Bei der Einbürgerung geht es um den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit, nichts anderes.
Ein Verfahren für eine Namensänderung wäre ein getrenntes
Verfahren, welches erst nach der Einbürgerung eingeleitet
werden kann, weil man erst dann deutschem Namensrecht
unterliegt. Je nach Bundesland ist dafür möglicherweise auch
eine ganz andere Behörde zuständig als für die Einbürgerung.
Verbinden kann man das jedenfalls nicht.
mona schrieb am 26.06.2008 um 13:42:30:Sein Nachname wurde in Syrien "falsch" geschrieben
Wenn das so ist, wird wohl erst mal eine Berichtigung in
Syrien erforderlich sein.