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BAföG, Ehe im Ausland und Scheidung (Gelesen: 1.545 mal)
Eloa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.06.2008 um 23:21:04
 
Liebe Trixie,

ich habe sehr viele Beiträge gelesen hier und denke du bist wohl meine Ansprechpartnerin wenn es hier um Rat geht...

Ich bin in der Türkei 2000 Zwangsverheiratet worden gleich nach meiner Ankunft in Deutschland habe ich meine Scheidung beantragt und bis Dezember 2007 sehr viele Tränen und Gerichtstermine hintermich gebracht bis sie durch war...In all den Jahren habe ich meine "GROßE  LIEBE" gefunden. Er ist auch in der Türkei...Nun zu meinen Fragen...

1. ich habe gehört das ich in der Türkei wohl nicht geschieden bin und ich das extra nochmals machen müßte (wieeeeeeeeee schrecklich das nur wäre nach dem Krieg hier schon über die Jahre)

2. ich bin im Moment bis September SGB II Empfängerin danach werde ich BAföG bekommen weil ich auf der M.Akademie meine "Ausbildung" zur staatlich anerkannten Fremdsprachensekretärin beginnen werde...ist es trotz dem BAföG möglich nach einer Heirat mit meinem Freund ihn hier rüberzuholen?

3. wenn oben Nr. 1 tatsächlich der  Fall sein sollte würde ich gerne hier heiraten ist es möglich meinen Freund hier her zu bringen mit Termin beim Standesamt? (dies wäre sowieso für mich die beste Lösung)

4. Welche Kriterien muss ich den erfüllen um Heiraten zu können...also besser gesagt um meinen Freund nach dem Standesamt hierher bringen zu dürfen?


Ich bin Tod traurig wir sind seit etlichen Jahren nun zusammen und wollen endlich eine Familie werden aber ständig ist etwas anderes das uns daran hindert. Ich bin mit den Nerven sichtlich am Ende....

Ich möchte A) nicht weitere 2-3 Jahre warten bis evtl. diese Ausbildung fertig ist  so das er kommen kann oder B) ich kann nicht und möchte nicht über einen ziemlich langen Zeitraum in der Türkei bleiben wegen erneuter Scheidung nach türkischem Recht...

Ich muss dazu sagen ich bin auch halb Türkin halb Deutsche in Deutschland geboren und deutsche Staatsbürgerin...


Ich hoffe ich war nicht allzu Umständlich und Du oder Ihr könnt mir einen Rat geben...

Vielen Lieben Dank

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trixie
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Antwort #1 - 29.06.2008 um 10:28:26
 
Liebe Eloa!

Herzlichen Dank für dein Vertrauen, das du in mich setzt. Ich kann dir leider nicht zu allen Fragen eine Antwort geben. Ich hoffe du nimmst es mir nicht übel. Es werden sich hoffentlich auch dann noch andere zu Wort melden und dir dabei helfen.

Eloa schrieb am 28.06.2008 um 23:21:04:
1. ich habe gehört das ich in der Türkei wohl nicht geschieden bin und ich das extra nochmals machen müßte (wieeeeeeeeee schrecklich das nur wäre nach dem Krieg hier schon über die Jahre)

Die Ehescheidung muss in der Türkei noch anerkannt werden. Soweit ich bisher darüber etwas gelesen habe, geschieht dies durch einen Gerichtsbeschluss, zu deren Termin beide Parteien geladen sind.

Hier ein Link dazu:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__und__Scheidun...

Eloa schrieb am 28.06.2008 um 23:21:04:
2. ich bin im Moment bis September SGB II Empfängerin danach werde ich BAföG bekommen weil ich auf der M.Akademie meine "Ausbildung" zur staatlich anerkannten Fremdsprachensekretärin beginnen werde...ist es trotz dem BAföG möglich nach einer Heirat mit meinem Freund ihn hier rüberzuholen?

Als Deutsche spielt bei der FZF das Einkommen in der Regel keine Rolle, außer es liegt ein Regelausnahmegrund vor (bitte hierzu die Forensuche benutzen).

Sofern du hier in Deutschland heiraten möchtest, müsste für deinen Freund eine VE abgegeben werden, was ein gewisses Einkommen (Einkommen muss über den Pfändungsgrenzen der ZPO 850 c liegen), bzw. eine entsprechende Bonität voraussetzt.

Eloa schrieb am 28.06.2008 um 23:21:04:
3. wenn oben Nr. 1 tatsächlich derFall sein sollte würde ich gerne hier heiraten ist es möglich meinen Freund hier her zu bringen mit Termin beim Standesamt?

Aber auch dann muss die Scheidung in der Türkei anerkannt sein. Daran wird wohl kein Weg vorbei führen.

Eloa schrieb am 28.06.2008 um 23:21:04:
. Welche Kriterien muss ich den erfüllen um Heiraten zu können...

Hier fragst du am besten beim Standesamt nach, bei dem du heiraten möchtest.

Eloa schrieb am 28.06.2008 um 23:21:04:
also besser gesagt um meinen Freund nach dem Standesamt hierher bringen zu dürfen?  

