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Einreise Baby mit deutschem Vater (Gelesen: 11.604 mal)
Eduard
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Antwort #30 - 26.06.2008 um 14:35:19
 
Bei komplikationsloser Schwangerschaft kann man bis etwa zu 35. Woche fliegen. Zu dem anderen, naja es wirft sicher Fragen auf, und man kann vermuten, dass uns etwas verheimlicht wird (oder vielleicht  ist es nur die Ehefrau, die etwas verheimlicht?) Wir haben aber nicht genug Fakten, um das zu entscheiden.

Eduard
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Antwort #31 - 26.06.2008 um 14:47:21
 
Eduard schrieb am 26.06.2008 um 14:35:19:
Bei komplikationsloser Schwangerschaft kann man bis etwa zu 35. Woche fliegen.  

Das ist richtig, solange einem die Airline auch mitnimmt.

Aber dann ist das wieder unschlüssig:
hochsaler schrieb am 26.06.2008 um 06:42:58:
Zum Zeitpunkt der Abreise waren wir uns selbst über die Schwangerschaft nicht sicher  


Vielleicht liefert uns der TS noch Infos, um die Spekulationen zu beenden.

trixie
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Antwort #32 - 28.06.2008 um 09:51:02
 
Muleta schrieb am 25.06.2008 um 09:33:16:
Die Einreise nach Deutschland ist doch überhaupt nicht das Problem - das Kind wird nicht alleine in Zurückweisungshaft genommen. Das Problem ist doch eher, wie das Kind in ein Flugzeug nach Deutschland kommt: ohne Pass und ggf. Visum wird es an dieser Stelle scheitern.

Genau so sehe ich das auch. Und deshalb war ja die Frage, welche Papiere es braucht, evtl. auch ohne deutschen Pass.

trixie schrieb am 26.06.2008 um 10:21:06:
Auch in ärmen Ländern geht eine schwangere Frau zum Arzt, vor allem wenn die Kosten bezahlt werden können.

Das ist sicher die deutsche Mentalität: Man hat ja eine Krankenversicherung, also geht man auch zum Arzt. Viele Ausländer machen das sicher auch so, wenn sie erst mal in den Genuss der Krankenversicherung gekommen sind.
Aber ich denke, das hängt doch stark von der Herkunft ab. In einem wirklich armen Land geht niemand zum Arzt, wenn es nicht unbedingt sein muß, weil die Mittel dafür einfach fehlen bwz. die Familie hungern muss oder Schulden gemacht werden müssen. Außerdem geht dort niemand alleine zum Arzt, denn außer Behandlungen und Verschreibungen macht der gar nichts. Die Medikamente, Verbandszeug, Essen etc. müssen alle von den mitgebrachten "Helfern" besorgt werden. Und jemand mit diesen Erfahrungen soll dann hier plötzlich allein 20km zur nächsten größeren Kreisstadt fahren, weil es entsprechende Fachärzte bzw. Krankenhäuser selbst hier auf dem flachen Land nicht gibt? Und im Ausland ist die deutsche Krankenversicherung erst recht kein "Allheilmittel", die übernimmt nämlich generell nur Kosten im EU-Ausland, darüberhinaus wird es schon schwierig bis unmöglich.

Eduard schrieb am 26.06.2008 um 13:32:39:
Auch wenn ich immer noch nicht verstehe, auf welcher Rechtsgrundlage selbst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten hier der Reisepass verweigert wird, ist es sicher erfolgversprechender, die Verdachtsmomente der Botschaft mit entsprechenden Mitteln zu entkräften, statt auf der Beweiskraft der Geburtsurkunde herumzureiten.

Da stimme ich ja voll und ganz zu. Allerdings ist die Frage, wie das geschehen könnte.

Dazu noch eine kurze Anmerkung zu der Vaterschaftsanerkennung, die hier auch schon genannt wurde, für uns als verheiratetes Paar aber natürlich nicht möglich ist. Auf der Suche nach diesem Begriff fand ich etliche Urteile, wo es auch Zweifel an der Vaterschaft gab. Aber die Richter entschieden, dass die Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall gültig ist, auch wenn sie von einem offensichtlich "wildfremden" Mann vorgenommen wurde, der weder Frau noch Kind vorher je gesehen haben konnte (Deutschland nachweislich nicht verlassen).

Und noch mal als Hinweis, alle Forderungen des Merkblattes der Botschaft hatten wir bereits komplett erfüllt, z. B. persönliches Erscheinen. Dass ein Mutterpass benötigt würde, steht übrigens nicht auf dem Merkblatt!

Wenn ich also das Problem auch mit einer Unterschrift beenden könnte, hätte ich das ja auch längst getan. Tatsächlich hat man mir auch zuerst am Schalter der Botschaft angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dazu hatte ich mich sofort bereiterklärt, aber die Mitarbeiter haben dann wieder einen Rückzieher gemacht.

Als zweites hat man mir dann eine Echtheitsprüfung der Dokumente angeboten. Auch hier hatte ich bereits eingewilligt, denn bei schnellstmöglicher Durchführung hätte das eine zusätzliche Wartezeit von maximal 2 bis 4 Wochen bedeutet. Doch hier gab es einen erneuten Rückzieher.

