vnn schrieb am 22.06.2008 um 13:39:40:Aber dievoraussetzungbei § 9(2) Nr3( er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs) sind nicht erfüllt.
Die Forderungen in § 9
AufenthG sind Forderungen, die für die Erteilung einer
NE zu erfüllen sind, nicht für die Erteilung des Daueraufenthalt-EG. So ist auch die Forderung aus § 9 (2) Nr. 3
AufenthG eine Forderung, die sich auf die Erteilung einer
NE bezieht.
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind in der Tat keine 60 Monate Rentenbeiträge gefordert. Für den Daueraufenthalt-EG ist einzig und allein die Vorschrift des § 9c Satz 1 Nr. 2
AufenthG einschlägig.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zur Frage nachzuweisender Rentenbeiträge im Kontext der Erteilung des Daueraufenthalts-EG. Sie erläuter, wie diese Vorschrift und der darin enthaltene Verweis auf § 9 (2) Nr. 3
AufenthG zu lesen und zu interpretieren ist:
Zitat:Der Ausländer muss eine angemessene Altersversorgung nach § 9c Satz 1 Nr. 2
AufenthG nachweisen.
Die Prüfung der angemessenen Altersversorgung ist prognostischer
Natur; nicht notwendig ist, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung,
sondern im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben
über eine
angemessene Altersversorgung verfügt. Hierbei können neben erworbenen Anwartschaften
inländischer Träger auch Anwartschaften ausländischer Träger berücksichtigt
werden, sofern nur so eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt werden
kann.
Der in § 9c Satz 3 AufenthG enthaltene Verweis auf § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
AufenthG beinhaltet keine Regelanforderung, sondern ist als Obergrenze zu verstehen So lautet die Antwort auf Deine Frage
vnn schrieb am 22.06.2008 um 13:39:40:Kann er Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen und auch kriegen ?
Beantragen kann er sowieso, kriegen wohl auch, wenn alle weiteren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Viel Erfolg!
=schweitzer=