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Anfrage Eingügerungstest (Gelesen: 8.452 mal)
celine217
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.06.2008 um 12:00:43
 
Liebe alle leute Smiley,
bin seit März,2001 nach DE gekommen und habe im Januar 2008 der Eingügerungsantrag gestellt.
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen hä??

Grüße
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celine217
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.06.2008 um 09:43:30
 
celine217 schrieb am 25.06.2008 um 12:00:43:
Liebe alle leute Smiley,
bin seit März,2001 nach DE gekommen und habe im Januar 2008 der Eingügerungsantrag gestellt.
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen hä??

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inge
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Antwort #2 - 27.06.2008 um 09:47:00
 
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celine217
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.07.2008 um 13:30:44
 
Um Zeit zu sparen,gibt es die Möglichkeit,dass der EBstest nicht mitmachen?
verstehe nicht,obwohl man das Intergrationskurs absolviert hat,der Einbuügerungstest noch mitmachen musste.

Vielen Dank für euer Tips!! Smiley
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inge
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Antwort #4 - 01.07.2008 um 13:45:37
 
Zitat:
Um Zeit zu sparen

Im ganzen Einbürgerungsrummel dürfte der Test das am schnellsten zu absolvierende sein, denke ich.

Aus welchem Land kommst du?


Das Gesetz sagt:
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung
darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

In der Regel = es gibt Ausnahmen. IKurs muss fast jeder machen, also wäre es Quatsch wenn der für eine Regelausnahme gelten würde.
Im Zweifel müsstest du für die Ausnahme wahrscheinlich auch so viele Nachweise bringen, dass der Test selber eh' einfacher und schneller wäre Zwinkernd
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trixie
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Antwort #5 - 01.07.2008 um 15:12:32
 
inge schrieb am 01.07.2008 um 13:45:37:
Im Zweifel müsstest du für die Ausnahme wahrscheinlich auch so viele Nachweise bringen, dass der Test selber eh' einfacher und schneller wäre  

... wobei man beim Einbürgerungstest auch durchfallen kann und es auch nach der 3. vergeigten Prüfung keinen Bonus gibt. Zwinkernd

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celine217
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.07.2008 um 15:51:57
 
OK.
Aber schade sehe ich das so aus,dass ich der Test auf jeden Fall mitmachen sollte. Traurig
EB ist ein sehr langer und auch noch komplizierter Weg!!

Inge,trixie,danke nochmal für euer Tips!!
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celine217
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.07.2008 um 15:02:22
 
Habe den Test zum Orientierungskurs erfolgreich abgelegt.
Muss noch der EBstest mitmachen?Ich kann das wirklich nicht verstehen!! weinend
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inge
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Antwort #8 - 02.07.2008 um 15:09:54
 
Zitat:
Muss noch der EBstest mitmachen?

Nein, jetzt nicht mehr.
Wer dreimal nachfragt, ist durchgefallen Griesgrämig

In den VAH des BMI zum StAG steht nix drin, dass der IKurs den EB-Test ersetzen kann:
Zitat:
Deren Nachweis ist in der Regel durch eine Bescheinigung über einen erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest erbracht (vergleiche Nummer 10.5). Zum Nachweis genügt auch der erfolgreiche Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder höherer Abschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule. Kein Nachweis ist erforderlich bei Minderjährigen unter 16 Jahren und sonstigen nicht handlungsfähigen Personen im Sinne des § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (vergleiche Nummer 10.1.2) sowie bei Einbürgerungsbewerbern, die den Nachweis wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht erbringen können (vergleiche Nummer 10.7).

Natürlich steht es dir völlig frei, gegenüber der EBH deine Gegenargumente vorzbringen. Nützen werden die dir vermutlich allerdings nix ...
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trixie
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Antwort #9 - 02.07.2008 um 15:12:04
 
inge schrieb am 01.07.2008 um 13:45:37:
IKurs muss fast jeder machen, also wäre es Quatsch wenn der für eine Regelausnahme gelten würde.