Schließlich hat man die auch hier schon erwähnten medizinischen Tests vorgeschlagen. Aber diese konnten nicht mehr durchgeführt werden. Denn sie sollten, wenn vielleicht auch nicht in den Räumen der Botschaft dann doch unter Aufsicht des/der Beamten durchgeführt werden. D. h., es wäre ein weiterer Termin von Mutter und Kind in der Hauptstadt erforderlich gewesen, das erforderliche Material hätte in Deutschland bestellt und wieder eingeschickt werden müssen. Insgesamt wäre der erwartete Zeitrahmen also ca. 3 Monate gewesen.

Nun ist es aber so, daß wir jetzt vom Kind getrennt sind, der Test kann also so nicht mehr durchgeführt werden. Bislang war ein Heimflug für meine Frau, auch aus finanziellen Gründen, nur ca. alle 2 bis 3 Jahre möglich. Jetzt kommt ein kurzfristiger Flug erst recht nicht mehr in Frage, denn es haben sich, wie schon erwähnt, bereits viele Arztkosten angehäuft, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu kommen die laufenden Kosten für die Verpflegung des Babys. Solange das Kind nicht hier bei uns ist, gibt es natürlich auch weder Eltern- noch Kindergeld noch irgend eine Unterstützung. Die Kosten für den Test selbst in Höhe von mehreren hundert Euro soll ich wohl auch noch selbst tragen.

Sollte für die Ausräumung der Zweifel also ein weiterer Aufenthalt notwendig sein, sehe ich dazu in den nächsten Monaten oder sogar 1-2 Jahren keine Möglichkeit. Wenn es jedoch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder aber einen Gesetzestext gäbe, wonach z. B. eine eidesstattliche Versicherung erforderlich aber auch ausreichend ist, dann erledige ich das gerne innerhalb weniger Tage. Deshalb wiederhole ich hier noch mal meine Bitte, entsprechende Stellen zu zitieren und Fakten zu nennen. Mit irgendwelchen Spekulationen kann ich leider überhaupt nichts anfangen und werde auch nicht weiter darauf eingehen. Mich interessiert einzig, ob es eine Rechtsgrundlage für eine Versagung des Passes gibt bzw. mit welchen Mitteln dieser begegnet werden kann.

Vielen Dank für das Verständnis.
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« Zuletzt geändert: 28.06.2008 um 10:08:24 von hochsaler »  
 
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Antwort #33 - 28.06.2008 um 10:46:56
 
hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Allerdings ist die Frage, wie das geschehen könnte.

Ein DNA-Test für Mutter und Kind kann problemlos aus der Ferne über die Botschaft laufen.
Eine ärztliche Bescheinigung, dass Deine Frau kürzlich ein Kind geboren hat, ist machbar.
thom
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Antwort #34 - 28.06.2008 um 10:56:37
 
Du schreibst viel, versuchst zu erklären/aufzuklären, trotzdem bleiben die Zweifel bestehen, weil deine Aussagen nicht unbedingt schlüssig sind.

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
In einem wirklich armen Land geht niemand zum Arzt, wenn es nicht unbedingt sein muß, weil die Mittel dafür einfach fehlen bwz. die Familie hungern muss oder Schulden gemacht werden müssen. Außerdem geht dort niemand alleine zum Arzt, denn außer Behandlungen und Verschreibungen macht der gar nichts. Die Medikamente, Verbandszeug, Essen etc. müssen alle von den mitgebrachten "Helfern" besorgt werden.

Diese Verallgemeinerung dürfte doch nicht auf deutsch-verheirate im Ausland zutreffen, wenn du hier selber schreibst:
hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
es haben sich, wie schon erwähnt, bereits viele Arztkosten angehäuft,  

Dann wäre doch ein weiterer Beweis gegeben, dass man deine Frau in der Schwangerschaft medizinisch betreut hat.

Genauso wenig ist es für mich verständlich, dass die Mutter ihr Baby in der Heimat zurück läßt, weil es Schwierigkeiten mit dem Pass gibt.
Statt noch drei Monate im Heimatland zu verweilen, bis der Test gemacht ist, nimmt sie es jetzt in Kauf, ihr Kind die nächsten Jahre nicht mehr zu sehen.

Sorry! Das kann ich einfach nicht verstehen.

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Die Kosten für den Test selbst in Höhe von mehreren hundert Euro soll ich wohl auch noch selbst tragen.

Keiner wird bei seinem Kind die Frage stellen, welchen finanziellen Aufwand er betreiben muss, damit der Nachweis des eigenen Kindes erbracht ist, zumal du ja das fehlende Eltern- und Kindergeld beklagst. Die Kosten des Testes wären innerhalb von ein paar Monaten wieder in deiner Brieftasche.

Dieser Weg des Tests wäre doch der einfachere und schnellere gewesen.

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Dass ein Mutterpass benötigt würde, steht übrigens nicht auf dem Merkblatt!

... aber sicherlich der Hinweis, dass weitere Unterlagen gefordert werden können.

