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i brauche hilfe (Gelesen: 2.650 mal)
sami28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Tunesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag i brauche hilfe
11.06.2008 um 11:48:21
 
Hallo zuzammen

ich habe alles hier gelesen was alles mit der abschibung zu tun hat und wollte ich euch fragen ob jemand mir hilfen kann.meine frau wurde um August  2007 ausgewesen,nur da mals wir waren noch nicht verheiratet,wir haben danach
in Tunesien geheiratet, Sie war hier in D fast 5 monaten ilegal,Sie hat schon besuch visum gehabt aber war von 1 März bis 21 März 07 gültig,nun sie wurde eimal
kontroliert und dann war Sie 2 wochen beim abschibunghaft ,aber sie ist freiwillig nach hause geflugen und ich habe selbe die flug ticket gekauft und nach die abschibunghaft war Sie 2 vochen bei mir und dann ist sie geflugen,gestern habe ich die ABH angerufen und wollte ich fragen ob Sie eine spere bekommen,kommt die antwort mit ja und das war unbefristit aber wir können die sperre aufheben,und wir mussen einfach ein brief schreibin und zu ABH schiken aber mußt meine frau unterschreiben,wollte ich jetz fragen ob jemand mir beim schreibin hilfen kann weil ich kann leider nicht gut Deutch schreibin,und ich habe keine ahnung was ich schreibin muß.meine frau macht jetz in Tunesien ihre sprachdeutsche kurs,und ich wollte wissen ob sie jetz ihre visum schon eintragen darf oder sollen wir warten bis die spere gelöcht werden?wollte ich noch wissen wie lange die einresesperre werd augehoben?muss ich auch was zahlen?
PS:ich bin auch tunesier und ich hab niderlaßungerlaubnis seit 3 jahre.ich werde sehr dankbar wenn sie mir hier hilfen.

vielen dank
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theduckface
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.06.2008 um 12:01:58
 
Hallo,

für meinen Mann haben wir, nach Angaben des Sachbearbeiters, nur einen kurzen formlosen Antrag geschrieben, bei der Anrede jeweils die Form nehmen, die auf euren Sachbearbeiter passt:

Antrag auf Befristung der Ausweisung

Sehr geehrte Frau xxx (Name der Sachbearbeiterin),
Sehr geehrter Herr yyy (Name des Sachbearbeiters),

hiermit möchte ich die Befristung meiner Ausweisung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen





(Name deiner Frau)

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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 11.06.2008 um 12:05:03
 
Hallo sami,

nicht Du musst die Befristung der Einreisesperre beantragen und unterschreiben sondern Deine Frau!

Der Text kann relativ einfach gehalten sein, abgesehen von Angabe des Absenders und der Adresse der ABH, etwa so:

Antrag auf nachträgliche Befristung der gegen mich bestehenden Einreisesperre


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für mich die nachträgliche Befristung der gegen mich bestehenden Einreisesperre zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:

Am .... habe ich den mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland lebenden tunesischen Staatsangehörigen, Herrn ..., wohnhaft in ..., ausgewiesen durch tunesischen Pass Nr. .... geheiratet.

Ich beabsichtige nunmehr, mit meinem Mann sobald als möglich in ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland zusammen zu leben und möchte zu diesem Zwecke ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen.

Die derzeit bestehende unbefrístete Einreisesperre steht meinem Wunsch entgegen.

Ich habe mir abgesehen von den seinerzeitigen Problemen mit meiner Ausreise aus Deutschland nichts Gesetzeswidriges zuschulden kommen lassen und auch hier in Tunesien straffrei gelebt.

Insoweit bitte ich Sie um Verständnis, baldige Entscheidung und möglichst zeitnahe Befristung.

Mit freundlichen Grüßen


...

**

Zwecks Visabeantragung kenn sich Deine Frau IMHO bereits jetzt an die Deutsche Botschaft in Tunis wenden (mit Verweis auf die noch bestehende Einreisesperre) - allerdings sollte sie bis dahin über den Nachweis der A 1 - Sprachkenntnisse verfügen.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

=schweitzer=

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sami28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Tunesien
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Antwort #3 - 11.06.2008 um 12:44:15
 
Hallo theduckface und schweitzer

vielen dank für eure hilfe
ich hab schon die ABH gefragt ob ich selbe der brief schreibin und zu meine frau schicken und von meine frau den brief unterschreibin und wieder zurück schicken,und ide haben gesacht das geht auch,also wir brauchen nicht über die botchaft in Tunis schiecken,
ich woltte noch wissen wie lange dauert danach die einresiesperre?sie ist fast eine jahr jetz als sie ausgewissen,nach sie nach tunesien geflogen ist,wir haben keine brief von die ABH bekommen ds sie eine einreisesperre bekommen,ich habes esrt gestern gewußt,aber in ihre resie pass steht eine blaue stimpel und ausgewisen geschrieben.naja ich hoffe nur das nicht lange dauert und meine frau wieder nach D einreisen darf!
viele dank nochmal
LG Sami
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« Zuletzt geändert: 11.06.2008 um 12:54:36 von sami28 »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.06.2008 um 13:40:43
 
sami28 schrieb am 11.06.2008 um 12:44:15:
ich hab schon die ABH gefragt ob ich selbe der brief schreibin und zu meine frau schicken und von meine frau den brief unterschreibin und wieder zurück schicken,und ide haben gesacht das geht auch,also wir brauchen nicht über die botchaft in Tunis schiecken,


Wahrscheinlich würden die das auch ungern bis gar nicht zur Weiterleitung annehmen. Wer den Brief schreibt oder ausdruckt ist egal, Deine Frau möge eigenhändig unterschreiben, dann bekommt ihn die ABH. Wie der Brief von Deutschland nach Tunesien und wieder zurück kommt, ist unerheblich; Hauptsache, er kommt zurück. Ersatzweise könnte Deine Frau auch an die ABH faxen oder erst faxen und dann das Original zuleiten.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.06.2008 um 16:50:19
 
aus meiner Sicht bringt es nichts, den Visumantrag vor Erhalt des Befristungsbescheids zu stellen: Das führt zum einen nur dazu, dass der Visumantrag unter Umständen monatelang offen "schmort" oder - ist nicht auszuschließen - wegen bestehender Einreisesperre gleich abgelehnt wird, da ja nicht bekannt ist, wie lange das Befristungsverfahren dauert. Zum anderen kann es passieren, dass das Visumverfahren länger dauert, da sich, wenn die Botschaft die Tatsache der Einreisesperre kennt, zunächst davon überzeugen muss, dass die Frist auch wirklich abgelaufen ist (sh. Bescheid) und auch tatsächlich gelöscht ist. (sorry, aber leider hab ich auch schon erlebt, dass trotz abgelaufener Frist die Sperre nicht gelöscht war. kann manchmal offenbar einige Wochen dauern).

Insofern: erst Befristungsverfahren, dann Visumantrag.
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sami28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Tunesien
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Antwort #6 - 13.06.2008 um 10:05:46
 
Hallo zusammen

vielen dank für eure hilfe,wie werden ertsmal die einreisespereantrag machen

und dann die visumantrag,die ABH haben mir gesacht ist dauert nicht lange und wir werden alles

tun bis deine frau wieder nach Deutschland eireisen darf weil bei ihr ist war nur das Sie hier

illegal war und sie hat keine andere schulden,wir hoffen nur das wircklich nicht lange dauert!

vielen dank nochmal

V.L.G Sami
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