Zuerst einmal ein Hallo an alle Forenbesucher. Ich habe mich hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Falls das Thema jedoch in einer anderen Rubrik besser aufgehoben wäre, bitte ich den Administrator, es dorthin zu verschieben.
Hier die Vorgeschichte: Sohn wird als Kind eines Deutschen und einer Ausländerin während eines Auslandaufenthaltes geboren (2008). Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt.
Sicher denkt jetzt jeder, kein Problem, dann ist das Kind doch auch Deutscher. Aber genau hier beginnt auch schon das Problem. Da die Behörden in dem Land sehr schlampig arbeiten und Korruption weit verbreitet ist, macht die zuständige Botschaft u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend und verweigert die Ausstellung eines deutschen Reisepasses.
Und damit nun zu meiner Frage. Aber bitte hier keine Spekulationen und auch keine Ratschläge bezüglich des deutschen Passes. Daran arbeite ich weiter und ergreife evtl. auch rechtliche Schritte. Nur dauert das alles sehr lange Zeit.
Meine einzige Frage lautet daher, welche Möglichkeiten es für das Kind gibt, trotzdem schnellstmöglich nach Deutschland einzureisen. Wir, die Eltern, haben unseren Wohnsitz in Deutschland und keinen Wohnsitz im Heimatland meiner Frau! Das Kind hat auch einen gültigen ausländischen Reisepass.
Allerdings hat in einem ähnlichen, mir bekannten Fall die Botschaft auch die Ausstellung eines Visums verweigert, weil das Kind ja auch deutsch wäre und Deutschen kein Visum ausgestellt werden könne. Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. Die Geburtsurkunde ist wohl auch nicht ausreichend für einen Grenzübertritt.
Was braucht das Kind also genau für eine Einreise nach Deutschland? Gibt es auch vom Auslandsstandesamt in Berlin eine Abschrift aus dem Geburtenbuch und genügt diese für den Grenzübertritt? Oder braucht es gar keinen Nachweis über die Staatsangehörigkeit und kann das Kind evtl. mit dem ausländischen Reisepass einreisen? Kann vielleicht die
ABH ein entsprechendes Dokument ausstellen?
Ich wäre für alle Vorschläge dankbar, am besten mit Angabe von Gesetzestexten oder Quellen. Gerne auch andere Varianten, die mir bislang nicht eingefallen sind.
Vielen Dank an alle.