Hallo Gemeinde,
mich interessiert die Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland, da ich kürzlich las:
Zitat:Die Frage der Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland wird [..] überbewertet, weil ein völlig falsch verstandener Automatismus von
'doppelte StA oder längerer Aufenthalt -> Zumutbarkeit im Ausland'
angenommen wird, der überhaupt nicht existiert.
Doppelte StA und/oder längere Aufenthalte sind die Grundvoraussetzung, um überhaupt mit der Zumutbarkeitsprüfung anfangen zu können.
Genau einen solchen Automatismus habe ich auch angenommen
und frage daher lieber konkreter:
Ist eingebürgerten Deutschen, die hier geboren,
aber in der Kindheit/Jugend eine Dekade im Land des Ehepartners verbracht haben,
jedoch seit ihrem 16 Lebensjahr (wieder) in Deutschland leben
die wirtschaftliche und soziale Integration in der ehemaligen Heimat zumutbar?
Für das Lesen und Antworten dankend
grüßt
rätselnde Sanija.