seba23 schrieb am 23.06.2008 um 17:14:07:Wird die (doppelte?) Staatsbürgerschaft weitervererbt?
Die "doppelte Staatsangehörigkeit" als solche gibt es ja
gar nicht. Man hat eine Staatsangehörigkeit, ggf. auch
mehrere.
Für jede Staatsangehörigkeit richtet sich die Frage, ob und
wie diese an Nachkommen weitergegeben wird, nach dem
Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates, und zwar
in der Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des jeweiligen Ereignisses
gültig war. Zu diesen Ereignissen zählen nicht nur Erwerbs-
tatbestände, wie z.B. Geburten, sondern auch eventuelle
Verlusttatbestände. Bei manchen Staaten ist oder war z.B.
die Annahme einer anderen StA oder ein langjähriger Aufenthalt
in einem anderen Staat ein Verlustgrund für die Staatsange-
hörigkeit.
Ob die betreffende Person hier die italienische StA besitzt,
können letzlich nur die zuständigen italienischen Behörden
feststellen. In diesem Forum können wir das ohnehin kaum
beantworten, da es hier um
deutsches Recht geht.Also beim italienischen Konsulat im Aufenthaltsstaat einen
entsprechenden Antrag stellen.
seba23 schrieb am 23.06.2008 um 17:14:07:Es wurde aber damals ein Schreibfehler im Nachname der Geburtsurkunde gemacht und ein Buchstabe vergessen. Somit haben jetzt die Jüngeren alle einen „anderen“ Nachnahme. So konnte die italienische Staatsbürgerschaft nicht vererbt/beantragt werden.
So viel dürfte aber sicher sein: Die Staatsangehörigkeit ist
nicht vom Namen abhängig, sondern von der Abstammung.
Verschiedene Namensschreibweisen würden allenfalls
die Nachweisbarkeit der Abstammung erschweren.