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Fiktionsbescheinigung seit mehr als 3 Jahren (Gelesen: 6.590 mal)
Gast123456789
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.06.2008 um 21:48:28
 
Hallo liebe Leute!!!!
Ich hoffe ihr könnt mir irgend wie weiterhelfen.
Ich komme aus Sri Lanka und lebe seit dem ich denken kann hier in Deutschland. Habe Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG. Mein Ehepartner kommt auch aus Sri Lanka, er hatte bis jetzt den Aufenthaltsstatus "Aufenthaltsbefugnis". Wir wollten es verlängern gehen bzw. wollten den Aufenthaltserlaubnis haben, aber er erhielt seit Juli 2005 immer nur die Fiktionsbescheinigung.
Durch diese Fiktionsbescheinigung hatten wir viele Nachteile, mein Sohn erhielt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern den normalen Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr. Durch diese Bescheinigung hatte er immer Stress bei seiner Arbeitsstelle, letzt endlich droht auch noch die Kündigung. Vor Allem sind seine Arbeitsstunden so reduziert worden, dass wir bei der ARGE Leistung beziehen mussten. Ich selber bin zur Hause wegen mein Sohn wegen Elternzeit. Möchte auch gerne die Fachhochschulabschluss erlangen und habe mich bei Berufskolleg angemeldet und muss ein Jahr warten.  

Er hat natürlich zwei Einträge bei der Polizei, ist aber nicht seine Schuld. Einmal bekamen wir einen Job angeboten, dass stellte sich aber als Betrug raus und er wurde verurteilt, obowhl jetzt vor Kurzem rauskam, dass das andere waren und er halt nur der Betroffene... Dies alles weil er nicht bei der ARGE Leistung beziehen wollte und arbeiten wollte... Dann hatte ich natürlich durch diese ganze finazielle Stress mit ihm gestritten und ihn angezeigt Traurig, mein Fehler aber mein Gott ich war so gestresst, wenn meine Kinder nicht mal was zu essen haben, weil er nciht verdienen kann, wegen diese FB...

Auf seine Fiktionsbescheinigung steht so: der Aufenthaltstitel als fortbestehen (§81 Abs.4 AufenthG)....Nebenbestimmung: jede Erwerbstätigkeit erlaubt***Gültig zur Wiedereinreise in die BRD....

Als wir letztendlich den Visum verlängern wollten, hieß es,man müsse überlegen welche Aufenthaltstitel vergeben möchte, da mein Mann ja durch diese doofe FB nicht Volzeitarbeit ausüben kann und da ich auch seit 6 monaten ARGE geld beziehe... entweder sollte ich vollzeit arbeiten oder die wollen ihm visum geben  
wegen unserem Kind, schlimm ist wenn sie nach dem Kind richten, verliert er alle Zeiten und fängt halt von 0 an.....

Ich bin sehr verzweifelt, finde es auch sehr ungerecht, weil für sehr viele die das nicht verdienen und sehr kriminell sind, wird alles hinterher geschoben, aber für die, die ihre Rechte haben wollen, kommt immer ein Problem. Bitte kann mir jemand ein Tipp geben, habe das Gefühl, dass das Ausländeramt uns veräppelt.....??????? Oder warum zieht sich denn die Sachen seit 3 Jahren????


Tippi Änderung:
Ich füge mal dein sehr ungeduldiges Folgepost
hier an.


Wäre wirklich sehr dankbar, wenn ihr auch ehrlich antworten könntet....
Bin auch sehr dankbar für alle Antworten, die mich einen Schritt weiterbringen und in unserer Familie Ruhe einkehrt 

Danke
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« Zuletzt geändert: 25.06.2008 um 23:15:20 von Tippi »  
 
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Tippi
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Antwort #1 - 25.06.2008 um 23:17:57
 
Du bekommst hier Antworten, die meisten davon
sind ehrlich. (ich hoffe mal so ziemlich ungefähr
genau ca. 100 %)

Heute Abend haben die Deutschen Jungs Fußball
gespielt, ein paar der User werden also vor dem
Fernseher gesessen haben.

