Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII? (Gelesen: 3.000 mal)
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
14.06.2008 um 11:48:21
 
Hallo,

also ich habe im Februar die Zusicherung der Deutschen für die Staatsbürgerschaft erhalten. Ich bin Studentin und beziehe noch BAfÖG. Bin dann sofort zu den Kroaten und hab die Ausbürgerung beantragt. Die meinten, dass ich so um Weihnachten rum von denen Bescheid kriege!
Ich mache aber gerade Diplom (Architektur)  und werde im Oktober fertig.
Was ist, wenn ich dann keinen Job finde. Brauche ja auch danach erstmal Zeit ein Portfolio zu erstellen und mich zu bewerben. Und wenn ich dann so schnell arbeit kriege, langfristige Arbeitsverträge sind auch nicht mehr üblich in der Branche!
Was mache ich dann und wie stehen dann noch meine Chancen auf eine endgültige Einbürgerung!?

Liebste Grüße und schon mal Danke!

Vlama
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #1 - 19.06.2008 um 18:02:15
 
hm...ich weiß nicht wie ich das allgemeine Schweigen zu meiner Frage deuten soll!

Ich formuliere diese etwas konkreter: wenn ich direkt nach meinem Studienabschluss kein Job finde und mich Arbeitslos melde, ALG2 beziehe und mich aber um einen Job bemühe, gilt dann diese Arbeitslosigekit als nicht selbst verschuldet?

Grüße
Vlama
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #2 - 19.06.2008 um 18:28:24
 
Ggfs wäre noch wichtig, nach welchem Paragraphen du eingebürgert wirst. Bei einer "Anspruchseinbürgerung" (und das sieht ein bißchen so aus, wegen Status STUDENT) sieht's immer besser aus als bei einer "Ermessenseinbürgerung"

siehe zB hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/starvwv.htm
unter 85.1.2
Ich denke mal, dass bei einem abgeschlossenen Architektur-Studium da zumindest eine leidlich positive Prognose gestellt werden kann. Im Zweifel ist vermutlich höchstens noch das "Bemühen" um einen Arbeitsplatz nachzuweisen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #3 - 19.06.2008 um 19:00:35
 
Vielen Dank für die Antwort! Bin jetzt ein wenig beruhigt, weil ich dachte, die Mühe könnte umsonst gewesen sein, weil ich 3 Monate "zu früh" mit dem Studium fertig werde.

Ich glaube, weiss es aber nicht genau, dass es sich bei mir um eine Ansprüchseinbürgerung handelt. Habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, seit 3 Jahren beim Zeitpunkt des Antrages. Ich musste auch keinen Sprachtest machen. Als Einkommen habe ich mein Bafögbecheid abgegeben und der Wohnsitz ist bei den Eltern. Also habe ich die Zusicherung gekriegt!

Danke nochmal für die Antwort!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #4 - 20.06.2008 um 13:11:04
 
VlaMA schrieb am 19.06.2008 um 19:00:35:
Habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, seit 3 Jahren beim Zeitpunkt des Antrages.


Ggf. wäre es zweckmäßig gewesen, den Antrag schon vorher zu stellen und die Einbürgerungszusicherung für den Ablauf der Dreijahresfrist zu beantragen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #5 - 20.06.2008 um 15:09:40
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Welche Frist!?

Aber ich habe die Zusicherung ja schon in Februar gekriegt!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #6 - 22.06.2008 um 13:08:10
 
Hi!

Sorry, habe dieses Thema schlichtweg übsersehen.

Ich gehe mal davon aus, dass sich das Verfahren nach
§ 10 StAG richtet. Dann wäre zwar ein Bezug von
öffentlichen Mitteln nach SGB II oder SGB XII für
die Einbürgerung schädlich, aber nur dann, wenn
der Einbürgerungsbewerber das selbst zu vertreten
hat. Das Ende der Ausbildungszeit hat man mit
Sicherheit nicht selbst zu vertreten, ebenso wenig
wie eine dadurch bedingte Übergangszeit, bis man
den ersten Job bekommt.
Du wirst dann sicherlich belegen können, dass du
dich in ausreichendem Maße um eine Anstellung
bemühst. Das reicht jedenfalls aus, schlimmsten-
falls könnte sich das Verfahren ein wenig verzögern.
Abgeleht wird der Antarg deswegen sicherlich nicht!

Also in Ruhe erst mal das bereits laufende Entlassungs-
verfahren abwarten.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #7 - 23.06.2008 um 18:42:13
 
Vielen Dank, Ralf. Da wende ich mich doch nun viel erleichteter meiner Diplomarbeit zu!

Liebe Grüße

VlaMa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #8 - 24.06.2008 um 13:50:28
 
Ralf schrieb am 22.06.2008 um 13:08:10:
Das Ende der Ausbildungszeit hat man mit
Sicherheit nicht selbst zu vertreten, ebenso wenig
wie eine dadurch bedingte Übergangszeit, bis man
den ersten Job bekommt.
Du wirst dann sicherlich belegen können, dass du
dich in ausreichendem Maße um eine Anstellung
bemühst. Das reicht jedenfalls aus, schlimmsten-
falls könnte sich das Verfahren ein wenig verzögern.
Abgeleht wird der Antarg deswegen sicherlich nicht!


Es gibt allerdinfgs die Meinung, wonach man sich bereits in der Endphase des Studiums aktiv zu bewerben habe.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #9 - 25.06.2008 um 23:37:27
 
aber in der endphase meiner dilpomarbeit bin ich damit beschäftigt mein entwurf fertig zu machen, pläne und plotten, modell zu bauen und präsentation vorzubereiten!
bin froh wenn ich dann zeit zum schlafen habe, wie soll ich da auch noch ein portfolio/mappe fetig machen???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #10 - 26.06.2008 um 00:53:24
 
Oi ...
keine Panik schieben! Du bist bald Diplom-[**zensiert**] .. tschuligung -Architekt Zwinkernd Da wird man dich nicht gleich erschiessen, nur weil du nicht 6 Stunden nach Diplomerhalt einen Job hast. Locker bleiben! Bewerbungen schreiben etc reicht in der Regel aus. Grundsätzlich schaut die EBH auch ein bißchen auf die Perspektive und ein arbeitsloser Schuhputzer hat dann halt grundsätzlich schlechtere Karten als ein Architekt.

PS. nicht vergessen: immer schön nach HOAI abrechnen! Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
VlaMA
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zusicherung da, aber Diplom in Oktober und dann ALGII?
Antwort #11 - 26.06.2008 um 08:25:09
 
hey inge,

habe keine panik geschoben sondern nur auf die antwort von ulf reagiert!

liebe grüße and thx
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema