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familien zusammenführung (Gelesen: 2.201 mal)
amouna
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25.06.2008 um 14:06:51
 
hallo ihr lieben,ich habe einen grossen problem.gibt mir bitte einen rat.ich bin tunesierin,habe ein kind,und habe ein tunesier geheiratet der allerdings dort lebt.bis vor kurzem habe ich gearbeitet.bin jetzt auf arbeitsuche.mein aufenthalt ist befristet.das wird jährlich verlängert.sobald ich wieder arbeit habe möchte ich familien zusammen führung beantragen.wird es möglich dass er kommen darf?und was muss ich nocu erfüllen ?wieviel muss ich verdienen?wird es ein problem sein ,weil ich ein befristeten aufenthalt habe ? weinend
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trixie
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Antwort #1 - 25.06.2008 um 14:35:36
 
Leider ist deine Schilderung nur bedingt aussagekräftig.

Vielleicht könntest du noch folgende Fragen beantworten:

1. Wer ist der Vater des Kindes?
2. Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
3. Welchen AT hast du und wie lange lebst du schon in Deutschland?

trixie
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amouna
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Antwort #2 - 25.06.2008 um 14:45:12
 
mein kind ist von mein ex freund,ich bin hier geboren ,aber ein befristeten aufenthalt ,also jährlich wird es verlängert. es ist unangenehm jetzt darüber zu sprechen,aber ich muss es tun .weil ich von euch ein rat brauche.ich war vor 7 jahren drogen abhängig,und somit auch straffällig geworden.
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trixie
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Antwort #3 - 25.06.2008 um 15:30:48
 
Der LU müßte für drei Personen gesichert sein und somit über den Grenzen von ALG II liegen.

Ab 01.07.2008:
316 Euro x 2 Personen + 211 für das Kind + Warmmiete für drei Personen + Sicherheitsaufschlag 10 - 20 %  = ???

Das Nettoeinkommen sollte natürlich darüber liegen.

Es wäre am besten, wenn du dich bei deiner freundlichen ABH informierst, weil jede ABH eine etwas andere Berechnungsmethode bzw. eine andere Grenze für die Sicherung des LU festlegt.

trixie
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Antwort #4 - 25.06.2008 um 15:40:29
 
wenn ich arbeite,und mein lohn ok ist .ist mein aufenthalt ein problem ?


Tippi Änderung:
Ich füge ein Folgepost hier ein.

...

trixi ,hast du eigentlich meine nachricht bekommen ? es ist mein erster tag hier.und ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig mache
Traurig
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« Zuletzt geändert: 25.06.2008 um 16:15:30 von Tippi »  
 
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Antwort #5 - 25.06.2008 um 15:54:10
 
amouna schrieb am 25.06.2008 um 15:40:29:
wenn ich arbeite,und mein lohn ok ist .ist mein aufenthalt ein problem ?  

Ich sehe hier kein Problem:

Zitat:
§ 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und

2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

...


Wäre allerdings noch anzumerken, dass die Sicherung des LU nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig sein muss, d. h. das Arbeitsverhältnis sollte unbefristet sein und man sollte sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

Alternativ wäre es auch möglich, dass eine andere Person (Freunde, Bekannte, Familie) eine VE für ihn abgibt. Dann könnte er auch jetzt schon den Antrag auf FZF stellen. Die Sprachkenntnisse müssen natürlich in jedem Fall nachgewiesen werden.

trixie
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amouna
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Antwort #6 - 25.06.2008 um 16:40:57
 
ich danke dir .wäre es nicht besser alles mit ein anwalt zu beantragen ?
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Antwort #7 - 25.06.2008 um 17:07:49
 
amouna schrieb am 25.06.2008 um 16:40:57:
ich danke dir .wäre es nicht besser alles mit ein anwalt zu beantragen ?  


Das Geld für einen Anwalt kannst du dir im Moment noch sparen.
Für welchen Antrag sollte der Antwalt helfen können?
Bisher kannst du noch alles alleine machen, bzw. dein Mann, vorallem wenn die Sache mit der VE geklärt ist.

trixie
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amouna
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Antwort #8 - 25.06.2008 um 18:43:28
 
also das wichtigste ist dass ich wieder arbeiten gehe ,und soviel verdiene dass es für uns drei ausreicht.ich habe gehört ,das 3monats gehalt abrechnung vorzeigen muss ,wenn man familien zusammen führung beantragt.stimmt das?

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