Hallo an alle hier,
ich finde dieses Forum hier sehr informativ, möchte aber einmal eine Frage in eigener Sache stellen:
Ausgangssituation: Mein Partner und ich waren bei der Botschaft und er hat ein Fianceevisum beantragt (man war übrigens sehr nett dort und hatte Vertsändnis gezeigt, dass eine so lange Trennung seit Jahren, in denen wir uns kennen, nicht erträglich ist). Zuvor wurde auch schon ein Schengenvisum erteilt, so dass wir in D gemeinsam Weihnachten und Neujahr mit der Familie feiern konnten. Vor kurzem fand bei der zuständigen
ABH eine Befragung statt und eine
VE wurde von mir abgegeben.
Frage:
1) Vor Jahren war ich schon mal mit einer Negativstaatlerin zusammen, die Ehe wurde geschieden und sicherlich hatte das zig Gründe und nie war ich so glücklich wie jetzt, wo ich den richtigen Menschen in meinem Leben gefunden habe (habe ich der
ABH aus so gesagt).
Die
ABH will noch entscheiden, ob das Visum überhaupt erteilt wird. Andere Hindernisse bezüglich Dokumente etc. gibt es nicht mehr.
Was könnte man tun, wenn dies wirklich so wäre? Wir können durch Fotos, Videos, Telefonrechnungen, sonstige Rechnungen, Fahrkarten, Flugtickets, Nachbarn, Freunde, Familie etc. ja die ehrliche Beziehung beweisen.
Doch was wenn man daran zweifelt und mir unterstellt ich sei heterosexuell? Genau das wurde nämlich ansatzweise bei der
ABH getan. Wird man beim 2. Mal schon so bestraft?
Welche Möglichkeiten gibt es? Würde es helfen, meine Eltern etc. mit zur Behörde zu nehmen?
Darf es sonst noch einen Grund für eine Ablehnung geben? Ist diese überhaupt möglich, wenn die Beweislast so erdrückend ist?
Ich habe gesagt, dass wir im Heimatland meines Partners auch keine rechtliche Grundlage hätten, zusammen zu sein. Eine Ablehnung hätte jedenfalls für uns dramatischste Konsequenzen.
Kann hier jemand etwas dazu sagen? Logischerweise ist diese Ungewissheit schrecklich.
Wenn eine Scheinbeziehung zu Unrecht vermutet wird, hat das die
ABH alleine zu entscheiden oder hat die Botschaft da auch noch ein Wörtchen mitzureden?
Vielen Dank.