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Als zweites hat man mir dann eine Echtheitsprüfung der Dokumente angeboten. Auch hier hatte ich bereits eingewilligt, denn bei schnellstmöglicher Durchführung hätte das eine zusätzliche Wartezeit von maximal 2 bis 4 Wochen bedeutet. Doch hier gab es einen erneuten Rückzieher.

Warum hattest du hier keinen formlosen Antrag gestellt?

Unabhängig davon, ob es rechtens ist oder nicht, dass die Botschaft keinen Reisepass ausstellt, hat sie diesen erst einmal verweigert. Dir bleibt letztendlich nur noch der Rechtsweg offen, auch wenn das Verhalten der Botschaft nicht rechtens sein sollte.

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Antwort #35 - 28.06.2008 um 11:29:18
 
trixie schrieb am 28.06.2008 um 10:56:37:
Warum hattest du hier keinen formlosen Antrag gestellt?

Danke für den Tipp, auch wenn es der einzige Satz im ganzen Posting war, der endlich auf meine konkrete Frage einging.
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Antwort #36 - 28.06.2008 um 12:04:34
 
ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
es gibt Frauen, die keinen Arzt aufsuchen, weil sie schwanger sind.  

Da magst du Recht haben, aber der TS schreibt doch selber, dass er bisher schon hohe Arztkosten gehabt hat. Ergo gibt es jemanden, der die Schwangerschaft beweisen kann.

ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
Für die letzte Geburt flog ich 3 Wochen vorher nach Afrika. Dort erhielt ich vom Krankenhaus ein Zettelchen in dem stand: Mrs XY has born a baby

OK! Und wie hat es dann mit dem Ausstellen des Reisepasses funktioniert?

ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
Im Ausland lebt man einfach anders und die deutschen Sitten sind wirklich nicht so wichtig.  

Auch das ist richtig! Doch wenn man in Deutschland leben möchte, sind eben deutsche Gesetze, Vorgaben usw. einzuhalten. Das dürfte auch dem TS bekannt sein.

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Antwort #37 - 28.06.2008 um 12:20:48
 
hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
...


mir wird das langsam zu unübersichtlich, daher fasse ich mal kurz zusammen (möge dann berichtigt werden):

- Kind im Ausland geboren.
- Vater (dt.) mit Mutter zum Ztpkt d Geburt verh
- GebUrkunde (StA Berlin) liegt vor
- Botschaft stellt kein Reisedokument f Kind aus

Dazu wäre anzumerken:
- das Kind ist dt.
- die GebUrkunde beweist die Verwandtschaftsverhältnisse
- die inhaltliche Richtigkeit der GebUrk könnte zwar überprüft, aber nur gerichtlich geändert werden.

Die Botschaft ist offensichtlich der Ansicht, dass das tatsächlich existierende Kind nicht von der angeblichen KiMu abstammt (recht häufig vorkommender Fall in bestimmten Ländern...)

Lösungsmöglichkeiten:

- DNA-Test bzgl. Mutter und Kind (sehr zuverlässig)
- Nachweis über eine kürzlich beendete Schwangerschaft (naja, wer sich damit zufrieden gibt...)
- Klage auf Erteilung eines Kinderreisepasses am zuständigen VG
- Kind bleibt wo es ist

Das war's. Such Dir eine Variante aus. Alle anderen Erwägungen dürften besser ins Userforum passen.

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Antwort #38 - 28.06.2008 um 19:40:30
 
Muleta schrieb am 28.06.2008 um 12:20:48:
die inhaltliche Richtigkeit der GebUrk könnte zwar überprüft, aber nur gerichtlich geändert werden


Der abgeschlossene Geburteneintrag als solcher kann in der Tat nur durch das Amtsgericht geändert werden. Sein Inhalt kann aber m.E. auch ohne gerichtliche Entscheidung unbeachtlich sein bzw. werden, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit geführt wird, was auch in einem Verwaltungsverfahren (hier einschl. Visumverfahren) oder in einem Verwaltungsrechtsstreit erfolgen kann.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #39 - 28.06.2008 um 21:01:30
 
tapir schrieb am 28.06.2008 um 19:40:30:
Sein Inhalt kann aber m.E. auch ohne gerichtliche Entscheidung unbeachtlich sein bzw. werden, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit geführt wird, was auch in einem Verwaltungsverfahren (hier einschl. Visumverfahren) oder in einem Verwaltungsrechtsstreit erfolgen kann.


womit sich das Problem, so oder so, auf die Frage der Beweislast reduziert... (wenn man denn den Rechtsweg gehen will/muss).

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Antwort #40 - 29.06.2008 um 07:03:27
 
Muleta schrieb am 28.06.2008 um 12:20:48:
...
Lösungsmöglichkeiten:

- DNA-Test bzgl. Mutter und Kind (sehr zuverlässig)
- Nachweis über eine kürzlich beendete Schwangerschaft (naja, wer sich damit zufrieden gibt...)
- Klage auf Erteilung eines Kinderreisepasses am zuständigen VG
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Danke, diese Art Informationen wollte ich eigentlich von Anfang an.
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