Muleta schrieb am 25.06.2008 um 09:33:16:Die Einreise nach Deutschland ist doch überhaupt nicht das Problem - das Kind wird nicht alleine in Zurückweisungshaft genommen. Das Problem ist doch eher, wie das Kind in ein Flugzeug nach Deutschland kommt: ohne Pass und ggf. Visum wird es an dieser Stelle scheitern.
Genau so sehe ich das auch. Und deshalb war ja die Frage, welche Papiere es braucht, evtl. auch ohne deutschen Pass.
trixie schrieb am 26.06.2008 um 10:21:06:Auch in ärmen Ländern geht eine schwangere Frau zum Arzt, vor allem wenn die Kosten bezahlt werden können.
Das ist sicher die deutsche Mentalität: Man hat ja eine Krankenversicherung, also geht man auch zum Arzt. Viele Ausländer machen das sicher auch so, wenn sie erst mal in den Genuss der Krankenversicherung gekommen sind.
Aber ich denke, das hängt doch stark von der Herkunft ab. In einem wirklich armen Land geht niemand zum Arzt, wenn es nicht unbedingt sein muß, weil die Mittel dafür einfach fehlen bwz. die Familie hungern muss oder Schulden gemacht werden müssen. Außerdem geht dort niemand alleine zum Arzt, denn außer Behandlungen und Verschreibungen macht der gar nichts. Die Medikamente, Verbandszeug, Essen etc. müssen alle von den mitgebrachten "Helfern" besorgt werden. Und jemand mit diesen Erfahrungen soll dann hier plötzlich allein 20km zur nächsten größeren Kreisstadt fahren, weil es entsprechende Fachärzte bzw. Krankenhäuser selbst hier auf dem flachen Land nicht gibt? Und im Ausland ist die deutsche Krankenversicherung erst recht kein "Allheilmittel", die übernimmt nämlich generell nur Kosten im EU-Ausland, darüberhinaus wird es schon schwierig bis unmöglich.
Eduard schrieb am 26.06.2008 um 13:32:39:Auch wenn ich immer noch nicht verstehe, auf welcher Rechtsgrundlage selbst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten hier der Reisepass verweigert wird, ist es sicher erfolgversprechender, die Verdachtsmomente der Botschaft mit entsprechenden Mitteln zu entkräften, statt auf der Beweiskraft der Geburtsurkunde herumzureiten.
Da stimme ich ja voll und ganz zu. Allerdings ist die Frage, wie das geschehen könnte.
Dazu noch eine kurze Anmerkung zu der Vaterschaftsanerkennung, die hier auch schon genannt wurde, für uns als verheiratetes Paar aber natürlich nicht möglich ist. Auf der Suche nach diesem Begriff fand ich etliche Urteile, wo es auch Zweifel an der Vaterschaft gab. Aber die Richter entschieden, dass die Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall gültig ist, auch wenn sie von einem offensichtlich "wildfremden" Mann vorgenommen wurde, der weder Frau noch Kind vorher je gesehen haben konnte (Deutschland nachweislich nicht verlassen).
Und noch mal als Hinweis, alle Forderungen des Merkblattes der Botschaft hatten wir bereits komplett erfüllt, z. B. persönliches Erscheinen. Dass ein Mutterpass benötigt würde, steht übrigens nicht auf dem Merkblatt!
Wenn ich also das Problem auch mit einer Unterschrift beenden könnte, hätte ich das ja auch längst getan. Tatsächlich hat man mir auch zuerst am Schalter der Botschaft angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dazu hatte ich mich sofort bereiterklärt, aber die Mitarbeiter haben dann wieder einen Rückzieher gemacht.
Als zweites hat man mir dann eine Echtheitsprüfung der Dokumente angeboten. Auch hier hatte ich bereits eingewilligt, denn bei schnellstmöglicher Durchführung hätte das eine zusätzliche Wartezeit von maximal 2 bis 4 Wochen bedeutet. Doch hier gab es einen erneuten Rückzieher.
Schließlich hat man die auch hier schon erwähnten medizinischen Tests vorgeschlagen. Aber diese konnten nicht mehr durchgeführt werden. Denn sie sollten, wenn vielleicht auch nicht in den Räumen der Botschaft dann doch unter Aufsicht des/der Beamten durchgeführt werden. D. h., es wäre ein weiterer Termin von Mutter und Kind in der Hauptstadt erforderlich gewesen, das erforderliche Material hätte in Deutschland bestellt und wieder eingeschickt werden müssen. Insgesamt wäre der erwartete Zeitrahmen also ca. 3 Monate gewesen.
Nun ist es aber so, daß wir jetzt vom Kind getrennt sind, der Test kann also so nicht mehr durchgeführt werden. Bislang war ein Heimflug für meine Frau, auch aus finanziellen Gründen, nur ca. alle 2 bis 3 Jahre möglich. Jetzt kommt ein kurzfristiger Flug erst recht nicht mehr in Frage, denn es haben sich, wie schon erwähnt, bereits viele Arztkosten angehäuft, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu kommen die laufenden Kosten für die Verpflegung des Babys. Solange das Kind nicht hier bei uns ist, gibt es natürlich auch weder Eltern- noch Kindergeld noch irgend eine Unterstützung. Die Kosten für den Test selbst in Höhe von mehreren hundert Euro soll ich wohl auch noch selbst tragen.
Sollte für die Ausräumung der Zweifel also ein weiterer Aufenthalt notwendig sein, sehe ich dazu in den nächsten Monaten oder sogar 1-2 Jahren keine Möglichkeit. Wenn es jedoch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder aber einen Gesetzestext gäbe, wonach z. B. eine eidesstattliche Versicherung erforderlich aber auch ausreichend ist, dann erledige ich das gerne innerhalb weniger Tage. Deshalb wiederhole ich hier noch mal meine Bitte, entsprechende Stellen zu zitieren und Fakten zu nennen. Mit irgendwelchen Spekulationen kann ich leider überhaupt nichts anfangen und werde auch nicht weiter darauf eingehen. Mich interessiert einzig, ob es eine Rechtsgrundlage für eine Versagung des Passes gibt bzw. mit welchen Mitteln dieser begegnet werden kann.
Vielen Dank für das Verständnis.