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Fianceevisum: Wie leicht oder schwer ist eine Ablehnung möglich (Gelesen: 3.708 mal)
herbert_a1
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26.06.2008 um 11:19:30
 
Hallo an alle hier,

ich finde dieses Forum hier sehr informativ, möchte aber einmal eine Frage in eigener Sache stellen:

Ausgangssituation: Mein Partner und ich waren bei der Botschaft und er hat ein Fianceevisum beantragt (man war übrigens sehr nett dort und hatte Vertsändnis gezeigt, dass eine so lange Trennung seit Jahren, in denen wir uns kennen, nicht erträglich ist). Zuvor wurde auch schon ein Schengenvisum erteilt, so dass wir in D gemeinsam Weihnachten und Neujahr mit der Familie feiern konnten. Vor kurzem fand bei der zuständigen ABH eine Befragung statt und eine VE wurde von mir abgegeben.

Frage:

1) Vor Jahren war ich schon mal mit einer Negativstaatlerin zusammen, die Ehe wurde geschieden und sicherlich hatte das zig Gründe und nie war ich so glücklich wie jetzt, wo ich den richtigen Menschen in meinem Leben gefunden habe (habe ich der ABH aus so gesagt).

Die ABH will noch entscheiden, ob das Visum überhaupt erteilt wird. Andere Hindernisse bezüglich Dokumente etc. gibt es nicht mehr.

Was könnte man tun, wenn dies wirklich so wäre? Wir können durch Fotos, Videos, Telefonrechnungen, sonstige Rechnungen, Fahrkarten, Flugtickets, Nachbarn, Freunde, Familie etc. ja die ehrliche Beziehung beweisen.

Doch was wenn man daran zweifelt und mir unterstellt ich sei heterosexuell? Genau das wurde nämlich ansatzweise bei der ABH getan. Wird man beim 2. Mal schon so bestraft?

Welche Möglichkeiten gibt es? Würde es helfen, meine Eltern etc. mit zur Behörde zu nehmen?

Darf es sonst noch einen Grund für eine Ablehnung geben? Ist diese überhaupt möglich, wenn die Beweislast so erdrückend ist?

Ich habe gesagt, dass wir im Heimatland meines Partners auch keine rechtliche Grundlage hätten, zusammen zu sein. Eine Ablehnung hätte jedenfalls für uns dramatischste Konsequenzen.

Kann hier jemand etwas dazu sagen? Logischerweise ist diese Ungewissheit schrecklich.

Wenn eine Scheinbeziehung zu Unrecht vermutet wird, hat das die ABH alleine zu entscheiden oder hat die Botschaft da auch noch ein Wörtchen mitzureden?

Vielen Dank.
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 26.06.2008 um 11:24:35
 
Ich würde vorschlagen, du wartest erstmal ab was passiert bevor du den Teufel an die Wand malst Zwinkernd

Möglich ist vieles, aber keiner hier weiss was wirklich passieren wird.

Viel Erfolg,

maki
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herbert_a1
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Antwort #2 - 26.06.2008 um 11:32:05
 
Das ist ja so beruhigend...so nach dem Motto: "Ist ja egal, einen Partner kann man eh ersetzen"...ich möchte doch nur wissen, ob man dann total hilflos den Beamten ausgesetzt wäre...
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inge
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Antwort #3 - 26.06.2008 um 11:37:19
 
Zitat:
ob man dann total hilflos den Beamten ausgesetzt wäre...

Außer gegen Dauerregen kannst du in Deutschland gegen alles klagen, Widerspruch einlegen, etc. Insbesondere gegen behördliche Entscheidungen.

Bzgl. "drückende Beweislast für ehrliche Gefühle": In die Köpfe von Menschen kann man immer noch nicht reinschauen. "Beweise" sind da schwer zu führen.
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maki
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Antwort #4 - 26.06.2008 um 11:43:44
 
herbert_a1 schrieb am 26.06.2008 um 11:32:05:
Das ist ja so beruhigend...so nach dem Motto: "Ist ja egal, einen Partner kann man eh ersetzen"

Das interpretierst du rein, so etwas habe nie geschrieben.

herbert_a1 schrieb am 26.06.2008 um 11:32:05:
ch möchte doch nur wissen, ob man dann total hilflos den Beamten ausgesetzt wäre...

In einem Rechtsstaat nicht, wäre jetzt aber vollkommen daneben möglichkeiten zu diskutieren, da alles reine Spekulation wäre.

Was ich meinte war:
maki schrieb am 26.06.2008 um 11:24:35:
Ich würde vorschlagen, du wartest erstmal ab was passiert bevor du den Teufel an die Wand malst Zwinkernd

Möglich ist vieles, aber keiner hier weiss was wirklich passieren wird. 
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herbert_a1
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Antwort #5 - 26.06.2008 um 11:48:56
 
Aber, wir wurden doch z.B. auch von neutraler Stelle gefilmt, es gibt Bilder etc. Es wurde ja dann auch provoziert, dass ich über einige persönliche Dinge dann erzählt habe, z.B. wie die Reaktion meines Partnerns in manchen Situationnen so ist.

Dass man klagen kann, ist mir auch klar. Nur, das dauert doch Jahre. Die Frage ist doch eher, kann ein SB das überhaupt rechtfertigen, in einem solchen Fall eine Ablehnung zu fördern oder zu verursachen oder muss da doch einmal der sache nachgegangen werden. Darf das überhaupt einfach so erfolgen oder müsste nicht wenigstens vorher eine getrennte Befragung stattfinden?

Ich meine, es wäre ja schon eine Beruhigung, wenn wenigstens eine Befragung dann stattfinden müsste und die Botschaft das dann entscheiden könnte, obwohl so ein Verdacht der Horror wäre.
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Antwort #6 - 26.06.2008 um 11:54:54
 
Zitat:
Aber, wir wurden doch z.B. auch von neutraler Stelle gefilmt, es gibt Bilder etc.

Das sind dann sicherlich wichtige Anhaltspunkte. Wegen bereits aufgeführter Begründung natürlich kein "Beweis".

Zitat:
Die Frage ist doch eher, kann ein SB das überhaupt rechtfertigen

Da es keine "Beweise" gibt, wägt er alles gegeneinander ab und trifft eine Entscheidung. Alles was seine Entscheidungsfindung für euch positiv beeinflussen kann, legt ihr natürlich entsprechend dar.
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herbert_a1
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Antwort #7 - 26.06.2008 um 12:09:50
 
OK, Danke, das ist doch schon mal ein Wort. Klar ein Beweis ist das nicht, aber es sind Anhaltspunkte.

So wie ich das verstehe, kann also der SB beurteilen, ob die Beziehung echt ist und die Botschaft würde da z.B. nicht mal gefragt werden.

Vielleicht mache ich mir auch nur unnötige Sorgen.
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Muleta
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Antwort #8 - 26.06.2008 um 12:12:57
 
herbert_a1 schrieb am 26.06.2008 um 12:09:50:
So wie ich das verstehe, kann also der SB beurteilen, ob die Beziehung echt ist und die Botschaft würde da z.B. nicht mal gefragt werden.


definiere den Unterschied zwischen "Sachbearbeiter" und "Botschaft"...

Sofern Du ABH vs. Botschaft meinst: es entscheiden beide und an einem Interview sind auch beide Stellen beteiligt.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #9 - 26.06.2008 um 12:14:15
 
Zitat:
So wie ich das verstehe, kann also der SB beurteilen, ob die Beziehung echt ist und die Botschaft würde da z.B. nicht mal gefragt werden.

Die Botschaft fragt die ABH nach Zustimmung, nicht umgekehrt.
Die Regeln sind:
Wenn die ABH NEIN sagt, KANN die Botschaft nicht ja sagen
Wenn die ABH JA sagt, DARF die Botschaft trotzdem nein sagen.
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Antwort #10 - 26.06.2008 um 12:14:58
 
OK, ist verstanden...Danke.
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Antwort #11 - 26.06.2008 um 12:18:31
 
Zitat:
wenn beide entscheiden

Im Normalfall (!) entscheiden die beiden aber OHNE sich abzusprechen! Botschaft schickt Anfrage an ABH. Wenn Ablehnung, dann Botschaft Ablehnung. Da ruft dann keiner bei der ABH an, um das auszudiskutieren.
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Antwort #12 - 26.06.2008 um 12:24:07
 
Hab meinen Eintrag bereits korrigiert - ich dachte nur, wenn soetwas schlimmes wie eine Scheinbeziehung vermutet würde, würde zumindest auch die Botschaft gehört werden oder man hatte wenigstens noch die Chance, durch eine zeitgleiche Befragung unter Beweis zu stellen, dass man sich ausreichend kennt. Im Extremfall müsste ich also D verlassen und mir irgendwie ein Visum besorgen, um mit meinem Partner dann im Ausland zusammenleben zu können, wobei ich dort aus Liebe gezwungen wäre, alle Register zu ziehen, dort ein Visum zu erhalten.

Ist das überhaupt zulässig? Bei heterosexuellen Paaren kann man ja noch sagen, die könnten im Ausland verheiratet zusammenleben.
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Antwort #13 - 26.06.2008 um 12:30:38
 
Zitat:
Ist das überhaupt zulässig?

Na wenn KEINE schutzwürdige Beziehung (was du als Scheinbeziehung bezeichnset) vorliegt, auf jeden Fall. Deswegen wird sowas ja im Zweifel auch vor Gericht geklärt.
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Antwort #14 - 26.06.2008 um 12:51:08
 
Danke für die Antwort. Dann sollte ja eigentlich nichts passieren können...
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