Wieso sollte dies keine Ausnahme darstellen?

Der I-Kurs ist erst seit 2005 aktuell. Und aus dieser "Generation" dürften es nur wenige sein, die sich jetzt schon mit dem Thema "Einbürgerung" befassen. Die meisten Anwärter dürften vor dieser Zeit stammen und da gab es den I-Kurs noch gar nicht.

trixie
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Antwort #10 - 02.07.2008 um 15:44:26
 
Hallo,

um richtig Zeit zu Sparen, hätte ich gern mal was gefragt und zwar:

1. Ab wann ist der Test ablegbar?
2. darf jeder den schreiben oder nur mit zulassung von EBH?
3. wie kann man sich dafür vorbereiten?
4. was würde es dann kosten?

wenn es jetzt schon geht, dann macht man das jetzt und gebe das gleich ab bei der EBH.

Grüße,
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inge
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Antwort #11 - 02.07.2008 um 16:19:47
 
trixie schrieb am 02.07.2008 um 15:12:04:
Der I-Kurs ist erst seit 2005 aktuell

Und was ist mit §44a Abs 1 Nr 2 u. 3?
celine stammt auch von "vorher" und hat trotzdem den Kurs gemacht. Nach 4 Jahren Aufenthalt in D ... ???

Und wenn der OKurs für EB funzen würde - warum wird er dann nicht als ebenbürtig erwähnt.
Drin ist der OKurs immerhin:
Zitat:
(7) Das Bundesministerium der Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und
die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Dann hätte man ja reinschreiben können, dass ein bestandener OKurs ebenfalls als Nachweis dienen kann.
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trixie
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Antwort #12 - 02.07.2008 um 16:32:52
 
Zitat:
Dann hätte man ja reinschreiben können, dass ein bestandener OKurs ebenfalls als Nachweis dienen kann.

OK! Das hätte man machen können. Der O-Kurs wird oft als "zweites Glied" geführt, ohne extra erwähnt zu werden. So läuft der O-Kurs in  § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs auch unter dem I-Kurs.

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rnogueir
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Antwort #13 - 02.07.2008 um 16:51:32
 
Hallo zusammen,

moment mal!

celine217 schrieb am 25.06.2008 um 12:00:43:
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen hä??


Der Einbürgerungstest wird nur ab 1. September existieren. Wenn der Einbürgerungsprozess bis zum 31. August abgeschlossen wird, besteht kein Bedarf auf einen Test.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Celine die Bescheinigung des  Integrationskurses und lebt seit 2001 in Deutschland - ein klarer Fall von Einbürgerung nach 7 Jahren (verkürzter Aufenthalt durch eine Integrationskursteilnahme). Also, der Test wäre nur nötig, wenn der Einbürgerungsprozess zu lang dauert (Januar bis September, das wäre schon ziemlich lang)...

Habe ich etwas verpasst?
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inge
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Antwort #14 - 02.07.2008 um 17:14:44
 
rnogueir schrieb am 02.07.2008 um 16:51:32:
Der Einbürgerungstest wird nur ab 1. September existieren. Wenn der Einbürgerungsprozess bis zum 31. August abgeschlossen wird, besteht kein Bedarf auf einen Test.

Sie schrieb:
Zitat:
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.

Damit würde zumindest die EBH den Bedarf sehen. Und die müssen's ja wissen Zwinkernd

Eine Einbürgerungszusicherung hat sie wohl auch noch nicht, womit vermutlich auch die Ausbürgerung aus dem aktuellen Staatsverband noch nicht begonnen wurde. Dauert ja auch gerne mal ein paar Monate je nachdem.
Und nach Verwendung des bestimmten Artikels zu urteilen, bestehen Chancen dass "Celine" ursprünglich mal aus dem Bereich der alten UdSSR kam - also ist die Ausbürgerung auch kein schneller Vorgang.
Aber vlt sagt Celine ja noch, welche Nationalität(en?) sie innehat.

Nachtrag bzgl EB-Test:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213546086/0#0
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