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Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ? (Gelesen: 1.252 mal)
elle-wolke
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ?
18.06.2008 um 14:25:07
 
Hallo liebe Leute,
bin froh ab heute "mitspielen" zu dürfen.... Zwinkernd.

Ich habe eine Frage zum Thema:

Die Studienzeit wird zur Hälfte eingerechnet und was ist mit dem Jahr einer Au-Pair Tätigkeit? Wird das Jahr anerkannt dazu oder nicht?
Währe für mich sehr wichtig, da ich mein Studium im September-Oktober abschliesse und könnte eventuell mit NE-Verfahren jetzt direkt starten.

Danke.
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ?
Antwort #1 - 19.06.2008 um 07:47:56
 
nein, Au-Pair-Zeit wird nicht mit angerechnet
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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