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Visa und Familie (Gelesen: 3.028 mal)
juana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.06.2008 um 13:39:40
 
Ich habe eure Seite immer gelesen, aber nun habe auch ich einige Probleme und darum wende ich mich an euch, vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Mann(Kubaner) und ich sind seit 2003 zusammen und haben in 2005 in Kuba geheiratet. nach Einreise hat er Visa für 3 Jahre bekommen, aber nun das Problem, er hat hier keine Arbeit gefunden,die Schulden sind immer mehr gestiegen, weil ich auch noch ein Haus habe, aber auch wegen mangelnder Deutschkenntnisse. Nachdem nun auch ich vor fast 1 Jahre meine Arbeit verloren habe und die Schulden ins Immense gingen, hatte mein Mann Glück im Unglück und fand im Ausland(Kanarische Inseln) Arbeit . Leider hat er am Anfang dort auch Schulden gemacht(Kredithai) die er nun bezahlen muss. Das Problem ist nun das die 3 Jahre bald rum sind und er auch noch immer wenig deutsch spricht das Visa verlängern lassen muss. Geht das ohne Probleme?? Jeden Tag wenn wir im Internet quatschen oder die Zeit die wir entweder hier oder auch dort zusammen sind zehrt an unseren Nerven, den wir haben eigentlich nicht geheiratet um getrennt zu leben.Werden wir Schwierigkeiten wegen seines Auslandsaufenthalts bekommen?? Ich bin schon fast fertig mit den Nerven. Mittlerweile versuche ich den Gang in die Selbstständigkeit damit die Schulden endlich weniger werden, weil wir noch andere Pläne habe zu denen ich nun komme. Gibt es die Möglichkeit meine Schwägerin mit Kind nach Deutschland im Zwecke der Familiezusammenführung zu bekommen?? Sie ist gerade am Deutsch lernen, wir möchten ihr dann einen Arbeitsvertrag in unserem Betrieb geben. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich danke allen im vorraus
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.06.2008 um 08:48:42
 
Das "Visum" deines Mannes ist eine Aufenthaltserlaubnis.
Die ist wegen seines vermutlich bereits längeren Auslandsaufenthalts wohl inzwischen eh' erloschen (das Datum was drauf steht, spielt KEINE Rolle!). Ist ja eine AE zur "Familienzusammenführung" - und zusammen seid ihr ja nicht.Die Kan.Inseln gehören zu spanien und damit zur EU. Er darf dort also arbeiten. Wenn er eine GÜLTIGE AE hat. Seine ist aber eigentlich schon nicht mehr gültig (IMO)! Hat er also ggfs ein Problem wenn die span. Ausländerbehörde ihn sich mal genau anschaut.

"Familiennachzug" der Schwägerin mit Kind -> illusorisch! Momentan habt ihr auch ne ganz andere Baustelle, die ich ggfs mal zuerst angehen würde.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

Ausnahmen gibt's, treffen aber hier nicht zu
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juana
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Antwort #2 - 11.06.2008 um 09:53:26
 
Zuerst mal danke für die schnelle Antwort, dazu wäre noch zu sagen , wir wissen das mein Mann nicht über einen  längeren Zeitraum das Land verlassen darf ohne das seine AE erlischt, er ist immer für einige Wochen hier und in dieser Zeit suchen wir hier Arbeit, aber finden immer nur Stundenweise.
Mein Mann ist nie ganze 6 Monate außer Landes. Ich mache mir Sorgen wegen seiner, nach 3 Jahren, immer noch miserablen Deutschkenntnisse, das man uns da Problem machen könnte. Auch kommt er im Juli wieder für 4 Wochen, darum denke ich das das nicht das Problem ist. Haben wir Chancen das er eine nochmaligen Verlängerung des Visa bekommt??
Da für uns jetzt endlich der Gang in die Selbstständigkeit greifbar ist(Verhandlungen werden bereits geführt) würde er ja dann auch endlich hier sein um zu leben und Deutsch zu lernen. Nochmal Danke
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Antwort #3 - 11.06.2008 um 10:08:04
 
Zitat:
darf ohne das seine AE erlischt, er ist immer für einige Wochen hier und in dieser Zeit suchen wir hier Arbeit, aber finden immer nur Stundenweise.
Mein Mann ist nie ganze 6 Monate außer Landes

51.6 beachten! "nicht nur vorübergehend" ist Interpretationssache ... "Mal eben schnell auffrischen" KANN in die Hose gehen!

Zitat:
Haben wir Chancen das er eine nochmaligen Verlängerung des Visa bekommt??