Also bitte nicht sooo ungeduldig.

Warte einfach ein bissl ab.

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #2 - 25.06.2008 um 23:22:02
 
Gerade lief ein sehr wichtiges Fußballspiel. Vielleicht deswegen kommt die erste Antwort erst geschlagene 1,5 Stunden nach der Frage Smiley

Ich will mal nur auf das mit der Staatsangehörigkeit des Sohnes eingehen, zu Deinem Hauptanliegen werden sich sicher noch andere äußern:

Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 21:48:28:
mein Sohn erhielt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

Warum? Es genügt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt und im Zeitpunkt der Geburt eine Niederlassungserlaubnis hat. Die Frage der Staatsangehörigkeit des Sohnes muss also nicht unbedingt mit dem Status seines Vaters zu tun haben.

Zusatz: Ich lese soeben deinen anderen post im Einbürgerungsforum. Möglicherweise ist das Problem, dass Du ab Geburt der Kinder noch nicht acht Jahre rechtmäßig in Deutschland warst.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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ronny
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Antwort #3 - 25.06.2008 um 23:29:18
 
tapir schrieb am 25.06.2008 um 23:22:02:
Warum? 


Weil die Voraussetzungen für den § 4 Abs. 3  nicht vorlagen, denn:

Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 22:18:53:
Ab April 2007 erhielt ich dann die Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 AufenthG


Da fehlen knapp zwei Jahre unbefristetes Aufenthaltsrecht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW:

tapir schrieb am 25.06.2008 um 23:22:02:
Gerade lief ein sehr wichtiges Fußballspiel.


Finaalee oohh ooh ooh oohh
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Antwort #4 - 25.06.2008 um 23:53:19
 
Danke für eure Antworten, schade ist nur ich lebe ja seit 1993 hier. Komisch ist das ich halt erst seit 2001 rechtlich hier leben soll, das ist doch unfähr.....
Würde dann doch die Zeiten von 2001 gelten oder nicht??? Wie siehst es denn aus, wenn ich einbürgern will??? Und meine Kinder dazu???

Das ist die eine Sache, die andere Sache ist: Ich habe nie einen Urlaub gemacht oder gar in Urlaub gewesen seit 17 Jahren, würde gerne aber nach Loudres (Kirche Maria) Paris fahren mit der ganzen Familie. Es ist keine Rundreise, eher so zu sagen ein Pilgerfahrt und den Wunsch die Kirche zu sehen, leider habe ich aber das Problem mit dem Visum meines Mannes.... Was kann ich denn machen, damit er schnell einen normalen Visum erhält.

Durch seine Visum sind wir sogar ARGE abhängig, was ich sehr hasse, da ich nie bei der ARGE war in mein ganzes Leben. Jetzt wegen sein Visum kann er auch nicht ordentliche Arbeitsstellen suchen gar arbeiten, da sein Visum bei viele Arbeitsstellen nicht akzeptiert werden. Wir sind 4 Personen und er ist Alleinverdiener und verdient nur 300 € bis 500 € netto, wie soll das denn gehen?? Wenn wir das der Ausländeramt sagen, meinen die ganz einfach, sucht dir einen Job, aber das Job was er hat ist sehr gut, wenn sein Visum verlängert wird aber so geht es ja garnicht.... Ich flippe langsam aus und denk öfters schon drum einfach zu sterben... Vor Allem möchte ich meine Kinder ein gutes Zukunft bieten und nicht wie bei mir...

Bis jetzt bin ich verzweifelt und weiß nicht wo ich eigentlich hin gehöre??? Ich will nicht, dass meine Kinder das durchleben müssen.... weinend weinend weinend weinend Traurig

Ich meine, wenn ich vergleiche, dass viele, die das nicht verdient haben, alles bekommen, denke ich, da stimmt doch etwas nich mit der Gerechtigkeit, liege ich da falsch???

