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Besuchervisum abgelehnt (Gelesen: 2.416 mal)
catlak26w_tr81
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25.06.2008 um 00:43:17
 
hallo zusammen
hoffe jemand kann mir helfen?

habe ein Kind. 1 Jahr alt, 2. Kind unterwegs, Entbindung August 2008, Ehemann nach Abschiebung in der Türkei!!!

Da es bei meinem Mann bisschen länger dauern wird, und ich beim 2. Kind die erste Zeitlang bisschen hilfe brauchen werde, hat meine Mutter für mich einen Antrag für Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum für die Schwester meines Ehemannes gestellt, damit sie mir bisschen helfen kann, da meine Mutter arbeitet!!!

habe diese in die Türkei geschickt, + Reisekostenversicherung, jedoch wurde das Besuchervisum gestern abgelehnt!!!

Was kann ich nun machen!!! kann mir bitte jemand helfen. würde sie soooo gerne Einladen!!!

Kann das sein das es abgelehnt wurde, weil den Antrag meine Mutter gestellt hat??? bin dt. Staatsbürgerin habe eigene wohnung aber nur das Einkommen von Kindererziehung + Kindergeld!!!

Könnte ich sie auch selber einladen??? ist das besser??? aber ohne einkommen würde das ja nicht gehn, bitte hilft mir die Zeit ist knapp

LG
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trixie
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Antwort #1 - 25.06.2008 um 00:53:18
 
Die Ablehnung wird wohl weniger mit deiner Mutter zusammenhängen, sondern eher dass die Rückkehrbereitschaft deiner Schwägerin in Frage gestellt wird. Als rechtliches Mittel besteht nur noch die Möglichkeit zu remonstrieren.

Vielleicht erfragt deine Schwägerin bei der Botschaft warum der Visumsantrag abgelehnt wurde und die Ablehnungsgründe dann entkräften zu können.

catlak26w_tr81 schrieb am 25.06.2008 um 00:43:17:
Könnte ich sie auch selber einladen???  

und hier beantwortest du dir die Frage selber:
catlak26w_tr81 schrieb am 25.06.2008 um 00:43:17:
aber ohne einkommen würde das ja nicht gehn,


trixie
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Antwort #2 - 25.06.2008 um 00:56:50
 
Visaanträge werden abgelehnt wegen Eigenschaften des Antragstellers nicht des Einladenden, wer einlädt ist eigentlich egal.
Im Allgemeinen muss Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland gegeben sein,
besser ausgedrückt ohne diese positiven Aspekte gibt es kein Besuchsvisa.
Wahrscheinlich wird bei der Schwester die Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im heimatland bezweifelt:
Hat Sie festen Job? Wenn ja hat Sie für den Zeitraum Urlaub?
Verheiratet und eigene Kinder?

Eine VE ist keine Garantie dafür das den Eingeladenen ein Visa erteilt wird.
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catlak26w_tr81
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Antwort #3 - 25.06.2008 um 01:09:23
 
danke für die raschen Antworten,

nein sie hat kein Job, weder verheiratet noch Kinder!!!

Die Dame von der ABh hatte gemeint, wenn es abgelehnt wird, soll ich bei ihr vorbeikommen, und sie wird dann Beschwerde einreichen

Inwieweit bringt das überhaupt was??? Weil sie wird ja wirklich zurückreisen, und ich werde sie dann auch begleiten, damit mein Mann seine Kinder sieht
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Antwort #4 - 25.06.2008 um 01:17:26
 
catlak26w_tr81 schrieb am 25.06.2008 um 01:09:23:
Inwieweit bringt das überhaupt was??? 


Nett gesagt von der ABH Mitarbeiterin, aber:

Nein, die ABH hat bei Besuchsvisa kein Mitspracherecht und keinen Einfluss auf die Entscheidung, die Entscheidung liegt ganz alleine bei der Botschaft/Konsulat.

Sollte Die ABH sich beschweren... ich würde nett und höflich auf meine Zuständigkeit und Verantwortung hinweisen... damit wäre das Thema beendet....

Die Antragstellerin selbst oder ein Dritter mit Vollmacht der Antragstellerin könnte gegen die Ablehnung remonstrieren (Widerspruch im Visaverfahren) das dürfte aber fast aussichtslos sein,
denn ohne Job etc. gibt es durchaus berechtigte Zweifel an der Verwurzelung im Heimatland/Rückkehrbereitschaft.
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catlak26w_tr81
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Antwort #5 - 25.06.2008 um 01:20:42
 
oh je oh je,

bei mir sieht auch alles schwarz aus!!!! trotzdem danke, werde das mal mit dem Widerspruch erwähnen
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