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Neuer 90 Tage-Stempel bei Ein/Ausreise (Gelesen: 9.052 mal)
trixie
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Antwort #15 - 27.06.2008 um 13:01:13
 
slovenc schrieb am 27.06.2008 um 12:28:54:
dass die 90 tageaktuell zu sehen sind, d . h. vom tage an 6 monate zurück darf man sich 90 tage in der eu aufhalten.

Diese Aussage ist nicht richtig. Die Berechnung der 90 Tage innerhalb von 6 Monaten gehen von der ersten Einreise aus.

slovenc schrieb am 27.06.2008 um 12:28:54:
was ich allerdings nicht weiss ist, warum der reisepass gescannt wird.  

... damit man weiss ob man dich nicht schon in Deutschland im Hotel mit Vollpension erwartet. Zwinkernd

Die Daten der Ein- und Ausreise dürfen m. W. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert werden.

trixie
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slovenc
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Antwort #16 - 27.06.2008 um 13:03:53
 
[quote author=trixie link=1214148256/15#15 date=1214564473]

Diese Aussage ist nicht richtig. Die Berechnung der 90 Tage innerhalb von 6 Monaten gehen von der ersten Einreise aus.


das hat mir der grenzbeamte anders gesagt. vom tage an genau 6 monate zurück. in dieser zeit dürfen es max. 90 tage sein.

oder er wusste es nicht richtig.
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trixie
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Antwort #17 - 27.06.2008 um 13:21:42
 
slovenc schrieb am 27.06.2008 um 13:03:53:
das hat mir der grenzbeamte anders gesagt. vom tage an genau 6 monate zurück. in dieser zeit dürfen es max. 90 tage sein.

oder er wusste es nicht richtig.  


Hierzu gibt es einige Beiträg im Board, wo dies besprochen wurde. Experte "Daddy" hat m. W. erst vor kurzem wieder einen Beitrag zu diesem Thema verfasst. Einfach mal suchen. Zwinkernd

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Antwort #18 - 27.06.2008 um 19:50:27
 
slovenc schrieb am 27.06.2008 um 13:03:53:
das hat mir der grenzbeamte anders gesagt. vom tage an genau 6 monate zurück. in dieser zeit dürfen es max. 90 tage sein.

oder er wusste es nicht richtig.  

Hi...

Ich denke mal, dass der slowenische Kollege sich etwas vertan hat und ein ziemlich eindeutiges Urteil des EuGH (Fall Bot) nicht kannte.

Fakt ist, dass der Bezugszeitraum und somit die 90 Tage Aufenthaltsdauer am Tag der ersten Einreise festgemacht wird und nach vorwärts gerechnet wird ... man muss nur berücksichtigen, für welche Staatsangehörige die Bezugszeitraum zu beachten ist Zwinkernd

Und da ich ab und an etwas "faul" bin .... >>hier<< findest du ein wunderschönes Rechenbeispiel  Durchgedreht

Daddy

BTW ... vielleicht sollte man den slovenc- Part abtrennen
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Antwort #19 - 29.06.2008 um 16:19:14
 
Hallo Forum-Mitglieder,

ich kann Daddys Aussagen nur bestätigen. Seit dem Gerichtsurteil des EuGH "BOT" vom 03.10.2006 (Az. C-241/05) wird die Vorwärtsberechnung angewandt. Beispiele wurden hier auf anderen Seiten genügend erläutert.

Die Frage könnte natürlich sein, wann der slowenische Grenzbeamte die Aussage getätigt hat. Sollte die Ausage vor dem "Bot-Urteil" getroffen worden sein, wäre sie zum damaligen Zeitpunkt richtig gewesen. Bis zur Klärung durch das "BOT"-Urteil war die Berechnung entsprechend der Rückrechnung von 6 Monaten ab dem Tag der Feststellung des Reisenden.

Trotzdem: Seit dem Urteil des EuGH bezüglich der Berechnung der Aufenthaltszeit wird der Bezugszeitraum mit der ersten Einreise ausgelöst. Also Vorwärtsberechnung, ab dem Tag der Einreise.

Wer eine genaue Berechnung eines Bezugszeitraum möchte, kann gerne eine PN schicken.

Gruß an alle......
und ich denke 2:1 für Deutschland
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Antwort #20 - 29.06.2008 um 19:26:28
 
die aussage des grenzbeamten ist im juni 2008 erfolgt
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Antwort #21 - 30.06.2008 um 07:55:09
 
slovenc schrieb am 29.06.2008 um 19:26:28:
die aussage des grenzbeamten ist im juni 2008 erfolgt

... und war somit leider definitiv falsch.

Nochmals zum besseren Verständnis ... den Tag der ersten Einreise nehmen, auf dem Kalender ein halbes Jahr nach vorwärts markieren... in dieser Zeit sind die 90 Tage drin... ein nahtloser Übergang in das nächste Halbjahr ohne erneute erste Einreise ist nicht drin ...

Daddy
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