NULL Chance!
Liegt daran, dass er KEIN Visum (!!!) will, sondern eine AUFENTHALTSERLAUBNIS. Ist also die Frage, ob die AE verlängert wird. Da spielt der Lebensunterhalt (Schulden etc) erstmal KEINE Rolle, viel wichtiger wäre das tatsächliche Zusammenleben in D! Wenn die ABH davon ausgeht, dass momentan keine Ehe in D geführt wird und das offensichtlich in naher Zukunft so bleibt, kann es sein, dass er eben keine AE mehr bekommt. Dann dürfte er natürlich nicht mehr in Spanien arbeiten. Dann kommt er nach D bzw bleibt hier und weil ihr dann nicht genug Kohle habt, fallt ihr dem Staat zu Last.

Ich würde mal mit der ABH reden. Besteht zwar ein Risiko wie die reagieren, aber das momentane Vorgehen stellt auch ein Risiko dar.
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schweitzer
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Antwort #4 - 11.06.2008 um 10:09:17
 
Nachdem, was Du jetzt schreibst, dürfte zumindest einer Verlängerung der AE nichts im Wege stehen, da ja sein bisheriger Aufenthaltstitel offenkundig nicht erloschen ist. Solange die ABH (etwa wegen der fortgestzten Auslandsaufenthalte) nicht anzweifelt, dass Eure Ehe weiter rechtmäßig besteht und gelebt wird (was ich allerdings nicht für sehr wahrscheinlich halte) sehe ich also kein Problem.

Für die Erteilung einer NE wären allerdings neben gesichertem LU zumindest einfache Deutschkenntnisse erforderlich. Das könnte dann möglicherweise eng werden. Aber, wie gesagt, für die Verlängerung der AE ist das grundsätzlich erstmal unerheblich.

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inge
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Antwort #5 - 11.06.2008 um 10:17:28
 
Zitat:
da ja sein bisheriger Aufenthaltstitel offenkundig nicht erloschen ist.

Offenkundig?
Gibt's da was schriftliches zu? "Früher" Zwinkernd wurde dieses "nicht nur vorübergehend" ja manchmal recht restriktiv gesehen. Hat sich das inzwischen geändert?
Außerdem geht's ja für die AE nach 28 nicht um "Ehe", sondern um "Ehe in D". Das sieht die ABH ja ggfs nicht so, auch ohne dass sie "Ehe" anzweifeln.
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Antwort #6 - 11.06.2008 um 11:09:32
 
stop mal
juana schrieb am 10.06.2008 um 13:39:40:
hatte mein Mann Glück im Unglück und fand im Ausland(Kanarische Inseln) Arbeit . 

mit wessen Genehmigung arbeitet er denn in Spanien ???
hat er eine spanische AE mit Arbeitserlaubnis ?
eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis berechtigt NICHT zur Beschäftigung in Spanien oder einem anderen EU-Land
es ist ihm lediglich der besuchsweise Aufenthalt bis zu 3 Monaten dort erlaubt
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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inge
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Antwort #7 - 11.06.2008 um 11:17:45
 
Guter Einwand!

Evtl. auch noch Bezahlung a'la BAT ... ?
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juana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.06.2008 um 08:02:22
 
Erst mal danke. Wir haben AE in Spanien, weil wir eigentlich nicht hier in Deutschland leben wollten, aber auch dort liegt das Geld nicht auf der Straße, darum haben wir beschlossen doch erst mal wieder in D zu leben. Auch besitze ich hier noch Haus und habe Mieteinnahmen. Also werden wir hier niemanden zur Last fallen. Der Sinn der Arbeit dort war einfach nur erst mal so schnell wie möglich Schulden loszuwerden. Desweiteren wäre zusagen das mein Mann nach wie vor Aufenthaltstitel hat, weil er auch immer wenn er da ist hier gearbeitet hat, wenn auch nur Tage-bzw.Wochenweise. Wir führen also auch keine Getrenntehe, wenn wir auch nicht ständig zusammen sind. Meine Sorge war nur die nach wie vor schlechten Deutsch Kenntnisse. Er spricht zwar etwas, aber es reicht nicht für eine richtig kompl.Unterhaltung. Ich denke das bestees wird das beste sein die Angelegenheit auf uns zukommen zu lassen.
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trixie
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Antwort #9 - 13.07.2008 um 00:09:00
 
juana schrieb am 12.06.2008 um 08:02:22:
Meine Sorge war nur die nach wie vor schlechten Deutsch Kenntnisse.  

Wenn er sich nun nicht auf einfache Weise verständigen kann, kann die Verlängerung der AE nach  § 28 Abs. 1 Nr. 1 problematisch werden. Ggf. bekommt er dann nur einen § 25 Abs. 4.

trixie
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 13.07.2008 um 00:12:53
 
Trixie, bekommst Du jetzt plötzlich Benachrichtungs-
Mails, oder warum gräbst Du jetzt die "alten" Kisten
aus?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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