Hier ein Link dazu:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/SV__Merkblatter.html

Ich hoffe, du konntest mit den Infos etwas anfangen. Zwinkernd

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Eloa
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Antwort #2 - 29.06.2008 um 11:20:12
 
Danke für die schnelle Antwort,

FZF: Familienzusammenführung
ZPO 850C: wären bei mir der Fall dann diese 950 Euro, oder?
VE: Verpflichtungserklaerung

Könnte dann meine Mutter die einen hohen Verdienst hat ihn einladen?
Was ich nicht so ganz verstanden habe ist der Punkt das wenn auch die Trauung hier passieren sollte ich drüben in der Türkei nichts desto trotz geschieden werden müßte...Habe mir das ganze nun durchgelesen in meiner Situation würde das bis zu einem Jahr dauern da mein "Ex" nicht auffindbar ist...war schon das Problem hier in Deutschland bei der Scheidung...

Liebe Grüße
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Reni
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Antwort #3 - 29.06.2008 um 11:23:06
 
An einem Punkt kann ich Trixie widersprechen und tue es hier mal gerne:
Zum Anerkennungsverfahren in der Türkei werden die Parteien i.d.R. nicht geladen, wenn man sich anwaltlich vertreten lässt. Für die Antragstellerin ist das ohnehin erforderlich, denke ich.
Du müsstest einen türkischen Anwalt mit deiner Vertretung beauftragen. Der reicht dann den Antrag ein und veranlasst alles Weitere.
Wenn der Gegner auch einen Anwalt bevollmächtigt, kann das ganz schnell gehen. Tut er das nicht und ist auch noch in D ansässig, dann zieht sich das Verfahren durch die Zustellung ins Ausland leider oft in die Länge.
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trixie
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Antwort #4 - 29.06.2008 um 11:43:45
 
Reni schrieb am 29.06.2008 um 11:23:06:
An einem Punkt kann ich Trixie widersprechen und tue es hier mal gerne:

Kein Problem, wenn ich dadurch wieder etwas lernen kann. Zwinkernd

aber du schreibst hier selber:
Reni schrieb am 29.06.2008 um 11:23:06:
Zum Anerkennungsverfahren in der Türkei werden die Parteien i.d.R. nicht geladen, wenn man sich anwaltlich vertreten lässt.

... und das würde bedeuten, dass es auch Regelausnahmegründe gibt. Ob ein solcher bei der TS vorliegt, vermag ich nicht beurteilen.

Und so wie ich es geschrieben habe, las ich immer über Fälle, wo zumindest eine Partei geladen war.

Eloa schrieb am 29.06.2008 um 11:20:12:
Könnte dann meine Mutter die einen hohen Verdienst hat ihn einladen?

Deine Mutter könnte eine VE abgeben, wenn das Einkommen und Bonität erfüllt sind.

Eloa schrieb am 29.06.2008 um 11:20:12:
ich drüben in der Türkei nichts desto trotz geschieden werden müßte...

Nein, du mußt nicht mehr geschieden werden, sondern die Scheidung muss in der Türkei anerkannt werden.

Wenn dein Exmann nicht auffindbar ist und beim Anerkennungsverfahren blockiert, kann sich das sicherlich in die Länge ziehen. Am besten wäre es, wenn du die Sache mit einem türkischen Anwalt besprichst.

trixie

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Eloa
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Antwort #5 - 29.06.2008 um 11:51:01
 
Vielen Dank, das ihr mir die Zeit geopfert habt um zu antworten...

Einen erholsamen Sonntag Euch allen.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 29.06.2008 um 13:44:53
 
trixie schrieb am 29.06.2008 um 11:43:45:
Kein Problem, wenn ich dadurch wieder etwas lernen kann. Zwinkernd

aber du schreibst hier selber:
... und das würde bedeuten, dass es auch Regelausnahmegründe gibt. Ob ein solcher bei der TS vorliegt, vermag ich nicht beurteilen.

Und so wie ich es geschrieben habe, las ich immer über Fälle, wo zumindest eine Partei geladen war.


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Trixie, das mit dem "gerne" verbessern ging darauf, dass ich damit der Teilnehmerin hoffe, dass Herz etwas leichter machen zu können.  Zwinkernd

Ich habe mal i.d.R. geschrieben - aber tatsächlich kenne ich nicht einen Fall, wo das so war, und ich habe viele Verfahren miterlebt. Eine Ladung kenne ich dann, wenn die Scheidung selbst in der Türkei eingereicht wurde und dort verhandelt werden musste.
Das Anerkennungsverfahren, das in den letzten Jahren eher noch vereinfacht wurde, ist eine eher bürokratische Handlung. Nur muss man bei der Auswahl des Anwalts sich am besten von türkischen Freunden beraten lassen, damit man nicht zuviel bezahlt und er trotzdem die richtige Tür im Gericht findet, sowie den passenden Umgang mit dem jeweiligen Gegner.
Die einfachste Variante: beide Ex-Ehegatten beauftragen zwei miteinander bekannte Anwälte. Die gehen gemütlich zum Termin und die Sache ist in wenigen Wochen durch.
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