Ich habe in meiner Beratungspraxis schon viel gehört, aber noch nicht, dass ene natürliche Person eine Abschiebungsverfügung beantragt hätte. - Den Erlass einer einstweiligen Verfügung/Anordnung, ja - dafür gibts auch eine Rechtsgrundlage.
Mich würde allein schon interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage Du so ein Verfügung beantragen können solltest und auch, welches denn die Konsequenzen für Dich sein könnten, wenn Deinem "Antrag" von behördlicher Seite nicht stattgegeben würde oder werden könnte.
Dann ist da in Deinem konkreten Fall noch die Tatsache, dass Dein Ex-Mann offenbar noch das Sorgerecht über sein deutsches Kind hat.
In seinem falle sind so viele Straftatbestände zusammengekommen, dass genügend Gründe für eine Ausweisung bestünden. Würde eine Ausweisung verfügt (und das wäre
IMHO insbesondere allein Sache der Behörde) und Dein Ex würde nicht freiwillig ausreisen, dann käme faktisch folgerichtig eine Abschiebung in Betracht. - Zu prüfen wäre vorab, inwieweit er mit Blick auf das Sorgerecht aber besonderen Ausweisungschutz genießt - dieser könnte eine Ausweisung bzw. Abschiebung dann ausschließen!
Ich wüsste nicht, was Du mit einem "Antrag auf Erlass einer Abschiebungsverfügung" da "bewegen" oder "beinflussen" können solltest.
Wenn hier nicht noch ein wirklicher Experte eine "zündende Idee" hat, wird Dir nichts anderes bleiben, als Deine Anwältin noch einmal zu kontaktieren. Stelle ihr doch einfach mal die Fragen, die ich hier aufgeworfen habe. Auf die Antworten wäre ich überaus gespannt ...
=schweitzer=