Manche verstehen nicht, wie ich mich fühle, man muss das durcherlebt haben, wie  es uns passiert ist. Durch diese ganze Sache sind wir tief in Schulden geraten, durch Ausweglosigkeit sind viel in viele Sachen reingefallen wurden betrogen und so..... Wann wird das denn alles aufhören????
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Antwort #5 - 26.06.2008 um 00:04:12
 
Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 23:53:19:
Manche verstehen nicht, wie ich mich fühle, man muss das durcherlebt haben, wie  es uns passiert ist.


Ich denke, dich verstehen rein menschlich eher
viele... aber:

Am Rande, sorry hier geht es um Rechtsfragen!
Dass da immer bzw oft persönliche Schicksale
dahinter stehen, ist uns allen wohl bekannt. Das
zu trennen, ist menschlich sicher schwer. Aber
man muss den Tatsachen (hier = §§) ins Auge
sehen, da nutzen dann Emotionen nix. So hart
es klingen mag. Aber die geltenden Regeln sind
eben mal da.
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Gast123456789
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.06.2008 um 00:06:14
 
Ich habe mein man hier geheiratet, er lebt auch seit 1998 hier in Deutschland.

Ne nicht nur für Männer sondern auch für Frauen gibt es Fiktionsbescheinigung, hier halt ein Beispiel für so was:

Eine Bekannte von mir erhielt es, da sie wegen Verlängerung bei der Ausländerbehörde war, das mit ihrer Arbeit nicht geklärt worden ist und weil sie ARGE II -Empfängerin ist, seit dem sie aber auch krank ist. Sie ist aber auch 57 und lebt getrennt von ihren Mann. Sie hat lange Zeit gearbeitet (Putzen, Zimmermädchen etc.), aber durch Diabetes, Asthma und Miniskus (2. bevorstehende Knie OP) kann sie nicht arbeiten, sollte vom Arzt also ein Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nach reichen und auch einen Integrationskurs machen, was sie seit  2 Monaten tut......

fons:
Änderung:
hab mal dein Folegpost hier eingefügt. Ned bös sein wenn ich das mal wieder pushe.... gilt 4 all:

...


Ja ich weiß, dass Emotionen neben Gesetzen keine Rolle spielt, das habe ich alles schon hinter mir. Schade ist das schon. Deswegen suche ich hier Hilfe, da ich das Gefühl habe, dass wir von der Ausländerbehörde veräppelt werden. Ich meine, wenn man so viele Sachen vergleicht.....

Ich brauche halt mehr Infos, mit dem ich halt einen Schritt weiter kommen will....

Ich bin wirklich nicht reich um mir neben bei einen Anwalt zu besorgen, deswegen habe ich hier nach Rat gesucht

Bin wie gesagt für jede Antwort von euch sehr dankbar  
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« Zuletzt geändert: 26.06.2008 um 00:30:14 von N/V »  
 
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Antwort #7 - 26.06.2008 um 00:40:16
 
Vlt fängst du mal damit an zu erklären, WARUM dein Mann seit ewig eine FB hat. BTW: Eine FB ist eigentlich nix schlimmes, sondern bestätigt nur, dass der EIGENTLICH abgelaufene Titel WEITERGILT.

Grundsätzlich verstehe ich auch nicht ganz, was jetzt genau deine Frage ist? Wenn's um die FB geht -> gneaue Aufenthaltsgeschichte von dir und deinem Mann

BTW: Die deutsche FB ist ein schengengültiger Titel und ihr könnt damit auch nach Lourdes pilgern Smiley
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Antwort #8 - 26.06.2008 um 00:53:46
 
ronny schrieb am 25.06.2008 um 23:29:18:
Warum?  

Weil die Voraussetzungen für den § 4 Abs. 3  nicht vorlagen, denn:


Wie kommst du darauf, dass das Kind in Deutschland geboren wurde?

Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 21:48:28:
mein Sohn erhielt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern den normalen Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr.

... also in 1992 oder früher geboren und die TS schreibt:
Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 23:53:19:
ich lebe ja seit 1993 hier.


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Antwort #9 - 26.06.2008 um 01:43:46
 
1. Mein Mann hatte zwei offene Verfahren, einmal wegen Entfernung vom Unfallort, obwohl wir das angezeigt haben, wurde er dennoch verurteilt. Das Unfall ist in Frankfurt passiert, er kam abends nach Bonn und ich habe ihn sofort zur Polizeistation gefahren um das zu melden.

2. Das war mein Fehler gewesen, da wurde im Internet JObs angeboten, wir sind in eine Phishing falle geraten. Vor Kurzem kam das raus, dass es andere waren, da mein Mann als Mitglied des Computerbetrugs verdächtigt wurde. Aber das kam ja vor Kurzem raus und er wurde aber damals schon verurteilt ohne richtig geprüft zu werden.

Das waren die einzigen Fehler gewesen, das erste war natürlich unwissend, aber nciht desto trotz haben wir angezeigt. Das zweite war er doch selber Opfer, wie kann er dann verurteilt werden.

Jetzt sagen die, da er nicht viel verdient wüssten die nciht, was sie oder ob sie überhaupt ein visum erteilen können. Entweder müsste ich arbeiten oder er würde nach mein Sohns Recht bzw. Zusammenerhaltung der Familie Visum erhalten, dann fallen seine kompletten Jahren weg und alles fängt von 0 an.

Dann wollten wir nach Schweiz, wir mussten wieder zurück, weil er damit nicht reisen durfte?? Wieso denn nicht, wenn es doch die deutsche FB ist ein schengengültiger Titel ist?? Laut Behörde habe die gesagt er st nicht befugt zu reisen, mein Gott, ich verstehe das dann alles nicht?? Irgendwie keiner weiß ein eindeutiges Antwort............... weinend
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Antwort #10 - 26.06.2008 um 07:04:07
 
trixie schrieb am 26.06.2008 um 00:53:46:
Wie kommst du darauf, dass das Kind in Deutschland geboren wurde?


Deswegen (aus einem ihrer zahlreichen Posts):

Gast123456789 schrieb am 25.06.2008 um 22:18:53:
Bin verheiratet und habe zwei Kinder (5 Jahre sowie ein Jahr alt). Zur Zeit nutze ich die Gelegenheit wenigstens die Kindheit meines zweiten Sohnes zu erleben, was ich bei der Ersten nicht hatte. 


und weil Tapir da gleich mit möglicher deutscher Staatsangehörigkeit kam, was m.E. nicht zutreffend sein kann Zwinkernd

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Antwort #11 - 26.06.2008 um 11:39:30
 
ronny schrieb am 26.06.2008 um 07:04:07:
und weil Tapir da gleich mit möglicher deutscher Staatsangehörigkeit kam, was m.E. nicht zutreffend sein kann

Wird wohl für das ältere Kind zutreffen, für das jüngere Kind wird es
näher zu prüfen sein. Wurde das 2. Kind vor oder nach der Erteilung
der NE geboren?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 26.06.2008 um 12:20:02
 
Gast123456789 schrieb am 26.06.2008 um 01:43:46:
2. Das war mein Fehler gewesen, da wurde im Internet JObs angeboten, wir sind in eine Phishing falle geraten. Vor Kurzem kam das raus, dass es andere waren, da mein Mann als Mitglied des Computerbetrugs verdächtigt wurde. Aber das kam ja vor Kurzem raus und er wurde aber damals schon verurteilt ohne richtig geprüft zu werden.

Das waren die einzigen Fehler gewesen, das erste war natürlich unwissend, aber nciht desto trotz haben wir angezeigt. Das zweite war er doch selber Opfer, wie kann er dann verurteilt werden.


