Hallo,
sorry das ich hierzu ein eigenes Thema aufmache, aber ich konnte in keinen anderen Thread Antworten zu meinen Fragen finden.
Hintergrund ist folgender das ich im September 07 die Einbürgerung beantragt habe und im Dezember 07 die Zusicherung erhalten habe. Daraufhin habe ich die Ausbürgerung aus der mazedonischen
STAG bentragt. Am 20.06 erhalte ich die Entlassungsurkunde und werde somit Staatenlos.
Ich reise in der Woche beruflich min. 2 mal innerhalb von Deutschland und ca. 1 mal für 1 - 2 Tage in Schengen Staaten. Teilweise sind auch Reisen in die USA notwendig.
1.) Kann ich einen Reiseausweis für Ausläder überhaupt beantragen ? Oder lehnt diesen die Ausländerbehörde evtl. ab ? Eine Bescheinigung meiner Firma samt Arbeitsvertrag aus dem meine Tätigkeit im Aussendienst ersichtlich ist stellen kein Problem dar.
2.) Lohnt sich ein Reiseausweis überhaupt ? Ich habe gelesen das die Ausstellung bis zu 6 Wochen dauert, somit könnten sich im positiven Fall sogar die Einbürgerung mit der Austellung überholen.
3.) Gibt es auch einen vorläufigen Reiseausweis, denn mir die Behörde sofort Ausstellen kann ? Gilt dieser Analog zum "regulären" Ausweis ?
4.) Brauche ich ein Visum für den Schengenraum oder gilt meine Niederlassungserlaubnis ?
5.) Kann ich meine Visa für die USA, GB etc. mit dem Reiseausweis weiterverwenden indem ich meinen alten und ungültigen Mazedonischen Pass mitnehme ?
6.) Gibt es Einbürgerungsrunden im LKR. Esslingen oder kann ich die Einbürgerungsurkunde nach Bearbeitung durch die Sachbearbeiterin erhalten ?
7.) Werden nach 7 - 8 Monaten alle Prüfungen am Verfassungsschutz etc. durchgeführt ? An meinen Lebensumständen hat sich nichts geändert, und ich denke auch nicht das die Behörden das anders sehen
Ich weiss das sind Fragen über Fragen, leider bin ich Beruflich zu 100% auf die Dokumente angewiesen und habe erst heute Erfahren das ich am 20.06 einen Termin für die Ausbürgerung habe.
Vielen Dank!