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Fiktionsbescheinigung seit mehr als 3 Jahren (Gelesen: 6.614 mal)
Gast123456789
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Endlich glücklich sein.....
;-)


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 26.06.2008 um 18:12:58
 
ulf schrieb am 26.06.2008 um 12:20:02:
Wenn er damals keinen Verteidiger hatte, der einen Freispruch erwirken konnte, möge er sich jetzt über einen Verteidiger bemühen, die Wiederaufnahme zu erwirken. 


Er hatte einen Verteidiger,aber der war so doof, dass er trotz alle Beweise nicht richtig verteidigen konnte. Vor allem wir hatten ja nichts zu verbergen, hatte alle Beweise gesammelt. Es war eine Überweisung, aber als wir Verdacht hatten, hatten wir das bei der Polizei sofort angezeigt. Traurig war nur, dass der Verteidiger meinte, dass der Richter ein Ausländerfeind ist, so war das auch. Mein Mann spricht nicht perfekt deutsch, dennoch versteht er gut. Aber auch deswegen wurde er verhöhnt im Gericht. Er hatte weder die Chance sich zu verteidigen noch zu erklären. Hier erst hatte ich das Gefühl, dass ich eine Ausländerin bin..... Es war wirklich unsere Lage gewesen, die uns in eine Lage gebracht hat, wenn man kein richtigen Job hat, viel Schulden um sich hat, die Familie nicht ernähren kann, von allen Arbeitsstellen nicht angenommen wird und vieles mehr, bringt einem manchmal wirklich in solche Lagen verzweifelt etwas zu tun, da denkt man nicht ob das rchtig ist oder nicht. Sogar Rechtsanwälte haben die Arbeitsverträge gesehen und meinten dass es richtige Arbeitsverträge sind. Wie soll dann bitte einer, der wenig Deutsch kann das hellsehen??? Erst nach dem wir davon Opfer geworden sind, haben wir vollen vielen gehört, dass es Phishing gibt. Das ist dann traurig. Damals kannte ich auch solche Sachen nciht, wie Forum oder Seiten wo man Unterstützungen erhält Griesgrämig.

Aber das hat ja nicht alles mit der FB zu tun, wenn das doch alles abgeschlossen ist????
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Aletheia
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 26.06.2008 um 19:05:15
 
...

ronny schrieb am 25.06.2008 um 23:29:18:
Weil die Voraussetzungen für den § 4 Abs. 3  nicht vorlagen, denn:
Da fehlen knapp zwei Jahre unbefristetes Aufenthaltsrecht Zwinkernd

Nachdem Maki & Ralf mich hier korrigiert haben, denke ich,
dass die Dauer des elterlichen NE-Besitzes
für den Erwerb dt. Staatsbürgerschaft bei Geburt nicht wichtig ist.



Bei shianth_aryan befürchte ich aber,
hapert es an den
8 Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts
, weil:

Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 23:53:19:
ich lebe ja seit 1993 hier. Komisch ist dass ich halt erst seit 2001 rechtlich hier leben soll
Würde dann doch die Zeiten vor 2001 gelten oder nicht???


http://www.formatplus.ch/catalog/images/ER008_Seite_1.jpg" rel="gb_image[nice_pics]" title="...">http://www.formatplus.ch/catalog/images/ER008_Seite_1.jpg" name="post_img_resize_4" alt="..." title="..." border="0" style="display:none" />
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 26.06.2008 um 19:28:04
 
Gast123456789 schrieb am 26.06.2008 um 01:43:46:
Dann wollten wir nach Schweiz, wir mussten wieder zurück, weil er damit nicht reisen durfte?? Wieso denn nicht, wenn es doch die deutsche FB ist ein schengengültiger Titel ist?? Laut Behörde habe die gesagt er st nicht befugt zu reisen,


Die Schweiz legt derzeit noch weitgehend selbst fest, welche Erlaubnisse aus Schengenland sie anerkent und welche nicht. Wenn Du im Verzeichnis keine FB findest, dann anerkennt sie nicht. Schengenvisa werden übrigens bei den meisten Staatsangehörigkeiten auch nicht anerkannt.

Gruß, ULF
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oki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 26.06.2008 um 20:32:01
 
Gast123456789 schrieb am 26.06.2008 um 18:12:58:
Mein Mann spricht nicht perfekt deutsch, dennoch versteht er gut. Aber auch deswegen wurde er verhöhnt im Gericht. Er hatte weder die Chance sich zu verteidigen noch zu erklären.


İn der Regel wird jedem Auslaender,der der deutschen Sprache nicht maechtig ist,in einem Strafverfahren vom Gericht aus ein Dolmetscher zur Seite gestellt,oder der Angeklagte wird vor der Verfahrenseröfnung zumindest gefragt,ob er einen Dolmetscher möchte.
Warum hat Dein Mann diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen?
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