Wenn er damals keinen Verteidiger hatte, der einen Freispruch erwirken konnte, möge er sich jetzt über einen Verteidiger bemühen, die Wiederaufnahme zu erwirken.
Das Unfallfluchtdelikt ist gegessen.

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 26.06.2008 um 12:27:45
 
Zitat:
Wenn er damals keinen Verteidiger hatte, der einen freispruch erwiken konnte, möge er sich jetzt über einen verteidiger bemühen, die Wiederaufnahme zu erwirken.

Ohne zu wissen, um welche "Phishing-Falle" es sich gehandelt hat?

Zitat:
da wurde im Internet JObs angeboten,

Klingt nach: "Man hat Geld auf unser Konto überwiesen und wir haben es per WU weitergeschickt". Da bringt Wiederaufnahme dann nix (IMHO), weil die Gerichte da wohl ziemlich einhellig eine Mittäterschaft erkennen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 26.06.2008 um 18:02:20
 
Gast123456789 schrieb am 26.06.2008 um 01:43:46:
1. Mein Mann hatte zwei offene Verfahren, einmal wegen Entfernung vom Unfallort, obwohl wir das angezeigt haben, wurde er dennoch verurteilt. Das Unfall ist in Frankfurt passiert, er kam abends nach Bonn und ich habe ihn sofort zur Polizeistation gefahren um das zu melden.

2. Das war mein Fehler gewesen, da wurde im Internet JObs angeboten, wir sind in eine Phishing falle geraten. Vor Kurzem kam das raus, dass es andere waren, da mein Mann als Mitglied des Computerbetrugs verdächtigt wurde. Aber das kam ja vor Kurzem raus und er wurde aber damals schon verurteilt ohne richtig geprüft zu werden.

Das waren die einzigen Fehler gewesen, das erste war natürlich unwissend, aber nciht desto trotz haben wir angezeigt. Das zweite war er doch selber Opfer, wie kann er dann verurteilt werden.

Jetzt sagen die, da er nicht viel verdient wüssten die nciht, was sie oder ob sie überhaupt ein visum erteilen können. Entweder müsste ich arbeiten oder er würde nach mein Sohns Recht bzw. Zusammenerhaltung der Familie Visum erhalten, dann fallen seine kompletten Jahren weg und alles fängt von 0 an.

Dann wollten wir nach Schweiz, wir mussten wieder zurück, weil er damit nicht reisen durfte?? Wieso denn nicht, wenn es doch die deutsche FB ist ein schengengültiger Titel ist?? Laut Behörde habe die gesagt er st nicht befugt zu reisen, mein Gott, ich verstehe das dann alles nicht?? Irgendwie keiner weiß ein eindeutiges Antwort............... weinend



1. Das 2. Kind ist nach der Erteilung von NE geboren, die NE hatte ich da bereits knapp ein jahr lang.

2. JA genau diese Job, aber jetzt hat sich aber rausgestellt, wer das war und wir hatten ja alle Beweise und alles was wir gemacht haben niedergelegt. Vor Allem zu diese Zeitpunkt wussten wir gar nicht von solche Phishingfallen. Und wenn auch, es kam doch jetzt raus wer das war, wieso wird man verurteilt, wenn dieser Fall noch gar nicht abgeschlossen war und vor Allem trotz alle Beweise, dass kein Fehler bei uns lag?????

3. Diese Sachen sind ja erledigt, aber trotzdem sagt die Behörde da ist was. Ich war persönlich bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft, da ist nix und dazu hat die Behörde auch gelogen, dass sie bei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben geschickt hat, wegen meiner Anzeige und so, aber da ist nichts. Alle Verfahren sind jetzt abgeschlossen und auch nichts mehr ist da offen. Sogar meine Anzeige ist seit April eingestellt worden, warum dann immer noch die FB?????? Also da stimmt doch was nicht oder nicht??
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