rnogueir schrieb am 30.06.2008 um 10:48:46:Der Beamter hat mir gesagt, daß diese "besonderen Integrationsleistungen" z. B. mit einer Existenzgründung zu tun hat, d.h., wenn ich Arbeitstellen schaffe, bin ich "besonders integriert". Also, dann geht es nur ums Geld?
War doch nur ein Beispiel.
Ansonsten hat Inge es gesagt: Die Betonung liegt auf
dem Wörtchen "besondere", also ist doch einiges mehr
als der Durchschnitt erforderlich.
lacrima schrieb am 29.06.2008 um 15:31:07:Ermessensentscheidung, keine pauschalen Antworten hier möglich, Alles Einzelfall bezogen.. usw..
Was natürlich für Ratsuchende enttäuschend ist..
Dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt,
ergibt sich ja schon unmittelbar aus dem Gesetzestext:
Zitat:Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.
"Kann" = Ermessen.
Mehr dazu auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/bes_int.htm