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Leute, Hilfe!!! (Gelesen: 2.115 mal)
annawlad
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16.06.2008 um 08:48:21
 
Hallo,

ich brauche dringend Hilfe oder zumindest eine Information. Ich bin Lehrerin in Tschechien seit 2007, im Maerz ging ich fuer 4 Tage nach Deutschland (laut den erhaltenen Informationen berechtigte mein Visum die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland). Kurz nach der Grenze kommt die Kontrolle...und ich kriege eine unbefristete Einreisesperre fuer Deutschland. Die Polizisten sagten mir, mein Fall ist zu winzig, um bis zu Gericht zu kommen.
Erst jetzt, als ich wollte mein tschechisches Visum verlaengern lassen, hat es sich ergeben, dass ich Einreisesperre fuer alle Schengenerstaaten habe...
Ich verstehe gar nichts, in den in der Polizei erhaltenen Dokumenten steht nur Einreisperre fuer Deutschland.

Bitte, was kann ich tun? Ich bin keine Verbrecherin! Ich hatte bis jetzt nur gute Verhaeltnisse zu Deutschland. ich bin villeicht die Einzige, die deutsche Sprache liebt!
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Mono
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Antwort #1 - 16.06.2008 um 10:22:48
 
Einreisebedenken deutscher Behörden gegen einen Ausländer werden grundsätzlich mit unbefristeter Wirkung im deutschen Ausländerzentralregister eingetragen. Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens darf Ausländern, die von einem der Vertragsstaaten zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind, die Einreise in das Hoheitsgebiet des Schengener Übereinkommens nicht gestattet werden. Die nationalen Ausschreibungen aller Schengen-Mitgliedsstaaten werden im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.

Du kannst jedoch die Befristung bzw. Löschung von Einreisebedenken beantragen bei der Behörde, die die Eintragung gegen dich veranlasst hat. Um zu erfahren, wer das Einreiseverbot veranlasst hat, kannst du dich mit diesem Formblatt

www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/FAQ__/datei__einrei...

an das

Bundesverwaltungsamt
- Ausländerzentralregister -
Postfach 68 01 69 
50728 Köln

wenden. Dort werden Einreiseverbote zentral gespeichert.

Wenn dein Antrag auf Verlängerung deines Visums für Tschechien aufgrund einer Ausschreibung im SIS abgelehnt wurde, kannst du ein Auskunftsersuchen nach Art. 109 SDÜ an folgende Stelle richten:

Bundeskriminalamt
SIRENE Deutschland (ZD12)
Thaerstr. 11
65173 Wiesbaden

Mono
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Daddy
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Antwort #2 - 17.06.2008 um 21:14:13
 
annawlad schrieb am 16.06.2008 um 08:48:21:
Erst jetzt, als ich wollte mein tschechisches Visum verlaengern lassen, hat es sich ergeben, dass ich Einreisesperre fuer alle Schengenerstaaten habe... 


Hi ...

Mal wieder ein Fall, den es nicht geben sollte ... aufgrund deines CZ- AT kann es eigentlich nur eine Einreisesperre (11 AufenthG) für D aufgrund der Zurückschiebung geben und keine SIS- Ausschreibung...
Bei der veranlassenden Behörde die Befristung beantragen und die SIS- Auschreibung hinterfragen ...

Daddy

BTW... wie lautet der exakte Name deines CZ- AT und wie lange war / ist er gültig?
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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annawlad
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Antwort #3 - 18.06.2008 um 08:11:20
 
Danke,

mein jetziges tschechische Visum ist auf 10 Monate befristet, Typ D. Das Visum ist also bis 30.Juni. Danach werde ich noch eine Aufenthaltserlaubnis fuer 20 Monate hoechstens bekommen. Wenn ich aber dieses Problem waehrend der Zeit nicht loese, muss ich raus...

Die Frage ist jetzt, ob die Behorde sich eilen lassen...schliesslich habe ich alle Beweise dafuer, dass ich nur fuer 4 tage nach Deutschland ging, nur zu Besuch, ich habe ja mein festes Job in Tschechien.

Ich hoffe...sehr
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Daddy
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Antwort #4 - 18.06.2008 um 08:28:06
 
Ok ...

Ein nationales Visum Typ D (unabhängig der Gültigkeitsdauer) ist kein schengenwirksamer AT ... ergo unerlaubte Einreise / illegaler Aufenthalt, Zurückschiebung, Einreisesperre für D...

Die SIS- Ausschreibung ist m. E. nicht möglich, da ein nationaler AT eines Mitgliedsstaates vorliegt ... aber dazu hat Mono oben etwas geschrieben, ich empfehle seinem Weg (Auskunftsersuchen) zu folgen...

Daddy
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