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Reiseausweis für Ausländer (Gelesen: 1.517 mal)
lyserg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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14.06.2008 um 23:54:32
 
Hallo,

sorry das ich hierzu ein eigenes Thema aufmache, aber ich konnte in keinen anderen Thread Antworten zu meinen Fragen finden.

Hintergrund ist folgender das ich im September 07 die Einbürgerung beantragt habe und im Dezember 07 die Zusicherung erhalten habe. Daraufhin habe ich die Ausbürgerung aus der mazedonischen STAG bentragt. Am 20.06 erhalte ich die Entlassungsurkunde und werde somit Staatenlos.

Ich reise in der Woche beruflich min. 2 mal innerhalb von Deutschland und ca. 1 mal für 1 - 2 Tage in Schengen Staaten. Teilweise sind auch Reisen in die USA notwendig.


1.) Kann ich einen Reiseausweis für Ausläder überhaupt beantragen ? Oder lehnt diesen die Ausländerbehörde evtl. ab ? Eine Bescheinigung meiner Firma samt Arbeitsvertrag aus dem meine Tätigkeit im Aussendienst ersichtlich ist  stellen kein Problem dar.

2.) Lohnt sich ein Reiseausweis überhaupt ? Ich habe gelesen das die Ausstellung bis zu 6 Wochen dauert, somit könnten sich im positiven Fall sogar die Einbürgerung mit der Austellung überholen.

3.) Gibt es auch einen vorläufigen Reiseausweis, denn mir die Behörde sofort Ausstellen kann ? Gilt dieser Analog zum "regulären" Ausweis ? 

4.) Brauche ich ein Visum für den Schengenraum oder gilt meine Niederlassungserlaubnis ?

5.) Kann ich meine Visa für die USA, GB etc. mit dem Reiseausweis weiterverwenden indem ich meinen alten und ungültigen Mazedonischen Pass mitnehme ?

6.) Gibt es Einbürgerungsrunden im LKR. Esslingen oder kann ich die Einbürgerungsurkunde nach Bearbeitung durch die Sachbearbeiterin erhalten ?

7.) Werden nach 7 - 8 Monaten alle Prüfungen am Verfassungsschutz etc. durchgeführt ? An meinen Lebensumständen hat sich nichts geändert, und ich denke auch nicht das die Behörden das anders  sehen Smiley

Ich weiss das sind Fragen über Fragen, leider bin ich Beruflich zu 100% auf die Dokumente angewiesen und habe erst heute Erfahren das ich am 20.06 einen Termin für die Ausbürgerung habe.

Vielen Dank!
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Adeel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.06.2008 um 13:15:53
 
hallo.
also ich habe gehört ob du kannst eine ersatz pass beantragen aber ich weis es nicht ob dass deutsche pass werde or was adress. brauche selber antwort für diese frage.
mfg
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Mick
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Antwort #2 - 25.06.2008 um 13:39:18
 
Hi,

lyserg schrieb am 14.06.2008 um 23:54:32:
1.) Kann ich einen Reiseausweis für Ausläder überhaupt beantragen ? Oder lehnt diesen die Ausländerbehörde evtl. ab ? Eine Bescheinigung meiner Firma samt Arbeitsvertrag aus dem meine Tätigkeit im Aussendienst ersichtlich ist  stellen kein Problem dar.

kannst Du beantragen und wird vermutlich auch klappen.
Da es immer eine Ermessenentscheidung ist: "vermutlich".

Zitat:
2.) Lohnt sich ein Reiseausweis überhaupt ? Ich habe gelesen das die Ausstellung bis zu 6 Wochen dauert, somit könnten sich im positiven Fall sogar die Einbürgerung mit der Austellung überholen.

Ja, die Lieferung dauert ein weng, aber für Eilfälle gibt es ....

Zitat:
3.) Gibt es auch einen vorläufigen Reiseausweis, denn mir die Behörde sofort Ausstellen kann ? Gilt dieser Analog zum "regulären" Ausweis ? 

...einen vorläufigen Reiseausweis. Achtung: Die ausländischen
Vertretungen fragen, welche Anforderungen bei Einreise mit
diesem Pass gestellt werden (USA).

Zitat:
4.) Brauche ich ein Visum für den Schengenraum oder gilt meine Niederlassungserlaubnis ?

NE reicht.

Zitat:
5.) Kann ich meine Visa für die USA, GB etc. mit dem Reiseausweis weiterverwenden indem ich meinen alten und ungültigen Mazedonischen Pass mitnehme ?

Da musst Du die USA'ler und GB'ler fragen, ned uns.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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