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Aufenth und Arbeit für werdenden Vater oder erst nach Gebiurt (Gelesen: 1.197 mal)
binganga
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27.06.2008 um 14:14:25
 
Hallo Zusammen,

ich bitte Euch um ein paar Informationen, wenn möglich auch mit Benennung der rechtlichen Grundlage:

Werdender Vater, Kubaner, seit 5 Jahren mit spanischer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, lebt und arbeitet derzeit noch in Spanien; werdende Mutter ist Deutsche (ebenfalls mit Arbeit);

Ist es möglich bereits während der Schwangerschaft eine Arbeitserlaubnis für den werdenden Vater zu erhalten? Bisher wurde immer nur gesagt, daß er erst nach der Geburt Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis ohne Nachweis der Deutschkenntnisse hat. Könnte er die Arbeitserlaubnis dann ggf. in Deutschland beantragen oder muss dies ebenfalls über die Botschaft in Madrid erfolgen?

Kann mir noch jemand einen Tip geben wie die Zeit der Schwangerschaft gemeinsam, ohne Arbeitslosigkeit des werdenden Vaters in Deutschland und ohne ständige Unterbrechung, da er nur 3 Monate in Deutschland mit dem Permisso de Residencia bleiben darf, verbracht werden kann?

Herzlichen Dank für jede Info!


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Antwort #1 - 27.06.2008 um 15:03:37
 
Zitat:
Ist es möglich bereits während der Schwangerschaft eine Arbeitserlaubnis für den werdenden Vater zu erhalten?

Klar!
Allerdings nicht aufgrund des Vaterwerdens, sondern nur über die "normalen" Wege. Was so viel heißt wie, dass es ziemlich ausgeschlossen ist.

ANDERERSEITS Zwinkernd

5 Jahre Arbeit in Spanien -> Könnte bedeuten, dass er einen Anspruch auf "Daueraufenthalt-EG" hat. Damit dürfte er sich dann zumindest länger als 3 Monate hier aufhalten. Bei längerem Aufenthalt wären dann allerdings "feste und regelmäßige" Einkünfte nötig, was möglicherweise etwas schwierig ist, da das mit "Arbeitserlaubnis" zwar theoretisch ein bißchen besser aussieht ... aber wirklich nur ein kleines bißchen.
Auf jeden Fall könnte er sich mit dem Daueraufenthalt-EG etwas freier bewegen.

NACH der Geburt (plus Vaterschaftsanerkennung!) kann er natürlich einfach hier bei der ABH eine AE beantragen.
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binganga
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Antwort #2 - 28.06.2008 um 11:16:19
 

Danke für die Info.

Aber gibt es keine Ausnahmeregelung oder "Härtefallregelung" die vorsieht, daß der werdende Vater zumindest in den letzten Monaten der Schwangerschaft bereits legal in Deutschland leben und arbeiten kann (evtl eine Arbeitserlaubnis bis zum Termin der Geburt befristet o.ä.) um den Lebensunterhalt bereits vor der Geburt abzusichern?

Ich kann das gar nicht glauben, daß es nicht zumindest eine befristete Möglichkeit bis zur tatsächlich möglichen Vaterschaftsanerkennung geben soll um sich bereits vor der Geburt ein gemeinsames Leben in Deutschland aufzubauen und die Frau bei der Schwangerschaft zu unterstützen??  Es handelt sich doch nur noch um ein Aufschieben, da die Tatsache Kind und somit auch der legale Aufenthalt nicht mehr änderbar ist?? Kann man nicht irgendeinen Ausnahmeantrag stellen?

Ich bin dankbar für jeden Tip oder auch gerne Kontakt mit jemanden der so was bereits durch hat!!
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Antwort #3 - 28.06.2008 um 11:23:44
 
Zitat:
da die Tatsache Kind und somit auch der legale Aufenthalt nicht mehr änderbar ist??

Nicht? Gibt's versch. Möglichkeiten. Einmal medizinische. Außerdem könntest du jemand anderen vor der Geburt des Kindes heiraten. Kind wäre dann ehelich und der biologische Vater interessiert net.

Man kann versuchen die AE vorher zu kriegen. Geht aber mit 99+ nicht.
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Antwort #4 - 29.06.2008 um 09:59:45
 
Das kann doch alles nicht wahr sein... Trotzdem danke für die Hilfe.
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