort gut.

Nun sind wir verzweifelt was wir machen können.
Für 3 Monate kann er problemlos mit Reisepass nach Deutschland, Chile hat ein Abkommen, dass er hierfür kein spezielles Visum benötigt. Nur nach 3 Monaten stehen wir vor der selben Frage!
Wir sind derzeit sehr verzweifelt.

Ebenso denke ich wieder nach Chile zu gehen, das kostet mich bloß ein paar Monate Zeit an Vorbereitung.
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